400 Euro Nebenjob und fiktive Einkünfte

Guten Tag,

entschuldigt, dass ich nochmal nerve. Ich arbeite Vollzeit 40 Stunden und habe alle 14 Tage meinen Sohn von Freitag bis Sonntag bei mir.

Die Mutter meiner Tochter will nun per Anwalt durchboxen, dass ich mir zusätzlich einen 400-Euro-Job suchen soll, damit sie mehr Unterhalt für die Tochter bekommt. Ich zahle nur für die Kinder, ein Mangefall, wie man das so schön nett.

Dabei bezahle ich ab April so viel Unterhalt wie nie zuvor, weil ich einen Lohnerhöhung von 300 Euro bekomme. Aber das wird ja wieder auf beide Kinder aufgeteilt, sodass sie „nur“ ca. 100 Euro mehr bekommen wird. Sie bekommt einfach nicht genug.

Gelten für mich nicht auch Arbeitszeitgesetze? Vor allem habe ich noch das Problem, dass ich Weichteilrheuma und Dpressionskrank bin. Für mich ist ein Vollzeitjob manchmal schon Quälerei, so blöd wie es klingen mag.

Kann sie damit vor Gericht durchkommen? Werden immer noch so gerne von Richtern fiktive Einkünfte angesetzt, die man im Leben gar nicht erreichten kann (ich wohne im Bezirk des OLG Hamm)?

Manchmal würde ich am liebsten alles hinwerfen und in eine Klinik gehen. Aber das ist doch kein Leben.

Wäre lieb, wenn mir jemand antwortet, der sich ein wenig auskennt. Schönes Wochenende erst einmal.

adriano

ich habe erst mal die Öffentlichkeit raus genommen.
Bitte schreiben Sie mir doch erst mal mehr. Wie alt ist die Tochter. Haben Sie noch weitere Kinder. Wem und wie viel bezahlen sie ???
Man kann schon mal nicht zwingen mehr zu arbeiten.
Sind Sie in Behandlung wegen Ihrer Krankheiten? Hat das Jugendamt Sie angeschrieben, oder woher wissen Sie was die Mutter Ihrer Tochter vor hat? Leben SIe mit ihr zusammen und ganz wichtig. Haben Sie eine Jugendamtsurkunde unterschrieben?
Ich will es nicht aus neugier wissen, nur erzählen Sie alles, damit ich den genauen Sachverhalt kenne.
Wir machen das Gleiche mit. Ich habe aus erster Ehe zwei Söhne, mein Mann aus vorheriger PArtnerschaft eine Tochter. Was wir hier mit machen und was sich das Jugendamt erlaubt… das sollte wirklich mal ins Fernsehen.
Mein Mann war nie verheiratet. Erst wir haben geheiratet und meine Jungs stehen bei ihm auf der Steuerkarte. Das Jugendamt rechnet jetzt aber den Unterhalt der Tochter nach dem Lohn weil er verheiratet ist und die Kinder auf der Steuerkarte stehen. Es kann doch nicht sein, dass der Freibetrag für die jungs der Tochter zu gute kommen. Das Jugendamt hat nicht das Wohl der Kinder im Auge, sondern nur das sie nicht bezahlen müssen.
Schreiben Sie mir erst mal Ihre Geschichte, dann kann man da direkt was zu sagen.
Das Sie das Zeug schmeissen können, kann ich sehr gut verstehen, nur leider hilft das alles nichts. Wie ist Ihr Kontakt zu der Tochter? Besteht da noch was, oder wurde das Kind schon aufgehetzt.
Leider bekomme ich immer wieder mit das Mütter nie arbeiten gehen können solange sie Unterhalt bekommen. Haben diese keinen Anspruch gehen sie sofort Vollzeit arbeiten. Aber selbst der Lohn wird nicht angerechnet, der Mann muss zahlen und sind wir ehrlich, ein Kind in die Welt gesetzt heisst, man hat nur noch für die Kinder zu zahlen, an einer neuen Familie ist gar nicht zu denken, so viel Geld hat man nicht. Das sehen wir an uns, wir heulen auch des Öftern über die grosse Ungerechtigkeit. Es besteht auch kein Kontakt mehr zur Tochter, nachdem diese uns an den Kopf geknallt hat, meine Mutter ist sooo barmherzig zu euch. Und das von von einer 14 jährigen. Schreiben Sie bitte, dann bekommen Sie auch noch Heute Antwort.
Gruss
Agnes

Hallo und Guten Tag,

wenn ich mich „gernervt fühlen würde“, hätte ich mich in einem solchen Portal nicht eingetragen :wink:)
Also keine Sorge :smile:

Solang der Mindesunterhalt - der sich in der Regel an der Düsseldorfer-Tabelle orientiert - nicht geleistet werden kann, hat der Vater unterhaltsrechtlich alle Möglichkeiten auszuschöpfen, diesen Mindestunterhalt zahlen zu könnne; auch wenn er dazu Wochenendarbeit oder einen 2. Job annehmen muss.

Ja - Richter bedienen sich hierzu auch immer noch gern fiktiver Einkünfte.
Das Problem an der Sache ist, dass alles zu Lasen der Kinder geht. Ein Bedarf für ein Kind in Höhe von ca. 200 EUR ist schon gering genug!! damit es gesund und gefördert groß werden kann.
Ich sag jetzt mal was ganz Provokatives: Wer Kinder in die Welt setzt, muss sich auch dessen bewusst sein, dass Kinder Geld kosten.
Dass jemand für den Expartner kein Geld mehr ausgeben möchte, kann ich im Einzelfall noch nachvollziehen; Dass Kindern der Kindesunterhalt vorenthalten wird, nicht :frowning:

Ob die Kindesmutter mit ihrer Klage Erfolg hätte, steht trotzdem noch auf einem anderen Blatt. Wenn Du Deine Erkrankungen nachweisen kannst, ist Dir sicher nicht mehr als die bereits geleistete Tätigkeit zumutbar. Aber der Richter will sicher Arztberichte, Gutachten oder eine event. Schwerbehinderung nachgewiesen haben.

Ja -ich kann es verstehen: einfach alles Hinschmeißen - Kopf in den Sand. Man fühlt sich oft schon sehr überfordert :frowning: Aber Druchhalten lohnt,weil irgendwann ist es auch geschafft. Die Kinder werden älter, größer, sind irgendwann erwachsen. Dann kannst Du wieder Luft holen. Ich weiß: bis dahin ist es ein steiniger Weg. Aber sie sind nun halt da.
Versuch am Besten eine einigung mit der Mutter hinzukriegen; das spart Rechtsanwalts- und Gerichtskosten und ist für alle Beteiligten der bessere Weg!

LG

Hallo Adriano (endlich mal einer mit einem Namen!!),

mach Dir keine Sorgen, kommt sie nie durch damit.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen bei einer ganz normalen Tätigkeit. Es kann Dich keiner zwingen, mehr arbeiten zu gehen. (Andererseits kann man wohl von einem Drückeberger verlangen, arbeiten zu gehen, wenn der nur zu Hause bleibt, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Aber das trifft bei Dir ja nicht zu.)

Ich möchte Dir trotzdem raten, Dir sowohl beim Jugendamt als auch bei einem Anwalt Deines Vertrauens Rat zu holen.

Das Jugendamt hilft auch den unterhaltsverpflichteten Vätern ehrlich und fair. Wenn sie zahlungswillig sind und erkennen lassen, daß sie sich nicht vor ihrer Unterhaltsverpflichtung drücken wollen. Es geht immer und nur um das Wohl des Kindes/der Kinder.
Laß Dir dort, so Du noch nicht hast, eine Urkunde erstellen, einen sogenannten Titel. Dann kannst Du planen und hast Deine Ruhe.
Beim Jugendamt kannst Du auch nach dem obskuren Wunsch der Kindesmutter nach einem 400-EUR-Job fragen.

Und dann suche auf www.anwalt.de einen Fachanwalt für Familienrecht. Laß Dich beraten und - laß für Dich einen Brief schreiben und der Kindesmutter schicken. Wehre Dich. Glaub mir, die max. 190 EUR für eine Erstberatung und die ?? EUR für den einen Brief sind gut angelegt, wenn man die vielen EUR und Deine Verzweiflung und Deine Ohnmacht dagegenrechnet …

Viel Glück, Kopf hoch,
und laß mal hören, wie es weitergegangen ist…

Liebe Grüße
Andreas

Leider will sie sich ja nicht einigen. Sie hat ja schon extra die Beistandschaft beim Jugendamt aufgekündigt, obwohl ich dort immer alles korrekt hin bezahlt hatte. Die waren ihrer Meinung nach aber nicht dreist genug, also macht sie es nun so.

Es geht mir nicht darum, für meine Kinder keine Unterhalt zahlen zu wollen. Ich habe sogar in meiner Studienzeit bezahlt. Dieses Studium ist mir dann auch noch dank Sozialphobien und Depris unschaffbar geworden, sodass ich auch noch mit den Bafoeg-Schulden dastehe.

Tja, da wird sie wohl vor Gericht gehen,… sie will nicht nur das Geld, es geht ihr darum mich zu demütigen. So etwas sollte echt mal endlich zugunsten ehrlicher Väter unterbunden werden. Denn ich zahle nachweislich alles was ich zu zahlen habe und das seit 14 Jahren! Selbst das Jugendamt, hat mir gesagt, dass sie gerne mehr Väter wie mich hätten. Toll, hilft mir auch nicht.

Ganz herzlichen Dank für die Antwort.

Alles Liebe.

adriano

Danke, für die Antwort.

Meine Tochter ist 14 und der Sohn 9 Jahre alt. Ich bezahle alles über den 950 Euro auf beide aufgeteilt. Ja, ich bin in Psychotherapie und medikamentöser Behandlung in einer Klinikambulanz. Das Weichteilrheuma, was ich auch noch genießen darf, wird beim Rheumatologen behandelt. Wobei es hier nicht viel außer Schmerzlinderung gibt.

Die Mutter der Tochter hat die Beistandschaft absichtlich aufgekündigt, weil das JA nicht bereit war, mich in der Krankheitsphase völlig zu ruinieren. Ich war vor ca. 1,5 Jahren nämlich lange Zeit wegen der Depris krankgeschrieben. Habe aber dann einen zweiten Berufsabschluss gemacht um wieder ans Arbeiten zu kommen und verdiene nun so viel wie nie zuvor. Ihr reicht aber auch das nicht.

Also ist sie beim Anwalt und will mich durch seelischen Druck dazu bringen mir einen zusätzlichen Job zu suchen. Die Tochter bekomme ich nicht zu sehen. Sie will keinen Kontakt mehr zu mir, weil sie von ihrer Mutter Lügen über mich erfahren hat, die mich als Monster erscheinen lassen. Das kann ich leider nicht nachweisen. Und selbst wenn, meine Tochter ist alt genug „Nein“ zu sagen. Alles sehr unschön.

Die Urkunde ist alt und wird ab März erneuert, weil ich ja dann nicht mehr in der Probezeit bin und mehr verdiene als damals. Ich habe mich nie geweigert, alles korrekt und sogar zu meinen Ungunsten zu erfüllen. Aber ich kann langsam einfach nicht mehr. Ich weiß nicht mehr weiter. Für mich ist dieser Druck zu viel, ich nehme mittlerweile wieder Tabletten, um den Alltag zu bestehen, obwohl ich diese lange nicht gebraucht habe.

Meine Ex geht arbeiten und hat genug Geld, dass die Kinder Reiten gehen und sie ein Auto mit ihrem neuen Mann fahren kann. Ich gönne ihr all das ja, aber ich will meinen Frieden und den lässt sie mir nicht.

Ich habe einen Anwalt, das ist ja das schlimme. Die schreiben sich wie die blöden für teuer Geld hin und her. Eine Urkunde gibt’s auch schon. Allerdings werde ich sie im März ändern lassen, weil ich dann mehr verdienen werde.

Das Jugendamt war sehr nett zu mir, die Beistandschaft hat meine Ex aber aufgekündigt, als sie gemerkt, hat dass die mich finanziell nicht ruinieren wollen.

Hab schon versucht einen besseren Anwalt zu bekommen. Die wollen für diesen Streitwert nicht arbeiten, wurde weg geschickt. Und mein Anwalt setzt sich nicht energisch genug durch. Er meint zwar, dass sie damit nicht durchkäme, aber er ist ein Lappen, den zieht die gen. Anwältin voll über den Tisch vor Gericht.

Ich weiß daher nicht mehr weiter.

Apropos, ich habe gelesen, dass man zwar nicht zwingen kann zusätzlich arbeiten zu gehen, dass sie dann aber fiktives Einkommen anrechnen. Nach dem Motto, man KÖNNTE ja mehr verdienen wenn man wollte. Und dann wird die Unterhaltshöhe angehoben. Wenn man die nicht zahlt kommt Lohnpfändung.

Ist das so?

Ganz herzlichen Dank, für deine ermunternden Worte. Ich hoffe, dass es gut geht und werde dir schreiben, ja.

Alles Liebe,

adriano

lassen Sie sich nicht verrückt machen. Nehmen Sie sich einen Anwalt ( beim Amtsgericht bekommen Sie einen Beratungsschein, da bezahlen Sie nur wenn überhaupt 10 Euro)für Familienrecht. Auf Schreiben eines Anwaltes ihrer Ex brauchen Sie gar nicht reagieren. Nur das Gericht kann Anordnungen treffen, da müssen Sie reagieren. Sie bekommen einen Anwalt aber auf Beihilfe, sodass Sie nichts bezahlen müssen. Mehr als das über 950 Euro kann man Ihnen nicht nehmen, auch die Mutter Ihrer Tochter nicht.
Wie sie schon sagen, sie will Sie nur fertig machen. Man kann jemanden zwingen Vollzeit zu Arbeiten, aber zu mehr nicht. In Ihrem Fall würden Sie eh Ateste bekommen, dass Sie gar nicht in der Lage sind.
Sie kann Ihnen nichts, aber Rache scheint ja so schön zu sein( wobei sie nicht mal weiss wofür die Rache, wahrscheinlich verletzter Stolz).
Leider spielz es keine Rolle wie viel Geld die Ex hat, aber glauben Sie mal, ab 18 muss auch die Mutter bezahlen, da geht es nicht mehr mit ausnehmen. Ab 18 nichts mehr bezahlen, denn dann muss die Tochter selber nicht nur Sie, sondern auch die Mutter mit verklagen. Sie kann nicht nur den Vater verklagen. Da rechnet sich der Unterhalt nach dem Einkommen beider Elternteile und beide müssen bezahlen. Darauf freuen wir uns auch schon, denn unsere Mutter will nicht das wir erfahren was sie an Einkommen hat.
Wir müssen ihr allerdings sogar unsere Auszüge vorlegen. Wenn das Kind 18 wird sind wir raus, dass wird bei Ihnen auch so sein, denn sie muss auch das Einkommen ihres Partners vorlegen. Ab dann werden auch Sie ruhe haben, denn es hört sich genauso an wie bei uns.
Man kann Sie nicht zu mehr Arbeit zwingen. Lassen Sie sich nicht fertig machen, auch unsere Zeit wird kommen und dann schauen andere dumm.
Lassen Sie den Kopf nicht hängen, Sie sind im Recht und haben es in 4 Jahren bestimmt auch geschafft.

Liebe Grüsse
Agnes

Vielen Dank für so viel Mühe mit mir.

Ich wünsche Ihnen allen viel Kraft und Freude trotz dieser Lage. Bleiben Sie gesund, das ist das wichtgiste überhaupt, wie ich finde.

adriano

oh weh , Adriano … :frowning:

also: Einigung keine Chance.
Dann musst Du BEWEISEN, dass Du nicht in der Lage bist, mehr Unterhalt zu zahlen und auch entsprechende ärztlich medizinische Belege vorweisen! Wenn Dir das gelingt,wird der Unterhalt bleiben wie bisher.

Wenn Du möchtest, kannst Du mich gern über www.verlandeferber.repage1.de kontaktieren. Ich kämpfe für solch Ungerechtigkeiten!! Hast Du schon einmal überlegt, ob die Kinder bei Dir wohnen möchten?

LG

Ich habe die Belege der Ärtze - von 3 verschiedenen und bin gerne bereit mich Stressbaslastungstests zu unterziehen. Und der Job, den ich jetzt mache,bringt mir mehr Geld, als ich früher hatte.

Ich hoffe des lagt.

Vielen lieben Dank erst einmal an dich.

das war keine Mühe. Wenn jemand so geärgert wird muss man helfen. Man weiss zum Schluss nicht mehr wohin mit seiner Wut und Verzweifelung und versteht nicht, dass das Deutsche Recht so sein kann. Es ist in meinen Augen kein Recht, besonders was Kinder angeht, sondern ein sich davor drücken das der Staat mal was bezahlen muss. Es wird für so viel Geld rausgeschmissen, warum nehmen die nicht Kinder und Erziehungsgeld zur Sicherung der Existenz geschiedener Kinder.
Dann würde auch mal das Einkommen der Mutter bedacht werden. Ich habe viele Anfragen und könnte die Wände hoch gehen wenn da wie in 40% der Fälle steht… Ich will wieder arbeiten gehen, aber mein Ex muss mir und den Kindern dann doch weiter den Unterhalt bezahlen, oder? Dann könnte ich die Wände hoch gehen. Die Kinder entpuppen sich als ein Kind, welches schon die Ausbildung macht (da brauch man auch mit 16 nicht mehr voll bezahlen. Was das Kind verdient wird komischer Weise auf Vater und Mutter angerechnet. Obwohl ich das auch nicht richtig finde. Da geht ein Kind und verdient sein erstes Geld und mudd dieses komplett abgeben. Es darf nur den Betrag halten, den es für Berufsaufwendung gebraucht. Vorher bekommt es Taschengeld, sobald es selber Geld verdient hat es nichts mehr in der Tasche. Das kann es auch nicht sein. Die Kinder kann man gut verstehen wenn die sagen, ich geh doch nicht arbeiten. Die freunde gehen weiter zur Schule und arbeiten nebenbei, aber dieses wird nicht berücksichtigt. Was sind das für Gesetze?
Was mit dem Geld der Väter passiert, dass will keiner wissen, die Mutter könte sich selber Alkohol dafür kaufen. Egal, hauptsache der Vater zahlt und damit ist die Sache beim Jugendamt vom Tisch. ZUM WOHLE DES KINDES???
Sobald ihre also eine Ausbildung macht müssen Sie eh nicht mehr viel zahlen. Die haben Heute ja alle wenigsten 400 Euro Vergütung (hiervon wird dann 90 Euro abgezogen und die 310 geteilt durchdie Eltern. Das wäre bei Ihnen 155 Euro weniger.
Irgendwann haben es die Mütter geschafft, dass man von sich aus auch gar keinen Kontakt zu dem Kind mehr will, es sieht einen eh nur noch als Geldmaschine an und jedes gesagte Wort kommt bei der Mutter an.
Irgendwann sollte es auch sich selber mal eine Meinung bilden und sich fragen warum. Aber die Kinder sind so geimpft, dass die gar nicht mehr mal zur Seite sehen, sondern nur dem gesagtem folgen. Ich finde es immer traurig wenn im Fernsehen die Väter sofort angegriffen werden wenn diese sagen, ich habe keinen Kontakt zu meinen Kindern. Die Leute haben keine Ahnung und urteilen so hart. Eigentlich schade das sie nicht vorher mal denken.
Sie schrieben was von neuer Urkunde die demnächst fällig wäre. Lassen Sie diese nicht beim Jugendamt machen. Haben Sie einmal beim Jugendamt unterschrieben, geht die Urkunde immer bis 18 Jahre und auch wenn das Kind mehr Geld verdienen würde mit 17 wie Sie, die Mutter kann bis zum 18. Lebensjahr immer das Geld pfänden lassen, ohne jede Ankündigung. Es wird auch nicht mehr überprüft, sonder direkt gepfändet. Auch wenn sie nicht mehr wie jetzt bekommen würde, ist es doch mit enormen Laufereien verbunden und eine Lohnpfändung kommt nicht auf jeder Firma gut.
Gesundheit ist wirklich das höchste Gut, nur diese Situationen führen automatisch zu seelischen und nachher auch körperlichen Krankheiten.
Ich war selber lange psychisch krank. Man kann sich nur selber da raus arbeiten, aber bei den vielen Nackenschlägen ist es sehr schwer. Mein jetziger Mann ist mitlerweile auch sehr angeschlagen und es kommen körperliche Sachen dazu. Er sollte am Mittwoch operiert werden, aber am Freitag wurde eine Trompose festgestellt. Jetzt muss ich ihn spritzen mit Blutverdünnung, damit das schneller geht als wie mit Tabletten. Die OP geht jetzt natürlich nicht, er wird ins Krankengeld rutschen und wieder weniger Geld. Irgendwie kann man arbeiten wie bescheuert, aber man kommt auf keinem grünen Zweig. Zum Jugendamt zu gehen und zu fragn, ob man weniger bezahlen muss brauchen wir erst gar nicht. Da sagt man uns nämlich, er brauch nicht für mich und die Kinder (der eine hat seine Ausbildung fertig und zahlt schon immer mit) auf zu kommen, er hat nur die eine Tochter und muss dafür bezahlen. Ein Ex hat mich mit 80000 Euro Schulden sitzen lassen (ich war so blöd und habe ihm damals eine Vollmacht gegeben). Er ist Alkoholiker und Kraftfahrer (passt gut zusammen) und verdient nicht schlecht. Der hat 2200 Euro netto und ich muss noch den Unterhalt von 360 Euro für den Jüngsten pfänden lassen. Er wurde zur Zahlung von 80000 Euro vorm LG verurteilt und ist dann ins Insolvenz gegangen. Mit Lügen und betrügen. Wir säßen schon hinter Gittern. Es hat alles nur Kosten verursacht, aber uns wurde immer wieder gesagt, dass werden Sie gewinnen. Nachdem er sich so gemein da raus zieht sagt man, dass haben wir sofort gedacht. DANKE! Auch gegen seine Lügen sind wir angegangen, aber als Antwort kommt nur, dann sagen Sie ihm doch er soll das verbessern. Man kann so manchmal schon verstehen, wenn die Menschen druchdrehen:frowning:! Da hat man keine Kraft mehr. Wenn wir seine Schulden also nicht abbezahlen, nehmen die mir mein Hasu weg, was ich schuldenfrei geerbt hatte und der kann sich ein schönes Leben machen. Und dann kommt die andere Seite und bekommt noch mehr an Unterhalt.
Wir sind wirklich so weit uns zu freuen wenn das Kind 18 ist und wir Ruhe haben, aber die Krankheiten fangen jetzt schon an.
An renovieren ist nicht zu denken, obwohl wir mit drei Personen Vollzeit arbeiten. Aber egal, Sie kennen ja wie ungerecht alles zu geht. Auch da kommen wir und Sie raus. Ich hoffe nur es wir jeder seine Strafe bekommen, aber so soll man ja auch nicht denken.
Gruss
Agnes

kein Problem.
Wenn noch einmal etwas ist, kann man sich auch direkt an mich wenden (www.verlandeferber.repage1.de)
LG

hallo,
du bist verpflichtet Unterhalt für deine Kinder zu zahlen,erst dann kommt die Frau.
Es gilt,je nach Einkommen und Alter der Kinder,die DT.

Dake dir. Sie will mich aber zwingen zusätzluch zum Vollzeitjob noch arbeiten zu gehen. Das ist es was mich so ärgert.

hallihallo,
mach dich nicht verrückt. ich glaube nicht das sie dich zwingen kann noch einen nebenjob zu machen, zumal das ja manche arbeitgeber garnicht wollen das jemand 2 jobs hat. wenn sie mehr geld braucht, muß sie eben mehr verdienen. du zahlst doch schon das was deiner tochter zusteht, was will sie denn mehr.
gruß yvi

Hallo Adriano,

das habe ich noch nie gehört

  • daß ein Anwalt nicht arbeiten will
    und
  • das Ding mit dem fiktiven Einkommen.

Ich kenne mich nicht genug aus, um verbindliche Auskunft zu geben, aber meiner Meinung geht es momentan noch nicht um Streitwert, sondern darum, zu beraten und zu antworten, sprich, der Gegenseite zu schreiben. Und dafür gibt es eine Honorarordnung.
Zudem könntest Du mit dem Anwalt ein persönliches Honorar vereinbaren.
Und es soll doch noch Anwälte geben, denen es um faires Recht geht, und die sogar bei Mini-Streitwerten nicht den vollen Honorarsatz anrechnen. Habe ich selbst erlebt. Hatte ein Problem, da war der Streitwert fast geringer als das Honorar, da hatte er nur 1/2 Honorar berechnet. Damals hatte ich auch noch keine Rechtsschutzversicherung, allerdings ging es um eine Verkehrsrechtssache.

Ich kann nur nochmal meinen Rat wiederholen: Gehe auf www.anwalt.de und suche einen Anwalt in Deiner Nähe. Fachanwalt für Familienrecht. Es sollte einer sein, der auch eine eigene Internet-Seite hat. Da erkennst Du meistens den Werdegang. (Mein Tipp: Nimm einen der max. in den 70er oder 80er Jahren studiert hat, und am liebsten einen, der im Osten studiert hat. - Die sind auf Grund ihrer Sozialisierung noch hilfsbereit …) Ruf da vorher an und sprich mit dem Anwalt. Laß Dich nicht von der RA-Gehilfin abspeisen. Frag den Anwalt Löcher in den Bauch, ob er für die Unterhaltsberechtigten- oder /und auch für die Unterhaltsverpflichteten-Seite arbeitet und was ihn befähigt, Dich erfolgreich zu vertreten. In solch einem Gespräch merkst Du, ob die Chemie stimmt und ob er für Dich arbeiten w i l l . Seriöse Anwälte lassen sich auf so ein Kennenlerngespräch am Telefon ein. (Und eigentlich dachte ich, daß das alles auch Geschäftsleute sind, die Geld verdienen wollen. - Jemand mit einem kleinen Streitwert heute kann jemand mit einem großen Streitweert morgen sein…)
Wenn Du aus Berlin sein solltest … Ich habe da eine taffe Anwältin. Cool, trocken, kurz und knackig, da hat die Gegenseite gar nicht mehr geantwortet. - Könnte ich Dir empfehlen. - Willst Du?

Fiktives Einkommen. Möglich sicher bei solchen Leuten, die arbeiten gehen k ö n n t e n, es aber nicht tun, die einen auf (faul-) krank machen oder sich eine minderbezahlte Tätigkeit suchen, die nicht ihrer Qualifikation entspricht, und das alles vor dem Hintergrund, der Ex zu schaden und den Unterhalt zu drücken. Sehe ich bei Dir nicht, oder? Wenn doch, haste Trauer. Außerdem schaden diese Leute nicht der Ex, sondern dem Kind, indem sie dem Kind Geld vorenthalten, was ihm zusteht, und da sehen Gerichte, wie Anwälte, wie Jugendamt schwarz.

Zitat: „Apropos, ich habe gelesen, dass man zwar nicht zwingen kann zusätzlich arbeiten zu gehen, dass sie dann aber fiktives Einkommen anrechnen. Nach dem Motto, man KÖNNTE ja mehr verdienen wenn man wollte. Und dann wird die Unterhaltshöhe angehoben. Wenn man die nicht zahlt kommt Lohnpfändung.“
Frage: W e r sollte denn fiktives Einkommen anrechnen? - Blödsinn. D u mußt doch zum Jugendamt gehen und Dein Einkommen offenlegen. Und das Jugendamt legt die Unterhaltshöhe fest. Laß Dich nicht bluffen! Damit kommt niemand durch. - Wenn die Ex mehr haben will und mit der Berechnung bzw. Entscheidung bzw. der Urkunde vom Jugendamt nicht einverstanden ist, muß sie klagen. Keine Chance. Nur, wenn gerichtlich dann mehr berechnet wird, und eine neue Urkunde, wie auch immer, ausgestellt wird, und Du diese Summe nicht zahlst, dann kann der Gerichtsvollzieher kommen. Aber bis dahin ist noch ein weiter Weg.Auch Dir bleibt die Möglichkeit des Widerspruchs.
Nochmal: Wer ordentlich arbeiten geht, der hat ein monatliches Nettoeinkommen, und mit dieser Zahl wird in der Düsseldorfer oder Berliner Tabelle abgelesen, was monatlich an Unterhalt zu bezahlen ist. Je mehr ich drüber nachdenke, umso schwachsinniger kommt mir das Anliegen der Ex vor.

Zitat: "die Beistandschaft hat meine Ex aber aufgekündigt, "
Frage 2: Was bedeutet das?
Die Ex braucht sich ja nicht vom Jugendamt beistehen zu lassen. Aber D u kannst da nach wie vor hin und vom Jugendamt Hilfe erbitten bei der Berechnung und Bezahlung der korrekten Unterhaltshöhe für Dein Kind. Auch hier: Bring da ruhig Deine Sorge sowohl mit dem 400-EUR-Zusatzjob als auch mit dem fiktiven Einkommen auf den Tisch und frag nach dem Schwachsinn. Außerdem: Jugendamt kostet nix, sollte also Dein erster Weg sein.

Wenn Du sowohl mit Anwalt als auch mit Jugendamt nicht weiterkommst, aber Du solltest ehrlich dagewesen sein … :wink: …, sollten wir mal telefonieren.
Dann kann ich mal ein bissel intensiver googeln und/oder mich mal dumm stellen und (m)eine Rechtsanwaltshotline anrufen.

Also, auf geht’s, diesen Bluff lassen wir uns nicht gefallen!!

Liebe Grüße
Andreas

Guten Tag,

entschuldigt, dass ich nochmal nerve. Ich arbeite Vollzeit 40
Stunden und habe alle 14 Tage meinen Sohn von Freitag bis
Sonntag bei mir.

Die Mutter meiner Tochter will nun per Anwalt durchboxen,
dass ich mir zusätzlich einen 400-Euro-Job suchen soll, damit
sie mehr Unterhalt für die Tochter bekommt. Ich zahle nur für
die Kinder, ein Mangefall, wie man das so schön nett.

Dabei bezahle ich ab April so viel Unterhalt wie nie zuvor,
weil ich einen Lohnerhöhung von 300 Euro bekomme. Aber das
wird ja wieder auf beide Kinder aufgeteilt, sodass sie „nur“
ca. 100 Euro mehr bekommen wird. Sie bekommt einfach nicht
genug.

Gelten für mich nicht auch Arbeitszeitgesetze? Vor allem habe
ich noch das Problem, dass ich Weichteilrheuma und
Dpressionskrank bin. Für mich ist ein Vollzeitjob manchmal
schon Quälerei, so blöd wie es klingen mag.

Kann sie damit vor Gericht durchkommen? Werden immer noch so
gerne von Richtern fiktive Einkünfte angesetzt, die man im
Leben gar nicht erreichten kann (ich wohne im Bezirk des OLG
Hamm)?

Manchmal würde ich am liebsten alles hinwerfen und in eine
Klinik gehen. Aber das ist doch kein Leben.

Du hast einen Vollzeitjob,mehr kann sie nicht verlangen.Ach lasse überprüfen ob ihr überhaupt etwas zusteht. Die Gesetze haben sich geändert. Sie muß für ihren Lebensunterhalt selber sorgen.

hallo,
es tut mir leid, aber da kann ich dir leider auch nicht wirklich weiterhelfen…
ich würde vermuten, das man damit nicht durchkommt… ist aber nur eine vermutung.
eine genaue auskunft wirst du wohl nur über einen anwalt einholen können.

Wie alt ist deine Tochter? Je nach dem kann der Mutter ein Minijob zugemutet werden. Aber ich denke nicht, dass sie das durchsetzen kann. Wenn du schon 40 Std arbeitest, bist du ausgelastet. Die Düsseldorfer Tabelle geht nach Einkommen und nicht nach „Grenzen der Belastbarkeit“. Wenn sie unterm Exsistenzminimum ist, kann sie ja ALG2 beantragen (Hartz 4).
Mit fiktiven Sätzen kenne ich mich nicht aus.
Schreib deine Frage doch noch an Experten im „Familienrecht“. LG Andi