Hallo zusammen,habe eine Frage habe einen 400 euro jon angenommmen am 1.4.2012 habe es der arge auch mitgeteilt heute.nun ist es so bin zwar als 400 euro jobber angemeldet aber mein chef sagte das mein gehalt jeden monat anders aussehen kann weil manchmal ist nicht so viel los dann schliesen die früher.arbeite als kellnerin.nun werden die 400 euro ja angerechnet.ziehen die trotzdem 400 euro ab auch wenn ich jeden monat zb nur 180 euro oder kriege.darf man das überhaupt als 400 euro angemeldet sein aber weniger kriegen.wie wird das dann berechnet.habe auch kein arbeitsvertrag der wurde mundlich abgeschlossen.muss ich der arge nur die abrechnung vorlegen jeden monat.wird es dann rückwirkend berechnet oder wie.dann würde ich mein geld ja immer später bekommen.die arge müsste dann immer vorher warten bis ich meine gehaltsabrechnung kriege und dann abrechnen.dann krieg ich aber ärger mit vermieter wegen miete etc.vielen dank
@meli8410,
Hallo,
100 € darfst Du dazu verdienen und behalten. Was darüber hinaus geht, zum Beispiel bis 400€ oder nur 300 € wird anteilig wie beschrieben umgelegt.
Das musst Du selbst mit dem Amt abklären, ob Sie jeden Monat dein Verdienst wissen wollen oder das alle drei Monate überprüfen wollen.
Hier die Info dazu:
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-…
http://www.gutefrage.net/frage/wieviel-geld-darf-man…
mfg falkoo
Hallo,
im ersten Monat zahlt ja die ARGE noch, obwohl am Ende des Monats das Geld vom Job kommt.
Dieses Geldd sollte unbedingt gespart werden, um Lücken auffüllen zu können!
Es wird immer nur das angerechnet, was auch eingenommen wird. ES bleibt ein 450-Euro-Job, der heißt nur so wegen der Höchstgrenze.
Ich würde mit der ARGE verhandeln, dass fiktiv jeden Monat von 300 Euro ausgegangen wird, und nach 6 Monaten abgerechnet wird. Da können sie sich drauf einlassen, müssen sie aber nicht. Ist für alle am einfachsten. Falls Sie dann aber öfter tatsächlich 400 Euro hatten, müssen Sie etwas zurückzahlen, weil die ARGE ja von 300 ausging.
Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden; die Abrechnungen reichen.
Alles Gute
strandperle02
Wenn dein Einkommen unterschiedlich ist, musst du das dem JobCenter mitteilen. Dann musst du jeden Monat deine Abrechnung einreichen, und es wird genaus ausgerechnet, wieviel einbehalten wird.
also der bewilligungsbescheid gilt eigentlich 6 monate und ist immer vorläufig je nach dem wie das jc arbeitet kann mit einreichung des gehaltszettels im folgemonat nachgezahlt werden oder am ende der bewilligung ( nach 6 monaten) also keine sorge das geld kommt und wenn nicht muss man einen antrag nach
Antrag auf endgültige Festsetzung nach § 328 Abs. 2 SGB III
stellen dann wird das berechnet eigentlich
hoffe ich konnte helfen
Hallo meli8410
Beim 400 Euro Job (ab 01.01.2013 bis 450 Euro Job) sind beim Amt die ersten 100 Euro frei.
Vom Rest werden 20% frei gestellt und der Rest auf Hartz 4 angerechnet.
Berechnung
400 -100 = 300
300 x 20% = 60
Freibetrag 100 + 60 = 160
Angerechnet werden 240
Wenn das Gehalt unterschiedlich ist, musst du die Abrechnung jeden Monat abgeben und das Amt muss jeden Monat neu rechnen und jedes mal einen neuen Bescheid erstellen.
Ärger bekommst du keinen, da das Amt immer vorauszahlen muss, deinen Verdienst aber erst später verrechnet und dann eventuell zuviel gezahltes zurückfordert oder vom nächsten Monat abzieht.
Mein Rat: von deinem Lohn kannst du immer 100 Euro behalten und vom Betrag über 100 NUR!!! 20% der Rest ist abzugeben.
Ich selbst habe auch so gearbeitet als Kellner und meinem Chef gesagt das ich nur 100 verdienen will.
Die Antwort des Chefs kann ich Dir gerne per Mail oder telefonisch geben.
Gruß
Franjo
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Hallo Meli,
Ein Arbeitsvertrag gilt als geschlossen, wenn man sich (mündlich) über die wesentlichen Inhalte geeignet hat. Du hast also einen Arbeitsvertrag.
Ein 400-EUR-Job bedeutet, dass man maximal 400 EUR pro Monat verdient. Weniger geht, mehr geht nicht.
Und ja, mit der Arge wird das ein Krampf, weil jeden Monat dein Anspruch neu berechnet wird. D.h. es wird Monate geben, in denen du weniger hast und Monate, in denen du mehr hast. Nach einem halben Jahr hat man Erfahrungswerte und es wäre möglich für ein halbes Jahr ein Durchschnittseinkommen anzurechnen. Dann kommt die große Abrechnung später und evtl. riesige Nachzahlungen. Wichtig ist, dass Du einen persönlichen Termin mit Deinem Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung der Arge vereinbarst und das Vorgehen mit wechselndem Einkommen absprichst.
Viel Erfolg
R.
hallo meli,
der fehler ist, den 400€ job als 400€ job anzumelden. die jobcenter sind dann schnell dabei gleich mal im voraus mit denvollen 400 € zu rechnen und dann kommt das dabei raus, was du gesagt hast. du solltest zum amt gehen und mit denen reden - weil so gehts ja nun nicht.
erstmal: 100 € hast du sowieso ohne abzug, die du dazu verdienen kannst. wieviel das am monatsende dann doch mehr ist, wird von monat zu monat anders sein. viele jobcenter rechen deshalb nur einmal in 6 monaten RÜCKWIRKEND ab, auch bei leuten die in geringem umfang noch eine selbstständige tätigkeit ausüben.
sprich mit denen vom amt ob das so gemacht werden kann, entweder monatlich, viertel- oder halbjährlich. aber immer rückwrkend und nicht im voraus.
wenn die es nicht begreifen wollen, dann melde die tätigkeit sofort ab und später, nachdem der monat rum ist und erst wenn du dein geld in der hand oder auf dem konto hast für den einen monat neu an und gib immer nur rückwirkend an, was du dazu verdient hast. wenn die herrschafften beim amt so schwerfällig sind, dann gibts eben immer nur eine rückwirkende meldung für jeden monat einzeln.
schöne grüße,
hansemann
Hallo,
wenn sie dir vom HiobCenter tatsächlich 400 Dinger jeden Monat abziehen, ist das ein klarer Fall für das Sozialgericht. Mal angenommen: Wer würde denn so eine Tätigkeit annnehmen, wenn ihm
a) 400 (!) Dinger von der Stempelkohle abgezogen werden?
b) Wenn von den 400 Dingern eh nur 180 übbrig bleiben?
c) Quintessenz: Du also trotz 400-EUR-Job nach Adam Ries 220 Dinger weniger hast, als wenn du nicht arbeiten gehen würdest.
Ist das wirklich so, dann nix wie hin zum Gericht!!!
LG
Martin
Hallo, du musst der ARGE jedesmal deine Gehaltsabrechnung zeigen, dein Gehalt wird dann mit deinem Hartz IV Satz verrechnet. Wg. Miete würde ich mal mit der ARGE sprechen.
DAs ist echt ne Sauerei! Ohne Vertrag leiste keine Arbeit mehr, denn sonst macht Dein Chef mit Dir, was er will. Wende Dich an die ARGE persönlich und schildere Deine Situation, zeige Deinen Kontoauszug vor, damit sie sehen, wieviel Geld Du bekommst - das ist ABZOCKE PUR! PFUI!! Good luck
Hallo,
wenn du dem Jobcenter mitgeteilt hast, dass du einen 400-Euro-Job hast, werden zunächst mal 400 EUR vorsorglich als Einkommen angerechnet. Sobald du die Abrechnung deines Arbeitgebers hast, wird dir die Differenz nachgezahlt. Oder du gibst beim Jobcenter nur ein Einkommen von z.B. 200 EUR an. Dann wird dir bei Vorlage der Abrechnung im nächsten Monat die Differenz wieder abgezogen. Anders geht es leider nicht.
mfg
hallo nochmal,bin jetzt ein wenig durcheinander,kann ich es nicht ganz einfach so machen,das wenn vom amt das schreiben kommt mit der einkommenserklärung das mein chef dort erstmal 160 euro reinschreibt.so das ich keine abzüge erstmal habe.und den rest falls es mehr oder weniger ist würde ich dann rest per abrechnung reinreichen.dann soll er mich doch gleich als 160 mini job anmelden.meldet man einen minijob oder 400 euro job beides bei der minjobcentrale.das ist mir alles zu durcheinander.ich bin gelernte bürokauffrau finde in meinem beruf aber nichts mehr deswegen musste ich einfach irgentwas annehmen weil das jobcenter mich einfach net in ruhe lässt.lg
hallo,ich bin ein wenig durcheinander jetzt.der job ist aro job ist als 400 euro job gemeldet bei der arge reicht es nicht wenn ich montag anrufe und sage es ist ein minijob kein 400 euro job.oder ist es das gleiche.ich werde mit meinen chef reden und er soll mich als 160 euro job anmelden.ob ich jetzt 180 euro kriege jeden monat oder 160 spielt keine rolle.weil auf so ein s… hab ich keine lust.ich werde ja die tage das schreiben bekommen mit der einkommenserklärung oder einkommensbescheinigung werde es meinem chef geben und er soll dann 160 euro schreiben statt das er schreibt jeden monat anderes gehalt.ist eigentlich das wichtige diese einkommenbescheinigung oder das ich es als 400 euro job angemelde habe.wonach wird berechnet.nach bescheinigung oder nah 400 euro job anmeldung.kann ich nicht einfach anrufen und sagen das aus dem 400 euro job minijob wird.oder soll ich es so lassen und einfach die einkommenbescheinigung von meinem chef mit 160 euro ausfüllen.ACH ALLES SO EIN MIST ENTSCHULDIGT BITTE;WÜNSCHTE KÖNNTE WIEDER GANZ NORMAL ARBEITEN:
Hallo, also 1. ziehe sie dir nicht die gesamten 400 Euro ab, du darfst 100 Euro plus 20% der darüberliegenden Summe behalten, weiterhin werden sie dir beim ersten mal die 400 Euro abziehen, dann mußt du jeden Monat dein gehaltszettel vorlegen bzw. von deinem Chef den geforderten beleg vom Amt ausfüllen lassen und der muß das an das AA schicken, danach wird dann monatlich rückwirkend dein Geld neu ausgerechnet und du bekommst eine Nachzahlung vom Amt, wichtig ist das sofort nach gehaltszahlung der Zettel von deinem Chef ausgefüllt werden muß und dann zum AA geschickt wird damit die auch schnellstens die Differenz ausrechnen können, wird ein ziemlicher Papierkrieg nützt aber nichts
hallo,kann jemand bitte auf m
eine 2.frage antwaoret?wäre echt lieb weil ich werde morgen früh beim jobcenter anrufen nachdem ich mit meinem chef gesprochen habe.lg danke
Hi Meli,
die 160 EUR sind bei ALG I.
Bei Hartz IV sind die ersten 100 EUR anrechnungsfrei. Danach wird ein Teil angerechnet. Ungefähr 20 %. Ich würde das nicht machen mit den 160 EUR. Stell dir vor es würden über ein halbes Jahr lang 160 EUR angerechnet werden und du verdienst aber im Durchschnitt 300 EUR. Dann müsstest Du auf einen Schlag von 6*140 80 Prozent (ca. 670) zurückzahlen. Wichtig ist einfach, dass die Schätzung der Realität nahe kommt.
Bei der Minijobzentrale muss er dich eh anmelden. Dort gibt es pauschalierte Zahlungen für Sozialversicherung und Steuer(auch wenn Du nicht sozialversichert bist)Das ist das Problem des Arbeitgebers. Damit hast Du nichts zu tun.
Gruß
R.
Hallo,
Wenn du jetzt 400 € genau verdienst, sind als erstes 100 € Grundfreibetrag. Von den verbleibenden 300€ werden noch weitere 20% als Freibetrag =60€ gerechnet.
Angerechnet werden also 240€.
So kannst du das mit jeder Summe berechnen. Das kann natürlich nur im Nachhinein gemacht werden. Es kann auch sein, das eine Pauschalsumme einbehalten wird und im Anschluss die genaue Berechnung mit Vorlage der Abrechnung gemacht wird.
MfG
hallo nochmal,also ich werde den job wohl als 400 euro jon stehen lassen.habe ich es richtig verstanden das die werden mir ja 400 euro anrechnen und jedesmal wenn ich die abrechnung reinreiche werden die 400 euro nochmal berechnet oder?angenommen ich verdiene monatlich nur 160 oder so würde ich die 240 euro dann wieder bekommen nachdem ich die abrechnung reingereicht habe?
Normal ja, aber damit wäre ich nicht einverstanden.
Die gehen monatlich von 400 € aus was so nicht wirklich stimmt und ziehen dir von haus aus 240 € ab und Du sollst als Hartz IV Bezieher auf die Rückzahlung dann monatelang warten.
Sie sollen warten bis Du für den Monat der Chef dir sagt was Du verdient hast.
Ich würde der Arge keinen Kredit geben als Hartz IV Bezieherin.
mfg falkoo