Hallo Wolfgang,
ich bin eigentlich, im Gegensatz zu Andreas, mit meinem Rechtsempfinden immer noch nicht ganz im Reinen.
es gibt zahllose Fälle, in denen ein Geschädigter auf seinem
Schaden sitzen bleibt, z. B. Fälle höherer Gewalt oder Schäden
durch Wildtiere. Wer keine spezielle Versicherung
abgeschlossen hat, guckt in die Röhre.
Klar, die höhere Gewalt oder Wildtiere haben keinen Erziehungsberechtigten und keinen gesetzlichen Vertreter.
Als Laie in Rechtsfragen kam mir die Regelung bezüglich der
von Kindern angerichteten Schäden auch zunächst merkwürdig
vor. Wenn ich aber an die Folgen denke, die eine
Schadenersatzpflicht der Eltern hätte, finde ich die
bestehende Regelung in Ordnung.
Ich habe da immer noch meine Probleme. Für jeden Kack müssen Eltern mit ihrer Unterschrift oder sonstwie Verantwortung für ihre Teppichratten übernehmen (Datum/Unterschrift … bei minderjährigen der gesetzliche Vertreter), da Kinder eben für nichts verantwortlich zu machen sind. Richten die Kinder aber Schäden an, so dürfen sich die Eltern dann aus jeder Verantwortung stehlen?
Man kann eben die lückenlose
Überwachung eines Kindes nicht erwarten oder erwünschen.
Das ist richtig und will ja auch keiner.
Ich
sehe vielmehr ein Stück gesellschaftlicher Verantwortung
dafür, daß Kinder kindgerecht aufwachsen können.
Darum geht es aber nicht. Gehört es zum kindgerechten Aufwachsen, daß der Nachbarsjunge dein Autos beschädigt, dein Haus abfackelt oder (mal übertrieben … oder auch nicht) deinen Kindern mal eben eine langt, daß es zu Verletzungen kommt (und das gibt es zwischen Kindern)? Das hat doch nichts mit gesellschaftlicher Verantwortung zu tun. Hier geht es um die Verantwortung des Schädigers (oder seines gesetzlichen Vertreters) gegenüber dem Geschädigten.
Wenn wir
Kinder wollen (ob wir wollen oder nicht, wir brauchen sie),
darf man nicht die Folgen ihres Bewegungungsdrangs, ihrer
mangelhaften Koordination und Vorausschau justitiabel machen.
Ok, aber dann wäre es eben sinnvoll, daß im Falle eines Falles die Absicherung über eine Haftpflichtversicherung möglich sein sollte. Ich darf dich zietieren:
Wer keine spezielle Versicherung
abgeschlossen hat, guckt in die Röhre.
Hier ist es aber wohl so, daß der Geschädigte IMMER in die Röhre guckt.
Ich kriegs einfach nicht rund.
Grübelnde Grüße
Roland