Hallo,
Person A wird gekündigt und beantragt Alg I, macht sich darauf selbstständig und beantragt dazu noch den Gründungszuschuss.
Kann Person A noch ein 400€-Job annehmen?
Wird dann etwas von Alg I abgezogen?
Danke!
Gruß Wulf
Hallo,
Person A wird gekündigt und beantragt Alg I, macht sich darauf selbstständig und beantragt dazu noch den Gründungszuschuss.
Kann Person A noch ein 400€-Job annehmen?
Wird dann etwas von Alg I abgezogen?
Danke!
Gruß Wulf
Hi!
Ich schon wieder.
Person A wird gekündigt und beantragt Alg I, macht sich darauf selbstständig und beantragt dazu noch den Gründungszuschuss.
Kann Person A noch einen 400€-Job annehmen?
Wann? Während des Alg-Bezuges oder während des GZ-Bezuges?
Ja, ich weiß, dass Du in Deiner nächsten Frage explizit nach dem Alg-Bezug fragst. Aber dann verstehe ich die Erwähnung des GZ nicht.
Wird dann etwas von Alg I abgezogen?
Ja, alles was über 165 € liegt.
Außerdem muss die wöchentliche Arbeitszeit unter(!) 15 Std. bleiben, sonst gilt man nicht mehr als arbeitslos und hat keinen Anspruch mehr auf Alg I!
Detail zu den einschlägigen Regelungen findest Du hier: FAQ:2638 und ggf. hier: FAQ:1769, falls der 400-Euro-Job ebenfalls auf selbständiger Basis ausgeübt wird.
Wenn Du tatsächlich auch noch was über GZ + 400-Euro-Job wissen willst, sag doch noch mal Bescheid! Da gelten nämlich andere Regeln!
LG
Jadzia
Wann? Während des Alg-Bezuges oder während des GZ-Bezuges?
Also Person A beantrag ALG 1 und meldet kurz darauf ein Gewerbe an und beantragt dann GZ.
Und darauf möchte Person A einen 400 Euro Job annehmen.
Bekommt Person A nach dem GZ Antrag das ALG1 weiter?
Wenn ja, bekommt Person A etwas von ALG1 abgezogen nachdem GZ beantragt ist und er einen 400Euro Job ausübt?
Danke!
Wulf
Bei Beginn des 400 Euro Jobs nach der Gründung und während des Bezuges von Gründungszuschuss läuft der Gründungszuschuss in voller Höhe weiter, so lange die Selbständigkeit mehr Zeit beansprucht als der 400 Euro Job.
Viele Grüße
Michael Köhler
Oh sorry … jetzt hab’ ich Dich doch vergessen…
Wann? Während des Alg-Bezuges oder während des GZ-Bezuges?
Also Person A beantrag ALG 1 und meldet kurz darauf ein Gewerbe an und beantragt dann GZ.
Ja, das sagtest Du bereits, beantwortet jedoch immer noch nicht die Frage!
Ich versuch’s mal anders:
Ab (nicht „an“!) welchem Datum (Tag.Monat.Jahr) wurde Alg beantragt?
Ab welchem Datum (Tag.Monat.Jahr) wurde GZ beantragt?
Ab welchem Datum (Tag.Monat.Jahr) beginnt die Nebentätigkeit bzw., wenn noch nicht sicher, ist geplant (wenigstens Monat.Jahr), diese aufzunehmen?
Bekommt Person A nach dem GZ-Antrag das ALG1 weiter?
Dies hat nichts mit dem Tag der Beantragung (Antragstellung) zu tun, sondern es ist relevant, AB (s.o.) wann der GZ beantragt wurde!
Bsp.:
Alg wird beantragt AM 20.12.10 (Tag der Antragstellug) AB bzw. ZUM 01.01.11 (Tag des Beginns des Alg-Anspruchs).
GZ wird beantragt AM 15.01.11 (Tag der Antragstellung) AB bzw. ZUM 01.03.11 (Tag des Beginns des GZ-Anspruchs).
***Und für die Beantwortung ist immer das (hier) ZWEITE Datum wichtig (niemals der Tag der Beantragung), völlig egal, ob die jeweilige Bewilligung nun schon durch ist oder nicht!!***
Und diese Angaben fehlen mir immer noch.
LG
Jadzia