400 EUR-Job und arbeitslos melden?

Hallo,

mein (Bundes-)Erziehungsgeld läuft im September nach 2 Jahren aus. Mein Arbeitsvertrag (befristet) lief bereits am 31.12.2004 aus. Ich übe derzeit einen 400 EUR-Job aus.

Kann/muss ich mich da trotzdem arbeitslos melden? Oder gilt man nicht als arbeitslos, wenn man einen Minijob ausübt? Ich arbeite ca. 10 h pro Woche. Mal etwas mehr, mal etwas weniger, halt *nach Bedarf*. Aber im Schnitt 10 h.

Falls es wichtig ist: Die Kinderbetreuung ist mit 6 h/Tag abgesichert.

Viele Grüße
Dany

Hallo,

ich konnt jetzt nicht ganz genau aus deiner Frage ersehen ob du verheiratet bist etc?!

Bist du KV etc. Versichert (beim 400,00€ Job nicht), sollte das nicht der FAll sein, musst du dich auf jedenfall Arbeitsuchend melden alsdass du Versichert bist.
Bist du abgesichert, erhältst keinerlei staatlicher Bezüge, ist es dem A-amt egal ob dir die 400,00€ reichen denn du musst dich dann selbst versichern!

Ich hoffe ich habe dich richtig verstanden und konnte dir einwenig helfen?!

Gruß,

Mathias

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Hallo,

ich konnt jetzt nicht ganz genau aus deiner Frage ersehen ob
du verheiratet bist etc?!

Bist du KV etc. Versichert (beim 400,00€ Job nicht), sollte
das nicht der FAll sein, musst du dich auf jedenfall
Arbeitsuchend melden alsdass du Versichert bist.
Bist du abgesichert, erhältst keinerlei staatlicher Bezüge,
ist es dem A-amt egal ob dir die 400,00€ reichen denn du musst
dich dann selbst versichern!

Ich hoffe ich habe dich richtig verstanden und konnte dir
einwenig helfen?!

Gruß,

Mathias

Hallo Mathias,

ja, ich bin verheiratet. Während des Erziehungsgeldbezuges bin ich noch beitragsfrei bei meiner KK versichert. Danach wechsele ich in die Familienversicherung meines Mannes. Das ist also abgesichert …

Wenn ich mich arbeitslos melden würde, hätte ich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Habe in den letzten 3 Jahren 12 Monate am Stück gearbeitet (Das war doch die Rechtsgrundlage, oder?).

Ich bin jetzt in Eigeninitiative auf der Suche nach einem sozialversichungspflichtigen Job (in Teilzeit). Arbeiten gehen will ich schon. Mit dem Gehalt meines Mannes und meinen 400 EUR lässt es sich aber auch erstmal gut leben. :wink: Deshalb überlege ich, ob ich bei der AA melden muss/darf. Ich will aber auch nicht, dass mir irgendwelche Nachteile entstehen, wenn ich mich nicht melde (z.B. bei der Rente). Auf der anderen Seite will ich von denen aber auch nicht zu irgendwelchen blöden Kursen geschickt werden. :wink:

Gruß
Dany

Hallo Dany,

du musst dich entscheiden. Es kommt darauf an was du möchtest.

Es könnte sein, dass dir eventuell noch Arbeitslosengeld zu steht. Wenn du dich arbeitslos meldest, muss dir aber auch klar sein, dass du verpflichtet bist dich zu bewerben und bei eventuellen Maßnahmen des Arbeitsamtes teilzunehmen.

Gruß

Phoebe

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Kann/muss ich mich da trotzdem arbeitslos melden?

„Müssen“ tust du gar nix.

Oder gilt man nicht als arbeitslos, wenn man einen Minijob ausübt?
Ich arbeite ca. 10 h pro Woche. Mal etwas mehr, mal etwas weniger,
halt *nach Bedarf*. Aber im Schnitt 10 h.

Nach dem Gesetz kannst du dich arbeitslos melden und Leistungen beantragen bzw. beziehen , wenn du weniger als 15 Std./Wo. arbeitest. Das allein ist das Kriterium.
Allerdings wird monatlich alles Netto-Gehalt von deinem Alg abgezogen, dass 165 € überschreitet.

mein (Bundes-)Erziehungsgeld läuft im September nach 2 Jahren aus.
Mein Arbeitsvertrag (befristet) lief bereits am 31.12.2004 aus.
Ich übe derzeit einen 400-EUR-Job aus.

Du kannst dich auch jetzt schon arbeitslos melden; der Bezug von Erziehungsgeld (ErzG) steht dem nicht entgegen, sofern du dich bei der AA nicht über 30 Std./Wo. für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst.
Das hat aber was mit dem Bundes-ErzG-Gesetz zu tun und nicht mit dem SGB III, dem „Hausgesetz“ der AA. Soll heißen: Die AA muss der ErzG zahlenden Stelle immer eine Mitteilung machen, wenn zeitgleich Leistungen bei ihr bezogen werden. Diese Mitteilung beinhaltet, für wie viele Stunden du dich bei der AA zur Verfügung stellst und ich glaube auch, wie hoch deine Leistung (i.d.R. Alg) ist. Wird der ErzG-Stelle so bekannt, dass du dich mehr als 30 Std./Wo. zur Verfügung stellst, wird sie dir das ErzG ganz streichen, ansonsten ggf. nur das Alg auf das ErzG anrechnen (nicht umgedreht!).
(Diese Auskunft gilt, soweit nicht seit 2004 das Bundes-ErzG-Gesetz geändert wurde und man mir nichts davon gesagt hat…)

Apropos Mitteilung der AA an die ErzG-Stelle: Diese wird zumindest in meiner AA in schätzungsweise 70-80% der Fälle vergessen, aus Unkenntnis nicht gemacht oder verschlampt. Vielleicht hast du mit deiner AA „Glück“ und dort ist es genauso?! Hieße: Definitiv keine Anrechnung des Alg auf das ErzG…

Alle Klarheiten beseitigt?

Gruß
Liza

Nachtrag

Nach dem Gesetz kannst du dich arbeitslos melden und
Leistungen beantragen bzw. beziehen , wenn du weniger
als 15 Std./Wo.
arbeitest. Das allein ist das Kriterium.

Und, dass du dich bei der AA dem Arbeitsmarkt mind. 15 Std./Wo. zur Verfügung stellst.

Sorry. Hatte ich oben vergessen.

Liza