§ 635 Nacherfüllung bei KFZ-Werkstatt

Hallo an alle!

Sachlage:
Jemand hat sein Auto in einer freien Werkstatt reparieren lassen. Diese haben das defekte Teil (Zylinderkopf) mit einem anderen gebrauchten Zylinderkopf getauscht, welches aber nicht baugleich mit dem vorherigen Zylinderkopf ist. Dies hat er sofort erkannt, als er die Motorhaube aufmachte und gesehen hat, dass die Motorabdeckung nicht mehr festgeschraubt ist, sondern mit Kabelbindern befestigt ist. Ihm wurde von der Werkstatt gesagt, dass alles trotzdem passen würde. Die Bauart wäre lediglich anders, da es eine Vorgängerversion ist, aber es würde trotzdem alles passen.
Seit der Reparatur ruckelt der Wagen und der Ölverbrauch ist immens hoch (1 Liter Öl bei 300 km). Er schaut diesmal unter der Motorabdeckung und sieht, dass auch die Zündspule nicht befestigt ist, sondern nur lose auf dem Zylinderkopf drauf liegt. Nach näherem Ansehen des Zylinderkopfes sieht er auch, dass die Werkstatt auch viel geschliffen hatte, damit die Zündspule überhaupt passt.

Da der Ölverbrauch immens hoch ist, hat die Werkstatt angeboten, einen anderen gebrauchten Zylinderkopf und auf Wunsch des Kunden diesmal auch einen Passenden zu beschaffen. Jedoch sagt die Werkstatt seitdem, dass es ein Problem geben würde. Der Verkäufer, von dem die Werkstatt das gebrauchte Teil hatte, will diesen nicht reklamieren. Später hieß es dann, dass der Verkäufer diesen nur reklamieren will, wenn dafür ein anderer Zylinderkopf genommen wird.

Das Auto wurde vor ca. 4 Monaten „repariert“ und der Kunde wartet schon 2 Monate auf die Nacherfüllung.

Frage:
Kann der Kunde trotzdem auf § 635 Nacherfüllung bestehen, wenn die Werkstatt den Zylinderkopf nicht reklamieren kann?
Muss der Kunde solange warten bis der Verkäufer die Reklamation zustimmt und ein Ersatzteil liefert?
Der Kunde hat ja einen Werkvertrag mit der Werkstatt abgeschlossen und nicht mit dem Verkäufer des gebrauchten Teils. Darum müsste folglich die Werkstatt die Nacherfüllung leisten, auch wenn die den Zylinderkopf nicht reklamieren könne. Ist das so richtig?

Gruß
Marcel

Kann keiner etwas dazu sagen???

Murmeltiertag?
Hallo,

Kann keiner etwas dazu sagen???

ich weiß nicht, wie oft Du das Thema hier noch aufwärmen willst.

/t/nachbesserung-werkstatt/6479304/7

Das wurde die Frage doch schon beantwortet.

Es bestehen Ansprüche gegen den Auftragnehmer, also die Werkstatt. Was die für Probleme hat, irgendwas zu reklamieren, ist nicht Problem des Kunden.

Gruß

S.J.