Guten tag,
nur mal angenommen, jemand wäre z.B. bis zum Februar diesen Jahres Student gewesen und wäre mit Abschluß des Studiums in seinem Job vollständig sozialversicherungspflichtig geworden, hätte damit auch ab dann in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, würde er dann trotzdem mit dem Auslaufen seines Arbeitsvertrages z.B. im Juli bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben?
Ich weiß von einer Regelung, dass man 12 Monate eingezahlt haben müsste, aber wie verhält sich das, wenn man da noch Student gewesen wäre?