24jähriger und 14jährige, was darf gemacht werden?

Ein 24-jähriger liebt eine minderjährige von ganzem Herzen und anders herum ist es genauso. Was dürfen sie tun, ohne das der vplljährige eine anzeige bekommt, seinen Job verliert oder sonst irgendetwas in der Art passiert?

WEnn er sie wirklich von „ganzem Herzen liebt“ Abstand nehmen, sie reifer / erwachsener / älter werden lassen und sehen ob in einigen Jahren die Liebe von beiden Seiten noch erwidert wird.

MfG
GWS

Der 24Jährige sollte sich besser mit gleichaltrigen Frauen umgeben anstatt mit einem pubertierenden Kind/Mädchen. Mir scheint der 24Jährige etwas regrediert zu sein, um es höflich auszudrücken.

Dass eine 14Jährige bereits dazu fähig sein soll, einen Erwachsenen „zu lieben“, wage ich persönlich stark zu bezweifeln. Das ist ein Alter, in dem sich Mädchen ausprobieren und sicher nicht an einen 10 Jahre älteren Mann binden möchten.

In juristischer Sicht ist als Tatbestandsvoraussetzung das Ausnutzen einer „fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung“ erforderlich. Grundsätzlich müsste der sexuelle Missbrauch nach § 182 Abs. 3 StGB also jeweils für den Einzelfall festgestellt werden.

hallo.

WEnn er sie wirklich von „ganzem Herzen liebt“ Abstand nehmen,
sie reifer / erwachsener / älter werden lassen und sehen ob in
einigen Jahren die Liebe von beiden Seiten noch erwidert wird.

super vorschlag!
„ich liebe dich wirklich, aber laß uns noch fünf jahre warten, wie in dem hollywoodschmalzschinken den wir uns neulich angesehen haben…“
würden das alle paare beherzigen, gingen die trennungsraten sicher gegen 0, weil dann nur diejenigen zusammenkommen, die sich ganz sehr wirklich total lieb lieben :smile:

und das beste: das alter spielt dabei überhaupt keine rolle!

gruß

michael

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Hallo

solange niemand was dagegen hat - alles.

Aber sobald jemand was dagegen hat (konkret: die Eltern des Mädchens), können diese versuchen, mit Hilfe eines Sachverständigen die fehlende sexuelle Selbsbestimmung des Mädchens nachzuweisen und damit dem Erwachsenen ein Ausnutzen der Situation vorwerfen - dies wäre dann strafbar.
Um das zu vermeiden, dürfen die beiden nichts machen, das eine sog. sexuelle Handlung darstellt: kein GV, kein Petting, nicht mal ein intensiver, sexuell motivierter Zungenkuss - mehr als Händchenhalten läge nicht drin.

Von weitem betrachtet kann man das Paar nicht beurteilen und erst Recht nicht verurteilen. Manchmal kann auch sowas passen.
Aus eigener Erinnerung weiss ich: Ein älterer Freund mit Auto ist einfach geil…

Trotzdem rate ich zu grösster Vorsicht: Viele Eltern würden diese Paarbildung ihrer Tochter nicht gut finden und dann - wenn alles andere nicht nüttzt - versuchen, eine Anzeige durchzubringen.

Das, falls die Sache hält - der junge Mann schon an Familie denken könnte, wenn das Mädchen noch nicht mal mit der Grundausbildung fertig ist (und er sie dann eventuell drängeln könnte), wäre auf jeden Fall etwas, das alle Beteiligten auch bedenken müssten - und was mir als Mutter vermutlich allergrösste Sorgen bereiten würde.

Gruss, sama

Hallo!

Trotzdem rate ich zu grösster Vorsicht: Viele Eltern würden
diese Paarbildung ihrer Tochter nicht gut finden und dann -
wenn alles andere nicht nüttzt - versuchen, eine Anzeige
durchzubringen.

Ich glaube, dass nicht viele Eltern so weit gehen würden, also nicht weit über die Androhung hinaus.
Nicht nur Gründen der fatalen Bedeutung dieses Schritts für die Beziehung zu ihrem Kind, sondern auch aus Gründen geringer Erfolgsaussicht, da die Zahl der Verurteilungen auf der Basis des §182(3) sich an ein paar Händen abzählen lassen dürften.

Gruß
Tyll

Hallo!

WEnn er sie wirklich von „ganzem Herzen liebt“ Abstand nehmen,
sie reifer / erwachsener / älter werden lassen und sehen ob in
einigen Jahren die Liebe von beiden Seiten noch erwidert wird.

Dass die Liebe dieser beiden durch so langes Warten keine realistische Chance hätte, ist schon vorgebracht wurde.

Ich finde aber auch die Voraussetzung fraglich, dass die Konstellation 14/24 der 14jährigen und ihrer Entwicklung per se mehr schadet als nützt.
Um mich klar festzulegen: meine Älteste ist in 6 Jahren 14. Dann definitiv lieber ein „guter“ 24jähriger als ein „schlechter“ 17jähriger.

Gruß
Tyll

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Hallo Tyll

Ich glaube, dass nicht viele Eltern so weit gehen würden, also
nicht weit über die Androhung hinaus.

Ich glaube auch, dass ich als Vater nicht mit dem Gesetz drohen würde. :wink: Das wäre eher auf seiner Seite…

Gruß
achim

Wenn es dir hier rein um das „Dürfen“ im rechtlichen Sinne geht: gar nichts.
Sexuelle Handlungen von Volljährigen mit unter 16 Jährigen stellen laut Jugendschutzgesetzt eine strafbare Handlung dar.
ABER: Solange nichts gegen den Willen eines über 14-Jährigen und einem Volljährigen geschieht und die Initiative von der jüngeren Person ausgeht, würde ein Verfahren (sollten die Eltern des Mädchens z.B. was gegen die Beziehung haben und Anzeige stellen) höchstwahrscheinlich Eingestellt werden.

Wenn es dir also wirklich ernst mit dem Mädchen ist, lass es gaaaanz langsam angehen und schau dir ihr Umfeld an, wie die Reaktionen ausfallen und wie ihre Familie auf dich reagiert. Als der Ältere musst du auch der Verantwortungsvollere sein. Wenn ihre Eltern absolut gegen dich sind, könnte es euch beiden Schaden daran fest zu halten. Eine 17 Jähre hätte vom Alter her eher die Möglichkeit zu Hause auszuziehen wenn ihre Eltern nicht mit dem neuen Freund eunverstanden sind, eine 14 Jährige muss noch ein paar Jahre länger mit ihren Eltern klarkommen. Das darfst du einfach nicht vergessen.

Ein 24-jähriger liebt eine minderjährige von ganzem Herzen und anders herum ist es genauso.

Der 24-jährige sollte erstmal in Erfahrung bringen, wie sich die 14-jährige eine Beziehung und ihr Leben in den nächsten paar Jahren vorstellt.

Irgendwie kann ich es mir nur ganz schwer denken, dass ihre Wünsche mit denen eines 24-jährigen zusammenpassen … und mit 24 kann man einer verliebten 14-jährigen ziemlich leicht etwas einreden …

Ein 24-jähriger liebt eine minderjährige von ganzem Herzen und
anders herum ist es genauso. Was dürfen sie tun, ohne das der
vplljährige eine anzeige bekommt, seinen Job verliert oder
sonst irgendetwas in der Art passiert?

Grundsätzlich dürfen sie alles. Wenn sie über 14 ist. Solange kein besonderes Abhängigkeitsverhältnis (Schüler, Azubi, usw.) besteht.

Allerdings darf die „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung“ nicht ausgenutzt werden.
Ein Gummiparagraph!

Wenn die Eltern der Jugendlichen Anzeige erstatten, kommt es zum Prozess. Wie der ausgeht, ist weitgehend Glückssache und hängt auch von der Aussage des Opfers ab. Mädchen in dem Alter werden dann erwartungsgemäß oft von den Eltern gedrängt, vor Gericht etwas ganz anderes zu erzählen, als das, was sie dem Liebhaber erzählt haben.

Wenn keine Verurteilung, also keine Straftat vorliegt, darf man grundsätzlich natürlich auch nicht entlassen werden.

Die Reaktion der Gesellschaft an sich und daraus erwachsende gesellschaftliche Schwierigkeiten regelt natürlich kein Gesetz.

Meine persönliche Meinung, vielleicht allzu leicht daher gesagt, ist, dass man mit dem Sex noch warten sollte, bis das Mädchen wenigstens 16 ist. Dann kann eigentlich niemand mehr behaupten, dass man mit dem Sex allzu leicht umgegangen ist. Vielleicht läuft sich die Sache, wie es häufig ist, dann auch von alleine tot.

Gruß, Nemo.

Tach!

Ein 24-jähriger liebt eine minderjährige von ganzem Herzen und
anders herum ist es genauso. Was dürfen sie tun, ohne das der
vplljährige eine anzeige bekommt, seinen Job verliert oder
sonst irgendetwas in der Art passiert?

Der 24-Jährige sollte an seinem Selbstwertgefühl arbeiten und kleine Mädchen in Ruhe lassen.

Zudem sollte er sich vergewissern, dass der Vater des Mädchens keine Schrotflinte besitzt.

Im Ernst: eine solche Beziehung ist (meist) sehr ungleich, das Mädchen weiss vermutlich gar nicht, worauf sie sich einlässt. Der coole ältere Typ mit dem Auto ist halt toll. Und der Typ selbst kriegt es bei gleichaltrigen Frauen nciht hin, also sucht er sich ein sehr junges Mädchen, welches er noch beeindrucken kann.
Das ist schon sehr armselig, meine ich.

Wenn ich an meine eigene kleine Tochter denke, wäre hier eher die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen im Falle physischer Sanktionen des Vaters gegen den jungen Mann angebracht.

Ganz im Ernst: wie schätze die Juristen hier die Situation ein, wenn der Vater des Mädchens die beiden im Bett erwischt und den Mann im Affekt erschlägt oder, als Alternative, sehr schwer verletzt?
Gibt es interessante Gerichtsurteile bzgl. derart gelagerter Fälle?

Gruß,
M.

Wenn ich an meine eigene kleine Tochter denke, wäre hier eher
die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen im Falle
physischer Sanktionen des Vaters gegen den jungen Mann
angebracht.

Vielleicht wäre es im Falle des Falles eher angebracht, zu fragen, was der Vater an der Erziehung seiner Tochter falsch gemacht hast?

Ganz im Ernst: wie schätze die Juristen hier die Situation
ein, wenn der Vater des Mädchens die beiden im Bett erwischt
und den Mann im Affekt erschlägt oder, als Alternative, sehr
schwer verletzt?

Dazu braucht man kein Jurist sein. Das wäre Totschlag, bzw. schwere Körperverletzung. Eventuell im Affekt, ansonsten höchstens mit mildernden Umständen.

Du siehst das etwas einseitig, was ich verstehen kann. Aber die Menarche also der Eintritt der Geschlechtsreife liegt heute bei vielen Mädchen schon im elften Lebensjahr und viele Mädchen sehen heute mit 14 schon aus wie Erwachsene. Und viele wollen es dann eben auch wissen. Und manchmal scheint es angebrachter, den Mann, statt des Mädchens zu schützen.
Liebe, Verliebtheit fragt halt nicht nach dem Personalausweis.

mfg

Moin,

Sexuelle Handlungen von Volljährigen mit unter 16 Jährigen
stellen laut Jugendschutzgesetzt eine strafbare Handlung dar.

Im Jugendschutzgesetz steht dazu gar nichts. Das steht im StGB. Da steht allerdings auch nichts von dem, was du schreibst, will sagen: obiges ist Unsinn.

Gruß

TET

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Hey,
Danke für deine Antwort, das wird uns oft gesagt. Aber leider ist das nicht so leicht, wenn man sich regelmäßig sieht.
Seit drei Jahren warte ich schon zu handeln und ich hab lange gebraucht gehabt es ihm zu sagen, aber seit 1 1/2 Jahren weiß er es.
Wir leiden sehr, seitdem gemeinsam. :.(
Es kommt wirklich von ganzem herzen.

MfG
Liebeskummer

Hi,

und GERADE DESHALB warten!!!
Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude :wink:

Grüßle,

Ralf

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Hallo!

Dass die Liebe dieser beiden durch so langes Warten keine
realistische Chance hätte, ist schon vorgebracht wurde.

Warum ? Es gibt kein stärkeres gefühl als Verliebtheit (außer vielleicht die Liebe einer Mutter) und gerade unerfüllte Verliebtheit
kann sogar jahrzehntelang anhalten.
Es gibt dafür nicht nur Beispiele in der Literatur, hab es sogar selbst erfahren :wink: Als ich sie dann aber hätte haben können war sie schon Oma und die Gefühle dann doch weg :frowning:

Grüßle,

Ralf

Hi,

ja genau. Seh das garnicht ironisch sondern romantisch :wink:

Grüßle,

Ralf

Hey,
um eins mal klar zu stellen, wir wollen nicht gleich mit einander schlafen! Es geht uns einfach darum zusammen zu sein, zeit miteinander zu verbringen und sich halt ab und zu mal zu küssen oder Hand in Hand zu gehen, sich umarmen etc. Nur wir wissen nicht, ob wir es machen dürfen. Da sind wir uns nicht ganz sicher. Wir wollen nicht das er seinen Job verliert!

Hi,

Dass eine 14Jährige bereits dazu fähig sein soll, einen
Erwachsenen „zu lieben“, wage ich persönlich stark zu
bezweifeln.

Du zweifelst jedoch falsch wenn die Definition der Liebe nach der Allgemeinheit geht.

Da ist die Verliebtheit faktisch gleichgesetzt mit Liebe.

Und sehr stark verlieben können sich sogar kleine Kinder (oftmals sogar noch mehr als Erwachsene)da für das Entstehen des Verliebtheitsgefühl ein Unterlegenheitsgefühl gegenüber der „angebeteten“ Person oftmals vorhanden ist.

Also verliebt man sich gerade eben in Personen mit denen man NICHT auf Augenhöhe ist (wie das in akademischen Beziehungen ja oft gern gesehen wird).

Diese unerfüllte Verliebtheit kann viele Jahre lang anhalten und hat die Literatur, Kunst etc. stark beeinflußt.

Da für mich und evt. für dich jedoch Verliebtheit eben nicht gleich Liebe ist hast du recht wenn man die Liebe dementsprechend definiert,
also z.B. gegenseitige Verantwortung, entsprechendes Handeln etc. bei der Definition mit hinzufügt.

Grüßle,

Ralf