Hi!
Deine Frage kann mit den vorhandenen Infos leider nicht
beantwortet werden, weil nicht genug Details genannt wurden.
(Für untenstehende Fragen bitte ggf. in den fiktiven
Unterlagen nachschauen, wenn die Infos nicht auswendig parat
sind, da es hier eventuell auf jeden Tag mehr oder weniger
ankommen kann!)
Herr R ist 50 Jahre und hat seit 3 Jahren wegen Burnout, nicht mehr gearbeitet.
Wovon wurde in der Zeit gelebt? Ich nehme an, zuerst von
Krankengeld (KRG)?! Und danach (da KRG max. 72 Wochen)? Rente?
vom 15.5.08 bis 31.8.10 hat er privatkrankengeld bekommen
Bitte auch konkrete Zeiträume nennen, was von wann bis wann
war (im Format
Tag.Monat.Jahr – Tag.Monat.Jahr )!
Und wovon hat man in der Zeit unmittelbar vor der Krankheit
gelebt? War man sozialversicherungspflichtig(!) beschäftigt
(was ich persönlich nach dem jetzigen Stand für wahrscheinlich
halte), anderweitig sv-pflichtig oder was hat man sonst
gemacht?
vor seiner krankheit war er voll arbeitsfähig und sozial,-und rentenversichert und hatte eine private KK
Wenn sv-pflichtig: Wann war der letzte Tag (Datum), bevor man
krank wurde bzw. KRG bezogen hat, sprich: War der Übergang von
SV-Pflicht zu Krankheit (mehr oder weniger) nahtlos?
am 15.5.08 hatte er seinen letzen arbeitstag,dann bekam er 6 wochen noch gehalt,dann krankengeld
Seit letztem September macht er berufliche Trainingsmaßnahme für 1 Jahr. In dieser Zeit wurde auch nicht in die Renten- und Arbeitslosenkasse eingezahlt.
- Dabei wurde doch Übergangsgeld (ÜBG) gezahlt, oder? Bist
Du 100-prozentig sicher, dass die TM nicht sv-pflichtig war?
ich bin mir sehr sicher,das nix eingezahlt worden hist,ob das ok war,kann ich nicht sagen
(Versteh mich nicht falsch: Das ist durchaus möglich bzw. in
manchen Fällen tatsächlich so und dann auch rechtens! Ich
möchte hier nur sichergehen, da das relevant für die Antwort
auf Deine Frage ist.)
- Von wann bis wann (s. o.) wurde ÜBG bezogen bzw.
ging die berufliche TM?
übergangsgeld bekommt er seit dem 1.9.10 und geht noch bis zum 31.8.11
Jetzt wird er am 01.09.2011 arbeitslos. Die Rente bezahlt noch 3 Monate das Übergangsgeld.
?? Die „Rente“ bezahlt wohl kaum das sog. Anschluss-ÜBG. Du
meinst sicherlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV)?!
ja
Hat Herr R. Anspruch auf Arbeitslosengeld oder muss er gleich Hartz 4 beantragen, wenn er bis dahin kein Job findet?
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Hartz IV ist (immer noch
nichts, das man beantragen
könnte, sondern – (falscher) Sprachgebrauch hin oder her
– eine Gesetzesreform (s. a.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept#Hartz_IV_…
_ab_1._Januar_2005). Was Du meinst, ist die Leistung
Arbeitslosengeld II oder kurz schlicht Alg II (s. a.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II)!
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Die Frage kann, wie eingangs bereits gesagt, so nicht
beantwortet werden. Deshalb: Her mit den restlichen Infos! 
LG
Jadzia