Hallo Adriano,
das habe ich noch nie gehört
- daß ein Anwalt nicht arbeiten will
und
- das Ding mit dem fiktiven Einkommen.
Ich kenne mich nicht genug aus, um verbindliche Auskunft zu geben, aber meiner Meinung geht es momentan noch nicht um Streitwert, sondern darum, zu beraten und zu antworten, sprich, der Gegenseite zu schreiben. Und dafür gibt es eine Honorarordnung.
Zudem könntest Du mit dem Anwalt ein persönliches Honorar vereinbaren.
Und es soll doch noch Anwälte geben, denen es um faires Recht geht, und die sogar bei Mini-Streitwerten nicht den vollen Honorarsatz anrechnen. Habe ich selbst erlebt. Hatte ein Problem, da war der Streitwert fast geringer als das Honorar, da hatte er nur 1/2 Honorar berechnet. Damals hatte ich auch noch keine Rechtsschutzversicherung, allerdings ging es um eine Verkehrsrechtssache.
Ich kann nur nochmal meinen Rat wiederholen: Gehe auf www.anwalt.de und suche einen Anwalt in Deiner Nähe. Fachanwalt für Familienrecht. Es sollte einer sein, der auch eine eigene Internet-Seite hat. Da erkennst Du meistens den Werdegang. (Mein Tipp: Nimm einen der max. in den 70er oder 80er Jahren studiert hat, und am liebsten einen, der im Osten studiert hat. - Die sind auf Grund ihrer Sozialisierung noch hilfsbereit …) Ruf da vorher an und sprich mit dem Anwalt. Laß Dich nicht von der RA-Gehilfin abspeisen. Frag den Anwalt Löcher in den Bauch, ob er für die Unterhaltsberechtigten- oder /und auch für die Unterhaltsverpflichteten-Seite arbeitet und was ihn befähigt, Dich erfolgreich zu vertreten. In solch einem Gespräch merkst Du, ob die Chemie stimmt und ob er für Dich arbeiten w i l l . Seriöse Anwälte lassen sich auf so ein Kennenlerngespräch am Telefon ein. (Und eigentlich dachte ich, daß das alles auch Geschäftsleute sind, die Geld verdienen wollen. - Jemand mit einem kleinen Streitwert heute kann jemand mit einem großen Streitweert morgen sein…)
Wenn Du aus Berlin sein solltest … Ich habe da eine taffe Anwältin. Cool, trocken, kurz und knackig, da hat die Gegenseite gar nicht mehr geantwortet. - Könnte ich Dir empfehlen. - Willst Du?
Fiktives Einkommen. Möglich sicher bei solchen Leuten, die arbeiten gehen k ö n n t e n, es aber nicht tun, die einen auf (faul-) krank machen oder sich eine minderbezahlte Tätigkeit suchen, die nicht ihrer Qualifikation entspricht, und das alles vor dem Hintergrund, der Ex zu schaden und den Unterhalt zu drücken. Sehe ich bei Dir nicht, oder? Wenn doch, haste Trauer. Außerdem schaden diese Leute nicht der Ex, sondern dem Kind, indem sie dem Kind Geld vorenthalten, was ihm zusteht, und da sehen Gerichte, wie Anwälte, wie Jugendamt schwarz.
Zitat: „Apropos, ich habe gelesen, dass man zwar nicht zwingen kann zusätzlich arbeiten zu gehen, dass sie dann aber fiktives Einkommen anrechnen. Nach dem Motto, man KÖNNTE ja mehr verdienen wenn man wollte. Und dann wird die Unterhaltshöhe angehoben. Wenn man die nicht zahlt kommt Lohnpfändung.“
Frage: W e r sollte denn fiktives Einkommen anrechnen? - Blödsinn. D u mußt doch zum Jugendamt gehen und Dein Einkommen offenlegen. Und das Jugendamt legt die Unterhaltshöhe fest. Laß Dich nicht bluffen! Damit kommt niemand durch. - Wenn die Ex mehr haben will und mit der Berechnung bzw. Entscheidung bzw. der Urkunde vom Jugendamt nicht einverstanden ist, muß sie klagen. Keine Chance. Nur, wenn gerichtlich dann mehr berechnet wird, und eine neue Urkunde, wie auch immer, ausgestellt wird, und Du diese Summe nicht zahlst, dann kann der Gerichtsvollzieher kommen. Aber bis dahin ist noch ein weiter Weg.Auch Dir bleibt die Möglichkeit des Widerspruchs.
Nochmal: Wer ordentlich arbeiten geht, der hat ein monatliches Nettoeinkommen, und mit dieser Zahl wird in der Düsseldorfer oder Berliner Tabelle abgelesen, was monatlich an Unterhalt zu bezahlen ist. Je mehr ich drüber nachdenke, umso schwachsinniger kommt mir das Anliegen der Ex vor.
Zitat: "die Beistandschaft hat meine Ex aber aufgekündigt, "
Frage 2: Was bedeutet das?
Die Ex braucht sich ja nicht vom Jugendamt beistehen zu lassen. Aber D u kannst da nach wie vor hin und vom Jugendamt Hilfe erbitten bei der Berechnung und Bezahlung der korrekten Unterhaltshöhe für Dein Kind. Auch hier: Bring da ruhig Deine Sorge sowohl mit dem 400-EUR-Zusatzjob als auch mit dem fiktiven Einkommen auf den Tisch und frag nach dem Schwachsinn. Außerdem: Jugendamt kostet nix, sollte also Dein erster Weg sein.
Wenn Du sowohl mit Anwalt als auch mit Jugendamt nicht weiterkommst, aber Du solltest ehrlich dagewesen sein …
…, sollten wir mal telefonieren.
Dann kann ich mal ein bissel intensiver googeln und/oder mich mal dumm stellen und (m)eine Rechtsanwaltshotline anrufen.
Also, auf geht’s, diesen Bluff lassen wir uns nicht gefallen!!
Liebe Grüße
Andreas