3 Jahre krank/1Jahr Trainingsmaßnahme/arbeitslos

Hallo,
nehmen wir mal folgendes an

Herr R ist 50 Jahre und hat seit 3 Jahren wegen Bourn-Out, nicht mehr gearbeitet. Seit letztem September macht er berufliche Trainingsmaßnahme für 1 Jahr.In dieser Zeit wurde auch nicht in die Renten,-und Arbeitslosenkasse eingezahlt.Jetzt wird er am 01.09.2011 arbeitslos.Die Rente bezahlt noch 3 Monat das Übergangsgeld.

Hat Herr R. Anspruch auf Arbeitslosengeld oder muss er gleich Hartz 4 beantragen,wenn er bis dahin kein Job findet?

danke

lisa

Kann so nicht beantwortet werden.
Hi!

Deine Frage kann mit den vorhandenen Infos leider nicht beantwortet werden, weil nicht genug Details genannt wurden. (Für untenstehende Fragen bitte ggf. in den fiktiven Unterlagen nachschauen, wenn die Infos nicht auswendig parat sind, da es hier eventuell auf jeden Tag mehr oder weniger ankommen kann!)

Herr R ist 50 Jahre und hat seit 3 Jahren wegen Burnout, nicht mehr gearbeitet.

Wovon wurde in der Zeit gelebt? Ich nehme an, zuerst von Krankengeld (KRG)?! Und danach (da KRG max. 72 Wochen)? Rente?
Bitte auch konkrete Zeiträume nennen, was von wann bis wann war (im Format Tag.Monat.Jahr – Tag.Monat.Jahr)!

Und wovon hat man in der Zeit unmittelbar vor der Krankheit gelebt? War man sozialversicherungspflichtig(!) beschäftigt (was ich persönlich nach dem jetzigen Stand für wahrscheinlich halte), anderweitig sv-pflichtig oder was hat man sonst gemacht?
Wenn sv-pflichtig: Wann war der letzte Tag (Datum), bevor man krank wurde bzw. KRG bezogen hat, sprich: War der Übergang von SV-Pflicht zu Krankheit (mehr oder weniger) nahtlos?

Seit letztem September macht er berufliche Trainingsmaßnahme für 1 Jahr. In dieser Zeit wurde auch nicht in die Renten- und Arbeitslosenkasse eingezahlt.

  1. Dabei wurde doch Übergangsgeld (ÜBG) gezahlt, oder? Bist Du 100-prozentig sicher, dass die TM nicht sv-pflichtig war?
    (Versteh mich nicht falsch: Das ist durchaus möglich bzw. in manchen Fällen tatsächlich so und dann auch rechtens! Ich möchte hier nur sichergehen, da das relevant für die Antwort auf Deine Frage ist.)

  2. Von wann bis wann (s. o.) wurde ÜBG bezogen bzw. ging die berufliche TM?

Jetzt wird er am 01.09.2011 arbeitslos. Die Rente bezahlt noch 3 Monate das Übergangsgeld.

?? Die „Rente“ bezahlt wohl kaum das sog. Anschluss-ÜBG. Du meinst sicherlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV)?!

Hat Herr R. Anspruch auf Arbeitslosengeld oder muss er gleich Hartz 4 beantragen, wenn er bis dahin kein Job findet?

  1. Hartz IV ist (immer noch :smile: nichts, das man beantragen könnte, sondern – (falscher) Sprachgebrauch hin oder her – eine Gesetzesreform (s. a. http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept#Hartz_IV_…). Was Du meinst, ist die Leistung Arbeitslosengeld II oder kurz schlicht Alg II (s. a. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II)!

  2. Die Frage kann, wie eingangs bereits gesagt, so nicht beantwortet werden. Deshalb: Her mit den restlichen Infos! :smile:

LG
Jadzia

Hi!

Deine Frage kann mit den vorhandenen Infos leider nicht
beantwortet werden, weil nicht genug Details genannt wurden.
(Für untenstehende Fragen bitte ggf. in den fiktiven
Unterlagen nachschauen, wenn die Infos nicht auswendig parat
sind, da es hier eventuell auf jeden Tag mehr oder weniger
ankommen kann!)

Herr R ist 50 Jahre und hat seit 3 Jahren wegen Burnout, nicht mehr gearbeitet.

Wovon wurde in der Zeit gelebt? Ich nehme an, zuerst von
Krankengeld (KRG)?! Und danach (da KRG max. 72 Wochen)? Rente?

vom 15.5.08 bis 31.8.10 hat er privatkrankengeld bekommen

Bitte auch konkrete Zeiträume nennen, was von wann bis wann
war (im Format
Tag.Monat.Jahr – Tag.Monat.Jahr )!

Und wovon hat man in der Zeit unmittelbar vor der Krankheit
gelebt? War man sozialversicherungspflichtig(!) beschäftigt
(was ich persönlich nach dem jetzigen Stand für wahrscheinlich
halte), anderweitig sv-pflichtig oder was hat man sonst
gemacht?

vor seiner krankheit war er voll arbeitsfähig und sozial,-und rentenversichert und hatte eine private KK

Wenn sv-pflichtig: Wann war der letzte Tag (Datum), bevor man
krank wurde bzw. KRG bezogen hat, sprich: War der Übergang von
SV-Pflicht zu Krankheit (mehr oder weniger) nahtlos?

am 15.5.08 hatte er seinen letzen arbeitstag,dann bekam er 6 wochen noch gehalt,dann krankengeld

Seit letztem September macht er berufliche Trainingsmaßnahme für 1 Jahr. In dieser Zeit wurde auch nicht in die Renten- und Arbeitslosenkasse eingezahlt.

  1. Dabei wurde doch Übergangsgeld (ÜBG) gezahlt, oder? Bist
    Du 100-prozentig sicher, dass die TM nicht sv-pflichtig war?

ich bin mir sehr sicher,das nix eingezahlt worden hist,ob das ok war,kann ich nicht sagen

(Versteh mich nicht falsch: Das ist durchaus möglich bzw. in
manchen Fällen tatsächlich so und dann auch rechtens! Ich
möchte hier nur sichergehen, da das relevant für die Antwort
auf Deine Frage ist.)

  1. Von wann bis wann (s. o.) wurde ÜBG bezogen bzw.
    ging die berufliche TM?

übergangsgeld bekommt er seit dem 1.9.10 und geht noch bis zum 31.8.11

Jetzt wird er am 01.09.2011 arbeitslos. Die Rente bezahlt noch 3 Monate das Übergangsgeld.

?? Die „Rente“ bezahlt wohl kaum das sog. Anschluss-ÜBG. Du
meinst sicherlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV)?!

ja

Hat Herr R. Anspruch auf Arbeitslosengeld oder muss er gleich Hartz 4 beantragen, wenn er bis dahin kein Job findet?

  1. Hartz IV ist (immer noch :smile: nichts, das man beantragen
    könnte, sondern – (falscher) Sprachgebrauch hin oder her
    – eine Gesetzesreform (s. a.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept#Hartz_IV_…
    _ab_1._Januar_2005). Was Du meinst, ist die Leistung
    Arbeitslosengeld II oder kurz schlicht Alg II (s. a.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II)!

  2. Die Frage kann, wie eingangs bereits gesagt, so nicht
    beantwortet werden. Deshalb: Her mit den restlichen Infos! :smile:

LG

Jadzia

So schon eher.
Hi!

vom 15.5.08 bis 31.8.10 hat er privatkrankengeld bekommen

Oh, Privat-KRG… Aufgrund der vorangegangenen sv-pflichtigen Beschäftigung wäre das „normale“ KRG (von der gesetzlichen Krankenkasse) auf jeden Fall auch sv-pflichtig gewesen, womit ab 01.09.11 Anspruch auf Alg I bestanden hätte (lt. der jetzt vorliegenden Angaben).

Leider bin ich mir gerade mehr als unsicher, ob auch das Privat-KRG dann sv-pflichtig gewesen ist. Dies bitte im Brett „Versicherungen“ erfragen!
Wenn ja, bestünde hier ab 01.09.11 Anspruch auf Alg I! *
Wenn nein, bliebe nur Alg II, was aber an Bedürftigkeit geknüpft ist. In den FAQs hier im Brett kannst Du einiges dazu nachlesen.

übergangsgeld bekommt er seit dem 1.9.10 und geht noch bis zum 31.8.11

Sofern sich das Privat-KRG als sv-pflichtig herausstellt, ist die fehlenden SV-Pflicht des ÜBG nicht mehr ganz so tragisch.
Und wenn man wegen der SV-Pflicht des ÜBGs unsicher ist (und darüber auch nichts in den Bescheiden von de DRV steht (was mich aber wundern würde)), kann man das ja gleich im Versicherungsbrett mitfragen.


*) Allerdings müsste man sich wirklich spätestens am 01.09.11 arbeitslos melden! (Frühestens kann man sich am 01.06. zum 01.09.11 alo melden.) Macht man das nur einen Tag später, also erst am 02.09.11, bekommt man die 12 Monate SV-Pflicht innerhalb von den 2 Jahren nicht voll, weil 1 Tag fehlt! (Deswegen wollte ich auch exakte Daten haben. Ich dachte mir schon, dass es hier eng werden kann.)

LG
Jadzia

Ich bin hier eher zufällig reingeraten.

Das Krankentagegeld einer PKV ist nicht sv-pflichtig. Die PKV zahlt aber direkt an die Bundesanstalt für Arbeit (heißt die jetzt auch Agentur ?), sodass Ansprüche aufrechterhalten sein dürften. Hoffentlich war das Krankentagegeld auch hoch genug abgeschlossen.