Ab viel später
Hallo
Angenommen, ein Kind trotzt seinem Großvater weil beide
schlicht unterschiedlicher Meinung sind und fängt das Weinen
an, weil es seinen Willen nicht bekommt.
Das ist für manche Kinder typisch, deren Eltern ihnen noch keine Frustrationen zumuten wollten. Die Äußerung eines elterlichen Erziehungsfehlers insoweit.
Der Großvater drohe
dem Kind daraufhin damit, es unter den Balkon zu verbannen, wo
Schrott und Sperrmüll gelagert werden und sich auch
Gefahrengut befindet.
Das ist ja eine grauenvolle Drohung. Ein normales Kind würde sich daraufhin freuen, auf Opas Schrottplatz spielen zu können. Es gibt doch keine besseren Abenteuer als sowas!
Das Kind geriete in Panik und schreie
noch heftiger.
Nun gerät es in ernste Gefahr…allerdings die, wegen Hyperventilierens in Ohnmacht zu fallen. Ich kann mir die Szene lebhaft vorstellen! Der Opa sollte jetzt zur Hilfeleistung schreiten.
Der Großvater drohe damit, es mit Wasser zu
übergießen, wenn es nicht aufhöre,
Ah, sehr gut geeignet!
weil es das natürlich nicht
tut
Natürlich nicht? Eher unnatürlich nicht.
setze er seine Drohung in die Tat um, so dass das Kind
einen Schock bekommt und die Oberbekleidung durchnässt wird.
Hat meine Mutter auch mal anlässlich eines meiner Tobsuchtsanfälle exakt so bei mir gemacht. Ich erinnere mich zwar nicht an einen „Schock“, aber ich war ja auch zuvor nicht allzu verzärtelt aufgewachsen. Stattdessen erinnere ich mich an wachsenden Respekt vor der Tatsache, dass die Prophezeiungen meiner Mutter stets einzutreffen pflegten. Ein Hort der Verlässlichkeit, nach der ich micht richten konnte, um durch mein Verhalten meine Zukunft selbst mitbestimmen zu können.
Angenommen, der Großvater erkläre später den Eltern, dass sein
Handeln nicht affektiv war, sondern es handele sich aus seiner
Sicht um eine konsequente Erziehungsmaßnahme. Das Kind
allerdings habe nun entsetzliche Angst vor dem Großvater.
Was eher am Kind (bzw. seinen Eltern) als am Großvater liegen dürfte. Wenn die Hühner aufgeregt gackernd über den Hof scheuchen, machen die Küken das halt als vermeintlich angemessenes Verhalten nach.
Fragen: wäre das schon Kindesmisshandlung oder hätte er das
Kind erst schlagen müssen oder etwas anderes tun? Wenn es
Misshandlung wäre, welche Schritte sollten die Eltern des
Kindes dann gehen?
Die Eltern sollten ihr unerzogenes Früchtchen nicht dem Großvater aufhalsen, wenn sie nicht damit einverstanden sind, dass er ihre Versäumnisse ausbügelt, um sein Gehör zu schützen.
Ich danke für hilfreiche Antworten!
Fazit: Es war keine Misshandlung, sondern wie schon erwähnt eine medizinisch gebotene Hilfeleistung und erforderlicher Selbstschutz.
Gruß
smalbop