Haushaltsnahe Dienstleistung, Pflicht f. Vermieter

keine Pflicht für Vermieter
Hi !

Im Archiv finden sich zu dieser Frage bereits Antworten mit etwa folgendem Inhalt. Das Mietverhältnis beruht auf dem Zivilrecht. Mieter und Vermieter müssen im Mietverhältnis im Wesentlichen zivilrechtliche Rechten und Pflichten erfüllen. Eine Verpflichtung für den Vermieter, die NK-Abrg. für den Mieter „steueroptimal“ zu gestalten gibt es nicht.

Der Mieter hat daher keine rechtliche Handhabe, eine Abrechnung nach steuerlichen Gesichtspunkten zu verlangen.

Grundtenor war wohl auch, dass aus einem steuerlichen Recht des Mieters nicht eine zivilrechtliche Pflicht des Vermieters entstehen kann.

BARUL76

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