Hallo an alle,
angenommen in einem Arbeitsvertrag stünde Folgendes:
_" § 4 Arbeitszeit:
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Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden und ist grundsätzlich von Montag bis Freitag zu erfüllen.
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Die Lage und die Verteilung der Arbeitszeit sowie der Umfang der von dem Arbeitnehmer tatsächlich zu leistenden Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Bedürfnissen, unbeschadet von der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit. Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Pausen richten sich nach der jeweils geltenden Arbeitszeit
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Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gelten nicht als Arbeitszeit.
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Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und in angemessenem Umfang über die im Absatz 1 geregelte Arbeitszeit hinaus zu arbeiten, wenn und solang dies infolge der betrieblichen Belange notwendig ist. etwaige Über- Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit ist in dem vereinbarten Entgeld enthalten."_
Angenommen nun, der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer, er müsse jeden Tag um 08:30 kommen und bis mindestens 18:00 bleiben. 45 Minuten werden täglich vom Stundenkonto als Pause abgezogen. Auch wenn der Arbeitnehmer diese 45 Minuten nie wirklich bekommt, da das Telefon durchgehend besetzt sein muss.
Pro Monat muss der Arbeitnehmer 1 Samstag oder Sonntag arbeiten. Bei Nachfragen des Arbeitnehmers bezüglich Überstundenabbau oder Freitzeitausgleich, wurde dieser darauf hingewiesen, dass dies alles so im Arbeitsvertrag geregelt wurde. Freizeitausgleich für die Samstags- oder Sonntagsarbeit gibt es nicht. Die täglichen 0,75 oder mehr als 1 Überstunden sind mit dem Entgeld abgegolten, so wie es im Vertrag steht …
Ich verstehe das nicht ganz. Wieso steht im Vertrag eine 40 Stunden Woche, wenn wöchentlich mindestens 45 Stunden gearbeitet werden muss? Ist dies wirklich so abgegolten, wenn die Überstunden keine Ausnahmen sondern der Regelfall sind? Ich verstehe die Logik dieses Arbeitsvetrages nicht wirklich.
Ist der Arbeitsvertrag so korrekt? Ich gehe mal davon aus.
Aber warum ist ein Arbeitsvertrag der 40 Stunden ausweisst immer noch gültig wenn definitiv - und nicht nur ausnahmsweise- jeden Tag Überstunden anfallen , auch wenn es nur ein dreiviertel Stunde ist.
Soetwas kann doch nicht korrekt sein. Oder doch?
Danke für eure fachkundigen Antworten!
LG Jasmin