Hallo,
ich habe bereits viele Infos zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gefunden, nur nicht, ob und welche Konsequenzen der Vermieter zu befürchten hat, wenn er den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen in seiner Nebenkostenabrechnung bzw. auf Wunsch des Mieters nicht vornimmt oder nachträglich nicht vornehmen kann?
Wie nehmen Sie die Aufteilung der Rechnungen in Ihrem System vor?
Vielen Dank vorab,
Melanie Dünnig