Meiner Meinung nach, sind die Vermieter neuerdings verpflichtet, die „haushaltsnahen Dienstleistungen“ (Wegreinigung, Winterdienst, Gartenpflege, Hauswart usw.) bei der NK-BK-Abrechnung SEPERAT auszuweisen.
Diese können ja - wie schon im letzten Jahr - bei dem Lohnsteuerjahresausgleich bzw. bei der Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt bis zu einer gewissen Höchstgrenze VOLL abgesetzt werden.
Ein Vermieter hat dies bei der letzten Abrechnung NICHT gemacht.
Kennt sich jemand von Euch hier aus?
Vielen Dank im Voraus für evtl. Antworten.