3G - Arbeitgeber will den Impfstatus speichern

Hallo Zusammen,

der Arbeitgeber darf ab morgen den Impfstatus seiner Mitarbeiter 6 Monate speichern, sofern er Kenntnis darüber hat, damit tägliche Zugangskontrollen für geimpfte Mitarbeiter vermieden werden können. Wenn der Arbeitnehmer das nicht möchte, soll er einen Testnachweis vorzeigen. So lautet der Plan des Arbeitgebers. Alles primär darauf ausgerichtet, Druck auf Impfunwillige auszuüben. Soweit klar.

https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

Ich konnte bis dato aber noch nicht herausfinden, ob man als Arbeitnehmer auch das Recht hat, jeden Tag einfach nur den Impfpass (oder die CovPass-App) vorzuzeigen und die Information über die Impfung nicht speichern zu lassen. Bei der täglichen Prüfung wird ja nur der Name abgehakt, so dass sich daraus keinerlei Information ergibt, die man im Anschluss dauerhaft speichern könnte.

Warum das Ganze?

Ganz einfach: informationelle Selbstbestimmung

Glückauf!

Hallo,
natürlich darf man das und was soll da auch schon großartig passieren. Der Arbeitgeber speichert ja keine Daten, sondern macht nur einen Haken, der eben besagt, dass derjenige bzw. diejenige geimpft ist und ein Haken allein in einer reinen Namensliste widerspricht nicht dem Datenschutz.
Also kann der Arbeitnehmer/in jeden Tag (unaufgefordert) seinen Impfnachweis vorzeigen, wenn er/sie das will. Irgendwann guckt dann auch der Arbeitgeber mal genauer hin um zu prüfen ob der Pass noch Gültigkeit hat und dann macht er einen neuen Haken. So einfach könnte das sein, meine ich.
Gruss
Czauderna

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Nein, der Arbeitgeber darf bei der Zugangskontrolle eigentlich keinen Haken machen, dass man geimpft ist, sondern nur dass der Zugang in Bezug auf 3G kontrolliert und gewährt wurde. Das kann Impfung, getestet oder genesen bedeuten.

Ziel ist es ja, zu verhindern, dass etwas gespeichert wird.

Glückauf!

Hallo,
ja, nix anderes hat er doch dann gemacht 3 G heißt - genesen, geimpft oder getestet - wo ist das Problem und der Haken hinter deinem Namen bedeutet, dass er das geprüft hat. Wieso verstößt dieser Haken gegen die Datenschutzbestimmungen?
Und wenn der Haken ein Kreuz wäre, wäre dem auch nicht so, oder ?
Gruss
Czauderna

Tja, das ist eben gar nicht der Fall.

Stellen wir uns doch einfach ganz dumm und schauen, was das Ministerium zu 3G sagt:
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

Arbeitgeber müssen kontrollieren, ob die Beschäftigten dieser Verpflichtung nachkommen und diese Kontrollen dokumentieren.

Wie dokumentiert man denn, wenn man deiner Meinung nach nicht speichern darf?

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Okay, ich muss weiter ausholen:

Der Arbeitgeber befragt seit zwei Tagen alle Mitarbeiter, ob sie ihren Impfstatus mitteilen wollen, damit er diesen speichern kann. Geimpfte Mitarbeiter können so ab morgen die tägliche Prüfung an der Pforte umgehen.

Parallel wurde via Aushang verkündet, dass alle Mitarbeiter, die nicht auf dieser Liste mit geimpften Mitarbeitern stehen, ab morgen einen negativen Test vorzulegen hätten. Auf Nachfrage wurde das auch so bestätigt.

Kurzum: der Arbeitnehmer legt das neue Gesetz so aus, dass ein geimpfter Mitarbeiter seinen Impfstatus speichern lassen muss (für 6 Monate) oder täglich einen Test herbeizubringen hat.

Das tägliche Vorzeigen eines Impfpasses will er ganz offenbar nicht akzeptieren.

Anmerkung von mir:

Das Vorzeigen des Impfpasses an der Pforte generiert doch gar nicht die vom Arbeitgeber gewünschten Daten (zum abspeichern), weil der Pförtner (laut Gesetz) ja nur den legalen Zugang dokumentieren muss, aber nicht genau, warum das so war (zwei Namenslisten mit gespeicherten bzw. ungespeicherten >> Haken setzen).

Ich hoffe, dass es jetzt klarer ist, was ich meine.

Glückauf!

Ja, die Kontrolle muss er dokumentieren lassen, aber nur soweit, dass die 3G-Regel eingehalten wurde und nicht mehr, soweit ich das verstehe. Aus dieser Dokumentation ergibt sich dann keinerlei genaue Information, ob geimpft, genesen, gestorben usw.

Und selbst das darf, im Gegensatz zur freiwilligen Angabe „geimpft“, auch nicht 6 Monate lang intern weiterverarbeitet werden.

Hallo,
ja, kann ich verstehen, würde ich als Arbeitgeber genauso auslegen und würde mir den Impfpass
täglich zeigen lassen und das eben auf der Liste der Ungeimpften erfassen, bzw. erfassen lassen.
Das „warum“ geht übrigens auch aus der anderen Liste nicht hervor, weil diese Liste nach 3-G fragt und nicht bei den einzelnen MA. unterscheidet zwischen getestet, geimpft oder genesen, d.h.
es ist dem Pförtner und der Liste egal, welcher der drei Gründe zutrifft oder nicht - Hauptsache es steht ein Haken dahinter und nicht anderes passiert bei der Liste der Geimpften, nur mit dem Unterschied, dass die eben nicht jeden Tag beim Pförtner antanzen müssen.
Wie auch immer - der Arbeitgeber muss kontrollieren und die entsprechende Protokollierung machen, damit er , wenn er selbst kontrolliert wird, nachweisen kann, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist.
Das tägliche Vorzeigen eines Impfpasses will er ganz offenbar nicht akzeptieren.
Also führt er bei dir „2G+“ ein - ja, wenn du eine Sonderbehandlung möchtest und dich auf den Datenschutz berufst, dann legt er eben die gesetzlichen Vorschriften so aus, damit ist dann beiden Seiten gedient - du kommst auf die 3-G Liste und er hat seinen Test - finde ich okay.
Gruß
Czauderna

Gut, du hast verstanden worum es geht.

Aber, muss man sich da als Arbeitnehmer fügen, nur weil der Arbeitgeber es so auslegt, wie es ihm passt oder kann man darauf bestehen, dass man unter täglicher Vorlage des Impfpasses ins Werk gelassen werden (muss).

Das Gesetz ist leider nur für Impfunwillige geschrieben worden und wird deshalb hier nicht so richtig konkret.

Glückauf!

So ganz trivial ist das ja nun nicht, weil es im Endeffekt ja auch darum geht, ob der Arbeitgeber die eventuell neu gewonnene „Freizeit“ des Arbeitnehmers dann bezahlen muss oder nicht.

Konkret hängt alles daran, ob der Arbeitnehmer zulassen muss, dass seine gesundheitlichen Daten zum Zwecke der 6-monatigen Speicherung abgefragt werden.

Hallo,
Gegenfrage - wie soll er es denn dokumentieren, auf der 3-G-Liste (wohlgemerkt, da stehen auch die Genesenen und die Geimpften drauf) und der Haken hinter deinem Namen sagt nichts über den Grund aus und nur der Pförtner und die Personen direkt hinter dir in der Schlange sehen, dass du
einen Impfnachweis in der Hand hältst - der Haken danach wird aber nur gespeichert.
Die Liste der Geimpften wäre in meinen Augen nur dann fragwürdig, wenn nicht nur dein Name da stehen würde, sondern auch das Datum der letzten Impfung und das Ablaufdatum der Gültigkeit. Was verstehst du eigentlich unter „neu gewonnener Freizeit“ ?.
Was ich aber schon zu Beginn vergessen habe auch zu fragen - mit welcher Begründung lehnt er denn die tägliche Vorlage des Impfpasses ab ?
Gruss
Czauderna

Wenn er das genau so machen würde, gäbe es ja nichts zu meckern. Er will das aber offenbar genau so nicht haben.

Btw.: dort gibt es zur betreffenden Zeit keine Schlange von Leuten.

Ähmm, er darf diese Information 6 Monate lang mit denen der Personalakten zusammenführen. Nur mal zur Erinnerung: bis gestern war sowas noch streng verboten. Warum sollte man die pure Neugier von jemandem befriedigen, wenn sie daraus gar kein Vorteil für einen selber ergibt?

Btw: bei genesenen Mitarbeitern z. B. darf (und muss) er sehr wohl das Ablaufdatum speichern. Und zwar genau in der Liste beim Pförtner.

Gute Frage? Ich vermute, weil er das Gesetz (absichtlich oder unabsichtlich) falsch auslegt. Wenn ich das so genau wüsste, dann hätte ich hier überhaupt nicht gefragt.

Glückauf!

„Neu gewonnene Freizeit“ weil, wenn man unberechtigterweise nach Hause geschickt würde, hätte man ja seine Arbeit angeboten. Also müsste diese ja dann ja auch bezahlt werden.

würde, hätte, müsste, könnte…

Hallo,

genau das steht im Gesetz. Der AG muß die Art des Status’ dokumentieren und nicht einfach nur beim Betreten ein Sammelhäkchen bei 3G setzen.
Deswegen wird er eine Impfbescheinigung beim ersten Vorzeigen sowieso genauer anschauen und Deinen Status für sich dokumentieren. Das wirst Du gar nicht verhindern können, wenn Du nicht jeden, wirklich jeden Arbeitstag alternativ ein Testzertifikat vorlegst.

&tschüß
Wolfgang

Hm… Nicht falsch verstehen: Ich frage nur nach:

Mein Arbeitgeber hat von mir sehr viele Daten gespeichert, mit denen, geraten sie in die falschen Hände, böser Unfug angestellt werden könnte. Das dürfte bei fast allen Arbeitsverhältnissen der fall sein.
Aus welchem Grund könnte ich mich an irgendeiner Form der Speicherung meines Impf- oder Teststatus speziell stören?

Nein, das geht jetzt nicht mehr (letzte Woche war es noch so geregelt, dass eine Dokumentation verboten war). Der Arbeitgeber ist jetzt gesetzlich verpflichtet, die Kontrollen zu dokumentieren (mit diversen Auflagen). Ansonsten kann er mit hoher Geldstrafe belegt werden.

„§ 28b IfSG verpflichtet den Arbeitgeber zu Nachweiskontrollen, um zu überwachen und zu dokumentieren, dass die Beschäftigten der Pflicht zur Mitführung oder zum Hinterlegen eines 3G-Nachweises nachkommen. Soweit es dazu erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten wie den Namen und das Vorliegen eines gültigen 3G-Nachweises inkl. der Gültigkeitsdauer abfragen und dokumentieren. Weitere Gesundheitsdaten der Beschäftigten dürfen durch den Arbeitgeber auf Grundlage diese Bestimmung nicht erhoben bzw. verarbeitet werden.“

Auf die Gefahr hin, dass ich nerve, aber wo genau steht, dass er das muss? Dokumentieren für 6 Monate zur eigenen Verarbeitung, meine ich.

Er darf meines Erachtens dokumentieren, dass jemand die 3G-Kriterien erfüllt und dass er das geprüft hat. Aber, um mehr geht es doch nicht bei der Einlasskontrolle, oder?

Glückauf!

Hallo,

Du kennst die Bedeutung des Wortes „erforderlich“???

Wie sonst als mit Speicherung soll der AG denn nachweisen können, daß er seiner Pflicht der Kontrolle auch nachkommt?
Und glaubst Du wirklich, daß sich ein AG nicht das Leben leichter macht, daß er einen bestehenden Impfschutz, den Du morgen das erste Mal vorzeigst, nicht abspeichert, um künftige Kontrollen einfacher zu gestalten?

Wohlgemerkt, ich finde das alles nicht toll, wenn wie bei uns der AG den Impfnachweis zB mit der Anmeldung der Zeiterfassung verknüpft oder im Frühdienst ab 03:30 Beschäftigte kontrolliert, aber ich weiß auch, welchen Menschen ich das alles zu verdanken habe.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo,
auch ich bedaure, dass ich nerve, aber da steht doch nicht, dass er muss, sondern, dass er darf -
Soweit es dazu erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten wie den Namen und das Vorliegen eines gültigen 3G-Nachweises inkl. der Gültigkeitsdauer abfragen und dokumentieren
Dass er für eigene Zwecke dokumentiert, war bisher kein Thema, sondern die Dokumentation erfolgt, damit er einen Nachweis hat, wenn er kontrolliert wird.
Bleibt die Frage, ob die Dokumentation für die Dauer von sechs Monaten nachgewiesen werden muss, bzw. aufgehoben werden muss. Eine berechtigte Frage - Antwort weiß ich keine.
Wenn diese Dokumentation beispielsweise am 31.12.2021 endet, weil 3G keine Notwendigkeit mehr ist, interessiert das sowieso kein Mensch mehr.
Gruss
Czauderna

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Genau deshalb frage ich ja nach.

Glückauf!