Hallo
Nur als Info:
Besteht für die Abrechnung nach § 35 a…EStG eine Formvorschrift,
wonach die Rechnung nach Gesamtkosten, Lohnanteil und Materialkosten getrennt aufgeteilt werden müssen.
Hallo
Nur als Info:
Besteht für die Abrechnung nach § 35 a…EStG eine Formvorschrift,
wonach die Rechnung nach Gesamtkosten, Lohnanteil und Materialkosten getrennt aufgeteilt werden müssen.
Hi !
§ 35a EStG setzt u.a. voraus, dass in der „Rechnung“ die „Arbeitskosten“ getrennt ausgewiesen worden sind.
Wurden bei einem Mieter die Arbeitskosten in der Nebenkostenabrechnung nicht ausgewiesen, gilt weiterhin:
/t/haushaltsnahe-dienstleistg-konsequenzen-vm/6105658/2
Sollte es sich hier allerdings um den Eigentümer handeln und der Verwalter ist nicht in der Lage, eine solche Aufstellung zu liefern, dann sollte
BARUL76
.
Hallo barul76,
danke für Deine Hinweise.
Grüssle
Ursula