2x Beihilfeanspruch bzgl. Krankheitskosten?

Hallo,

ich würde gerne folgende Aussage verifiziert wissen.
Als Soldat auf Zeit erhält meine Frau derzeit 70% Beihilfe seitens der Wehrbereichsverwaltung, da sie als Hausfrau ein EInkommen kleiner

Hi,

Gesetzesgrundlage: § 4 der Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
(Beihilfevorschriften-BhV) Stand 1.1.2004

"(1) Beim Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen auf Grund beamtenrechtlicher Vorschriften schließt eine Beihilfeberechtigung

  1. aus einem Dienstverhältnis die Beihilfeberechtigung aus einem Rechtsverhältnis als Versorgungsempfänger,
  2. auf Grund eines neuen Versorgungsbezugs die Beihilfeberechtigung auf Grund früherer Versorgungsbezüge
    aus."

Da sich deine Frau dann selbst als Referendarin in einem Dienstverhältnis befindet, schließt sich die beihilfeberechtigung als Angehörige aus.
Im übrigen sind Versicherungen für Anwärter bzw Referendare oft sogar günstiger als die 30 % Privat-Versicherung.

Zu beachten sind aber oft beihilferechtliche Einschränkungen bei Anwärtern z. B. bezüglich des Zahnersatzes.

grüße
miamei

Vielen Dank.
Das ist exakt 100% das, was ich gesucht habe.
Plus nochmal 5% extra für den guten Tipp :smile:

Gruß