6 Monatsfrist §548

Hallo,

Nehmen wir einmal an, dass ein Vermieter erst 7 Monate nach dem Auszug Ersatzansprüche bezgl Mängel geltend macht (siehe /t/6-monatsfrist-548/5975397

Nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass hier §548 greift und die Ansprüche somit verjährt sind, schickt er nach einem Monat auf einmal eine Email mit einem Scan von einem Brief der einen Tag nach Auszug datiert und auf dem die erwähnten Forderungen angeblich bereits erhoben wurden.

Es versteht sich, dass der Mieter einen solchen Brief nie gesehen hat.

Wie geht man bei so viel Dreistheit vor? Der Vermieter legt es sicherlich nur darauf an, dass einen die höheren Anwaltskosten zum zahlen bewegen. (Welcher Vermieter würde 7 Monate warten bevor er eine Erinnerung bzw. Mahnung schickt?)

Vielen Dank für eure Meinungen.

MfG Robert

Hallo,

dann müsste der VM m.E. auch nachweisen, dass dieser Brief beim Mieter angekommen ist.

Nur das Datum des eingescannten Briefes reicht dazu nicht aus. Grundsätzlich gilt ja, dass solche Briefe in den Machtbereich des Empfängers gelangen müssen und dass dies auch nachgewiesen wird.

Dazu reicht u.Umständen ein Zeuge, der bestätigt, dass der Brief in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde.

Der Mieter sollte seinen VM also informieren, dass der Brief bei ihm nicht eingegangen ist, und er daher nach wie vor von einer Verjährung ausgeht.

Selbstverständlich ist es so, dass derjenige der Forderungen hat auch kalkulieren muss, ob sich ein Rechtsstreit „lohnt“. Und sicherlich gibt es auch üble Mitmenschen, die genau damit rechnen… Such is life

Gruß
Nita

Inwieweit würde dieses Schreiben, so es tatsächlich angekommen wäre, die Verjährung hemmen?

vnA

Sehe ich auch so. Das Schreiben hemmt weder die Verjährung noch unterbricht es sie. Allerdings braucht es das auch nicht. Soweit ich es verstanden habe, hat sich der Vermieter schlichtweg an der Kaution bedient und weigert sich, die Kaution auszukehren. Hier greift die Verjährungsnorm nicht ein. Der Mieter müsste auf Auszahlung der vollen Kaution klagen.