3-monatige Sperrfrist nach Arbeitnehmer-Kündigung?

Hallo,

angenommen ein Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis kündigt seinen Arbeitsvertrag, weil er in eine andere Stadt umziehen möchte. Nach der fristgerechten Kündigung und dem Umzug in eine neue Stadt wären 2 Szenarien vorstellbar:

Szenario 1: In der neuen Stadt findet er sofort einen passenden Job und arbeitet dort (lückenlos) weiter

Szenario 2: In der neuen Stadt findet er zunächst keinen passenden Job, ist also mehrere Monate arbeitslos

Stimmt es, dass eine 3-monatige Sperrfrist besteht? Worauf genau bezieht sich diese Sperrfrist? Würde er kein Arbeitslosengeld bekommen, da er zuvor selbst gekündigt hat? Oder darf er nach der Kündigung zunächst nicht woanders weiterarbeiten? Was hätte dies für Folgen auf beide Szenarien?

Vielen Dank.
Timo

Hallo Timo,

Sperrfrist ist vielleicht der falsche Ausdruck…
Wenn jemand selbst kündigt, dann bekommt er 3 Monate lang kein Geld von der Arbeitslosenversicherung. Wie bei fast allen Versicherungen gibt es keine Leistung, wenn man den Schadensgrund selbst (mutwillig) herbei geführt hat. Warum in diesem Fall überhaupt AG1 gezahlt wird, weiß ich nicht.
Natürlich darf man unter Einhaltung des alten Arbeitsvertrages sofort wieder eine neue Arbeit aufnehmen.

Gruß Michael

Hallo Timo,
bei Scenario b) greift der § 144 SGB III. Sperrzeit für Alg I von 12 Wochen. Weiterhin greift noch der § 31 Abs.4 SGB II, Absenkung des Alg II um 30 % für die Dauer der Sperrzeit.
Reicht das an Info?
Grüße
Almut

Hallo

Eine Sperre ist stark anzunehmen, wenn kein „wichtiger Grund“ dem Umzug und der damit verbundenen Arbeitsaufgabe zugrunde liegt (§ 144 SGB 3, Absatz 1). Die Sperre beträgt dann nicht 3 Monate sondern 12 Wochen (§ 144 SGB 3, Absatz 3, Satz 1) und ist in dem Umstand begründet, daß der Alose die Arbeitslosigkeit schuldhaft selber herbeigeführt hat (§ 144 SGB 3, Absatz 1, 1.).

Ausführlich hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html

Gruß,
LeoLo

Danke allen. Eine Frage noch…
Vielen Dank für die vielen qualifizierten Antworten!

Eine Frage noch:
Ich habe gehört, dass sich zusätzlich die Anspruchsdauer um 25% verkürzt. Was ist nun damit wieder gemeint?

Hallo Timo,
wo hast Du das gehört?
Grüße
Almut

Hallo Timo,

gemeint ist damit, dass nach der 12-wöchigen Sperrzeit nicht die „normale“ Anspruchsdauer folgt, sondern dass die gesamte Anspruchsdauer um eben jene 12 Wochen gekürzt wird. Ob das 25% sind, hängt von der Anspruchsdauer ab. Das kann mehr, das kann weniger (bei ü. 55-jährigen) sein.

LG Petra

12-wöchige Sperrzeit + Minderung d. Anspruchsdauer
Hi!

Ich weiß, ich bin etwas spät, aber ich will dann doch auch noch meinen Senf dazugeben, auch wenn Du wahrscheinlich nicht viel Neues erfährst.

Szenario 1: In der neuen Stadt findet er sofort einen passenden Job und arbeitet dort (lückenlos) weiter.

Dann wird er ja gar nicht erst arbeitslos und hat demzufolge gar nichts mit der AA zu tun.

Szenario 2: In der neuen Stadt findet er zunächst keinen passenden Job, ist also mehrere Monate arbeitslos.
Stimmt es, dass eine 3-monatige Sperrfrist besteht?

Nein, es tritt eine 12-wöchige Sperrzeit ein. (Das ist weniger als 3 Monate.)
Darüber hinaus(!) (um Deine noch nachgereichte Frage zu beantworten) mindert sich die Anspruchsdauer um die Dauer der Sperrzeit, mind. jedoch um ein Viertel!

Rechtsgrundlage:
§ 144 (1) Nr. 1 + (3) S. 1 (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 144.html) i. V. m.
§ 128 (1) Nr. 4 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 128.html)

Worauf genau bezieht sich diese Sperrfrist? Würde er kein Arbeitslosengeld bekommen, da er zuvor selbst gekündigt hat?

Genau das und weil er nicht direkt einen neuen Job hat; im Amtsdeutsch: die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet. Dies ist hier im Übrigen unabhängig davon, ob man nun kündigt, weil man umziehen möchte. (Das würde nur eine Rolle spielen, wenn er zu Frau und/oder Kind umziehen würde. Aber davon schreibst Du ja nichts.)

Oder darf er nach der Kündigung zunächst nicht woanders weiterarbeiten?

Die Frage verstehe ich nicht.

LG
Jadzia

Guten Tag,

das waren Gerüchte im Bekanntenkreis.

Hallo Timo,
wo hast Du das gehört?
Grüße
Almut