Haushaltsnahe Dienstleistg. Konsequenzen VM

Hallo,

ich habe bereits viele Infos zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gefunden, nur nicht, ob und welche Konsequenzen der Vermieter zu befürchten hat, wenn er den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen in seiner Nebenkostenabrechnung bzw. auf Wunsch des Mieters nicht vornimmt oder nachträglich nicht vornehmen kann?

Wie nehmen Sie die Aufteilung der Rechnungen in Ihrem System vor?

Vielen Dank vorab,
Melanie Dünnig

Nebenkostenabrechnung Zivil- vs. Steuerrecht
Hi !

/t/haushaltsnahe-dienstleistung-pflicht-f-vermieter/…
/t/selbstgenutze-eigentumswohnung-bei-einkommenstste…

an den dort gemachten Ausführungen hat sich bisher nichts geändert.

BARUL76

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Auch hallo !
Der Vermieter hat hier gar keine Konsequenzen zu fürchten, zu mindest nicht von Seiten der Finanzverwaltung. Der Einzige welcher hier das Nachsehen hat, ist der Mieter. Ohne den genauen Ausweis in der Kostenabrechnung kann er diese nicht ansetzen und so eine steuerliche Minderung bei der Steuerveranlagung erhalten.

Als haushaltsnahe Dienstleistungen können die Lohnkosten, Anfahrtskosten und dergleichen angesetzt werden, incl. der Umsatzsteuer. Keine Materialkosten bzw. Kosten für materielle Gegenstände an sich.

Grüße,
majowi

Aha, also man kann als Mieter nichts machen wenn die Verwaltung dazu „keine Lust“ hat… bestärkt mich immer mehr darin, dieses furchtbare System absolut zu verabscheuen, wenn man eine schlechte Verwaltung hat ist man als Mieter einfach der A****.

Genug aufgeregt, mich würde interessieren, machen eure Verwaltungen das denn obwohl sie nicht müssen, wenn ja, nehmen sie dafür Geld oder wie läuft das normalerweise? Meine Verwaltung weigert sich nämlich einfach, was für mich natürlich einen ziemlich großen steuerlichen Verlust darstellt (da eh schon kein so großes Einkommen).

Gruß
Granini