365 €-Job+ALG I+ALG II in Lebensgemeinschaft

Hallo und guten Morgen,

habe hier anbei mal eine Frage und hoffe sie kann mir schnell beantwortet werden.

Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit 3 Kindern und einer Verlobten, nun bietet sich die Möglichkeit, einen 365,- €-Job an zu nehmen.

Bleibt mir was übrig oder mache ich gar Verlust. Meine Bezüge sind ALG I für mich alleine sowie ALG II durch die Lebensgemeinschaft.

Zudem beziehen 2 Kinder Wohngeld und Unterhalt von dem leiblichen Vater. Könnte heute den Arbeitsvertrag unterschreiben - soll ich oder lieber doch nicht?

Sorry, das ist öffentlichs Recht, un dich bin nur für Arbeitsrecht zuständig

Hi, meines Wissens sind von dem Minijob 100 eur pauschal anrechnungsfrei. Vom darüber hinausgehenden Betrag (265 eur) sind 20 % anrechnungsfrei also 53 eur. Der Rest wird abgezogen vom alg II.

Wenn die letzte Tafel eingerichtet ist
und die auch das letzte Dorf eine Wärmestube hat und
und jeder Ort über eine Kleiderkammer verfügt …
…dann wird Hartz IV endlich abgeschafft.

(Weissagung der Merkel)

Hallo,

die Frage ob sich das lohnt oder nicht kann ich leider nicht beantworten, das ist wirklich zu speziell und man müsste alle Fakten und Zahlen kennen…

M.M. nach stellt sich die Frage ganz anders, will man aus ALG II raus oder nicht?

Ein 365€-Job ist immerhin ein Einstieg und bei guter Arbeit vielleicht DIE Chance auf eine Festanstellung?

LG aus LE und ein schönes Wochenende

mg6358

Hallo WerWieWasWieso,

wie viel von Deinem Verdienst die Arge auf ihre Leistungen anrechnet, kann kein Außenstehender beurteilen. Das kann nur die Arge. Denn jeder Einzelfall ist bezüglich seiner speziellen Voraussetzungen gesondert zu prüfen und zu bewerten.
Eigentlich sollte Dein Sachbearbeiter in der Lage sein Dir auszurechnen, wie viel tatsächlich mehr übrig bleibt. Frag ihn ruhig, es hat keinen Nachteil für Dich.

Ein persönlicher Tipp: im Hinblick auf eine spätere Festanstellung ist es immer gut, wenn man in Zeiten der Arbeitslosigkeit zumindest einem Mini Job nachgegangen ist. Auch wenn dieser nur wenig mehr Geld in die Familienkasse gebracht hat.
Arbeitgeber sehen so etwas gerne. Zeigt es doch, dass die Person arbeitswillig ist.

Damit ist meine Ansicht zu Deiner letzten Frage „Könnte heute den Arbeitsvertrag unterschreiben - soll ich oder lieber doch nicht?“ schon klar.
Ja, Du sollst.
Weise den Arbeitgeber darauf hin, dass Du arbeitslos bist und sofort mit der Lohnabrechnung eine Nebenverdienstbescheinigung brauchst. Diese musst Du sofort bei der Arge einreichen (wirklich sofort, die kennen da keinen Spaß).
Vergiss nicht darauf zu vermerken, welche Kosten Du hattest. Arbeitskleidung, Fahrtkosten, Arbeitsmaterialien, etc. Schließlich mindern diese Kosten ja Deinen Verdienst.

Mit freundlichen Grüßen

Jorma

Hallo

der Nebenverdienst wird dir beim ALG I und beim ALG II angerechnet du bekommst dann also weniger ALG I/ALG II. Du hast aber Freibeträge (ALG I 165 Euro und ALG II auch über 100 Euro müsstest du googeln wieviel genau) so dass du wenn du arbeiten gehst am Ende auf jeden Fall mehr hast als wenn du nicht arbeiten gehst.

Gruß Martin

Hallo anonymus,

rechnen können Sie doch selber, oder?

Sie haben 165 € Freibetrag für Zuverdienst. Im Normalfall müssen Sie sich aber die 200 € Mehrverdienst gegenrechnen lassen. Dann haben Sie immer noch 165 € mehr.

Die Verhältnisse bei einem 400-€-Job sollten Sie mit Ihrem Fallmanager aushandeln. Der kennt Ihre Verhältnisse.

Viel Erfolg.

Hallo,

also Beschäftigung und damit zusätzliche finanzielle Mittel sind doch immer sinnvoll oder?
Also ich weiß nicht, ob du durch die 365 EUR evtl. Abzüge beim ALGI hast, aber beim ALGII werden dir von den 365 EUR 212,00 EUR angerechnet. 100 EUR sowie 20% von dem Betrag der 100 EUR übersteigt hast du frei (153 EUR) und das Geld hättest du entsprechend „mehr“ in der Tasche…
Also ich finde Arbeit ist immer gut!

Viel Erfolg!

Hi WerWieWasWieso!

Leider kann Deine Frage nicht beantwortet werden, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.

Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
"Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht (Link öffnet im neuen Fenster).
"
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen, die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax

PS: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ stellen, sofern Du FAQ:1129 beachtest!

Ich sehe gerade, dass Du Deine Frage bereits auch im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ gestellt hast (erfreulicherweise FAQ:1129-konform :smile: und mein diesbezüglicher Hinweis deswegen hinfällig ist.

Gruß
Jadzia

mit der arbeitsaufnahme, fällt erstmal das alg I weg, weil nicht mehr arbeitslos. bei alg II wird das netto, abzüglich freibetrag auf die bg aufgeteilt. jetzt kommt es darauf an, ist das alg I so hoch wie der zukünftige lohn? dann muss man persönlich entscheiden ob man dafür arbeiten geht. es ist aber allemal besser als zuhause rumzuhängen.

Hi,
Du kannst laut ArGe 140 oder 165 behalten und lt ALG I 120 oder so ähnlich. Das ist vertrackt, weil die Differenz die berechnet wird bei einer der beiden Instanzen.
Ich finde, dass ehrlich Geld verdienen besser ist, als auf Kosten anderer Steuerzahler Jobs abzulehnen.

Wenn 2 Kinder Wohngeld beziehen, ist die Unterhaltszahlung wohl nicht ausreichend, insofern ist das OK. Die Rechnung der Grundsicherung ist relativ einfach. Erwachsene bekommen eine Pauschale, die Kids je nach Alter auch. Miete ist noch ortsgebunden.

Ich denke, wenn du dich freundlich mit deiner Arbeitsvermittlung der ArGe kurzschließt, werden sie dich sinnvoll beraten. Ich habe gute Erfahrungen mit denen gemacht.
ALG II ist eine Übergangssache. Viel besser ist es sich eine positive Einstellung anzueignen, wo man sich selber „reich“ vorkommt und sich auch so präsentiert. Ich kaufe immer noch Angebote bei Aldi & Co, gehe aber 1x in 14 Tagen in die Sauna/Therme. Das habe ich mir versprochen. Am Anfang jeden Monats schenke ich mir eine Kleinigkeit. Ich danke den Sternen, dem Kosmos oder Gott, nenne es wie du magst für die guten Sachen, die mir passieren und merke, dass es immer mehr werden.
Auch schicke ich Bestellungen „nach oben“. Es klappt meistens.

Alles Gute,

Andi

Hallo,

sorry, ich habe die Anfrage jetzt erst gelesen.
Ich bitte um eine kurze Info, ob eine Beantwortung von mir noch notwendig ist, oder ob schon ausreichende Antworten vorliegen. Wenn erwünscht schreibe ich gerne noch etwas dazu, also bitte kurz bescheid geben.

Bis dahin,

Gruß Nele

Hallo,

die 365 € zählen als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft.
Das heißt, davon darfst DU behalten:
100 € Freibetrag, und von den restlichen 265 € 20%.
Um den Rest wird dann das ALG II gekürzt.

GRuß,
Rainer