Ab wann ist es Kindesmisshandlung?

Hallo!
Angenommen, ein Kind trotzt seinem Großvater weil beide schlicht unterschiedlicher Meinung sind und fängt das Weinen an, weil es seinen Willen nicht bekommt. Der Großvater drohe dem Kind daraufhin damit, es unter den Balkon zu verbannen, wo Schrott und Sperrmüll gelagert werden und sich auch Gefahrengut befindet. Das Kind geriete in Panik und schreie noch heftiger. Der Großvater drohe damit, es mit Wasser zu übergießen, wenn es nicht aufhöre, weil es das natürlich nicht tut, setze er seine Drohung in die Tat um, so dass das Kind einen Schock bekommt und die Oberbekleidung durchnässt wird. Angenommen, der Großvater erkläre später den Eltern, dass sein Handeln nicht affektiv war, sondern es handele sich aus seiner Sicht um eine konsequente Erziehungsmaßnahme. Das Kind allerdings habe nun entsetzliche Angst vor dem Großvater.
Fragen: wäre das schon Kindesmisshandlung oder hätte er das Kind erst schlagen müssen oder etwas anderes tun? Wenn es Misshandlung wäre, welche Schritte sollten die Eltern des Kindes dann gehen?

Ich danke für hilfreiche Antworten!

erziehungswissenschaftliches Studium?

Da müsste die Antwort doch klar sein.

Hallo!
Angenommen, ein Kind trotzt seinem Großvater weil beide
schlicht unterschiedlicher Meinung sind und fängt das Weinen
an, weil es seinen Willen nicht bekommt.

kommt täglich hunderttausendfach vor
Der Großvater drohe

dem Kind daraufhin damit, es unter den Balkon zu verbannen, wo
Schrott und Sperrmüll gelagert werden und sich auch
Gefahrengut befindet.

wirklich gefahrengut??

setze er seine Drohung in die Tat um, so dass das Kind

einen Schock bekommt und die Oberbekleidung durchnässt wird.

wirklich einen schock? weisst du überhaupt was ein schock ist?
denke mal, das kind hat einen schreck bekommen.

Angenommen, der Großvater erkläre später den Eltern, dass sein
Handeln nicht affektiv war, sondern es handele sich aus seiner
Sicht um eine konsequente Erziehungsmaßnahme.

dem würde ich unter umständen zustimmen. immerhin noch besser als das kind zu verprügeln!
Das Kind

allerdings habe nun entsetzliche Angst vor dem Großvater.

verwechselst du vielleicht angst und respekt?

Fragen: wäre das schon Kindesmisshandlung oder hätte er das
Kind erst schlagen müssen oder etwas anderes tun? Wenn es
Misshandlung wäre, welche Schritte sollten die Eltern des
Kindes dann gehen?

du müsstest deinen vater doch aus kindertagen am besten kennen. wie war er denn? hast du einen schaden davongetragen?
worauf ich hinauswill. überlege einmal, ob es sich lohnt wegen solch einer „lapalie“ solch einen terz zu machen. kindesmisshandlung ist für mich etwas anderes. im übrigen hast du die frage im eltern brett ja auch schon gestellt.
ist aber auch nur meine meinung.

Ich danke für hilfreiche Antworten!

gerne
bruno

wie kommst du darauf?

erziehungswissenschaftliches Studium?

Da müsste die Antwort doch klar sein.

tach
aus der vk ist das nicht zu entnehmen.oder hat da jemand ihre visitenkarte schnell geändert?
gruß
bruno

hat da jemand ihre visitenkarte schnell geändert?

Ja, hat es.

Honi soit qui mal y pense…

1 „Gefällt mir“

Ab viel später
Hallo

Angenommen, ein Kind trotzt seinem Großvater weil beide
schlicht unterschiedlicher Meinung sind und fängt das Weinen
an, weil es seinen Willen nicht bekommt.

Das ist für manche Kinder typisch, deren Eltern ihnen noch keine Frustrationen zumuten wollten. Die Äußerung eines elterlichen Erziehungsfehlers insoweit.

Der Großvater drohe
dem Kind daraufhin damit, es unter den Balkon zu verbannen, wo
Schrott und Sperrmüll gelagert werden und sich auch
Gefahrengut befindet.

Das ist ja eine grauenvolle Drohung. Ein normales Kind würde sich daraufhin freuen, auf Opas Schrottplatz spielen zu können. Es gibt doch keine besseren Abenteuer als sowas!

Das Kind geriete in Panik und schreie
noch heftiger.

Nun gerät es in ernste Gefahr…allerdings die, wegen Hyperventilierens in Ohnmacht zu fallen. Ich kann mir die Szene lebhaft vorstellen! Der Opa sollte jetzt zur Hilfeleistung schreiten.

Der Großvater drohe damit, es mit Wasser zu
übergießen, wenn es nicht aufhöre,

Ah, sehr gut geeignet!

weil es das natürlich nicht
tut

Natürlich nicht? Eher unnatürlich nicht.

setze er seine Drohung in die Tat um, so dass das Kind
einen Schock bekommt und die Oberbekleidung durchnässt wird.

Hat meine Mutter auch mal anlässlich eines meiner Tobsuchtsanfälle exakt so bei mir gemacht. Ich erinnere mich zwar nicht an einen „Schock“, aber ich war ja auch zuvor nicht allzu verzärtelt aufgewachsen. Stattdessen erinnere ich mich an wachsenden Respekt vor der Tatsache, dass die Prophezeiungen meiner Mutter stets einzutreffen pflegten. Ein Hort der Verlässlichkeit, nach der ich micht richten konnte, um durch mein Verhalten meine Zukunft selbst mitbestimmen zu können.

Angenommen, der Großvater erkläre später den Eltern, dass sein
Handeln nicht affektiv war, sondern es handele sich aus seiner
Sicht um eine konsequente Erziehungsmaßnahme. Das Kind
allerdings habe nun entsetzliche Angst vor dem Großvater.

Was eher am Kind (bzw. seinen Eltern) als am Großvater liegen dürfte. Wenn die Hühner aufgeregt gackernd über den Hof scheuchen, machen die Küken das halt als vermeintlich angemessenes Verhalten nach.

Fragen: wäre das schon Kindesmisshandlung oder hätte er das
Kind erst schlagen müssen oder etwas anderes tun? Wenn es
Misshandlung wäre, welche Schritte sollten die Eltern des
Kindes dann gehen?

Die Eltern sollten ihr unerzogenes Früchtchen nicht dem Großvater aufhalsen, wenn sie nicht damit einverstanden sind, dass er ihre Versäumnisse ausbügelt, um sein Gehör zu schützen.

Ich danke für hilfreiche Antworten!

Fazit: Es war keine Misshandlung, sondern wie schon erwähnt eine medizinisch gebotene Hilfeleistung und erforderlicher Selbstschutz.

Gruß
smalbop

wirklich gefahrengut??

Ja, wirklich Gefahrengut!

setze er seine Drohung in die Tat um, so dass das Kind

einen Schock bekommt und die Oberbekleidung durchnässt wird.

wirklich einen schock? weisst du überhaupt was ein schock ist?
denke mal, das kind hat einen schreck bekommen.

Okay, Schock und Schreck habe ich hier wohl Begrifflich verwechselt.

Angenommen, der Großvater erkläre später den Eltern, dass sein
Handeln nicht affektiv war, sondern es handele sich aus seiner
Sicht um eine konsequente Erziehungsmaßnahme.

dem würde ich unter umständen zustimmen. immerhin noch besser
als das kind zu verprügeln!

Wo ist der Unterschied? Ist beides menschenverachtend weil es schlicht dient, Kontrolle auszuüben und den Willen des Menschen zu brechen - allerdings hat jeder Mensch das Recht auf den eigenen Willen. Erziehen heißt aber: lenken, das Gute im Kind zu fördern, die schlechten Tendenzen in die richtigen Bahnen zu leiten und dabei die Persönlichkeit und Eigenheiten des Menschen zu respektieren. Sprich: dem Kind sagen und demonstrieren, dass sein trotziges Verhalten nicht in Ordnung ist, abwarten bis sich das Mütchen abgekühlt hat und so lange nichts unternehmen, denn so lernt es, dass es durch solches Verhalten nichts erreicht, und dann anschließend vernünftig mit ihm reden. Hat bisher immer zur Einsicht und Reue geführt, weswegen die Eltern selber mit solchen Ausfällen nur noch selten Probleme haben

Das Kind

allerdings habe nun entsetzliche Angst vor dem Großvater.

verwechselst du vielleicht angst und respekt?

Respekt ist eine Form der positiven Anerkennung des Gegenüber. Angst wird ausgelöst durch Negativerfahrungen und ist keine Anerkennung des Gegenüber, sondern eine Einschätzung dessen als Gefahrenquelle.

Fragen: wäre das schon Kindesmisshandlung oder hätte er das
Kind erst schlagen müssen oder etwas anderes tun? Wenn es
Misshandlung wäre, welche Schritte sollten die Eltern des
Kindes dann gehen?

du müsstest deinen vater doch aus kindertagen am besten
kennen. wie war er denn? hast du einen schaden davongetragen?

Ja.

worauf ich hinauswill. überlege einmal, ob es sich lohnt wegen
solch einer „lapalie“ solch einen terz zu machen.

Will ja wissen ob es wirklich „nur“ eine „Lapalie“ ist, und zwar von neutraler Seite. Dafür gibt es das Forum hier ja, oder habe ich es missverstanden?

kindesmisshandlung ist für mich etwas anderes. im übrigen hast
du die frage im eltern brett ja auch schon gestellt.

Richtig, aber hier fragte ich nach der rechtlichen Seite, nicht nach der Meinung anderer Eltern oder Erzieher und co.

ist aber auch nur meine meinung.

Ist Dein gutes Recht.

Ich danke für hilfreiche Antworten!

gerne
bruno

erziehungswissenschaftliches Studium?

Da müsste die Antwort doch klar sein.

Mein Studium liegt schon eine Weile zurück, die rechtlichen Seiten könnten sich in den letzten zehn Jahren ja geändert haben. Wollte mich auf den aktuellen Stand bringen. Daher die Unsicherheit. Genehm?

hat da jemand ihre visitenkarte schnell geändert?

Ja, hat es.

Honi soit qui mal y pense…

Ne pense pas mal!
Wollte ergänzende Angaben auf meine Vika machen, wurde von zahnendem Baby unterbrochen und danach war ich einfach zu müde, fortzufahren. Hatte also rein praktische Gründe. Verstehst?

welche Schritte sollten die Eltern des
Kindes dann gehen?

Das Kind nicht mehr bei Opa parken!

Wo ist der Unterschied? Ist beides menschenverachtend weil es
schlicht dient, Kontrolle auszuüben und den Willen des
Menschen zu brechen - allerdings hat jeder Mensch das Recht
auf den eigenen Willen. Erziehen heißt aber: lenken, das Gute
im Kind zu fördern, die schlechten Tendenzen in die richtigen
Bahnen zu leiten und dabei die Persönlichkeit und Eigenheiten
des Menschen zu respektieren. Sprich: dem Kind sagen und
demonstrieren, dass sein trotziges Verhalten nicht in Ordnung
ist, abwarten bis sich das Mütchen abgekühlt hat und so lange
nichts unternehmen, denn so lernt es, dass es durch solches
Verhalten nichts erreicht, und dann anschließend vernünftig
mit ihm reden. Hat bisher immer zur Einsicht und Reue geführt,
weswegen die Eltern selber mit solchen Ausfällen nur noch
selten Probleme haben

Wenn Du mit den Erziehungsmethoden des Grossvaters nicht einverstanden bist, darfst Du das Gör einfach nicht beim Grossvater abgeben.

5 „Gefällt mir“

Dieses Posting pervertiert den Begriff der Kindesmisshandlung.
Hast du jemals wirklich „misshandelte“ Kinder gesehen oder mit ihnen gesprochen? Wohl kaum, sonst würde nicht dieser Begriff für diese Begebenheit zweckentfremdet werden.

Dieses Posting pervertiert den Begriff der Kindesmisshandlung.
Hast du jemals wirklich „misshandelte“ Kinder gesehen oder mit
ihnen gesprochen? Wohl kaum, sonst würde nicht dieser Begriff
für diese Begebenheit zweckentfremdet werden.

Ja, meinst Du denn, Misshandlung fängt erst beim Schlagen an? Auch die Seele kann verletzt werden. Und im übrigen habe ich sehr wohl Erfahrung mit misshandelten Kindern der schlimmeren Art. Die Frage war, ob das rechtlich schon unter diesen Begriff fällt, habe es selbst nicht so bezeichnet. Ich fragte hier nach der Rechtslage, zweckentfremde also nichts.

Hallo,

ich packe einfach mal (unabhängig von meiner persönlichen Meinung) das BGB aus und zitiere § 1681
http://dejure.org/gesetze/BGB/1631.html

_§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) […]
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig._

Eine Bewertung überlasse ich dem Ursprungsposter.
Aber eigentlich wurde meines Erachtens alles Wesentliche gesagt.

Gruß
Wawi

Sicher nicht optimal, aber Kindesmisshandlung ist etwas anderes.

Da muss sich das Kind später im Kindergarten oder in der Schule sicher größere Misshandlungen wegstecken können.

Auch versuche ich mir jetzt das Kind vorzustellen, dass von diesem Ereignis einen Schock davonträgt und muss dabei grinsen :wink:

Ich fragte
hier nach der Rechtslage, zweckentfremde also nichts.

Hier ist das Eltern-Kind-Brett, nicht das Rechtsbrett. Hier wäre also die Frage legitim, was es deinem Kind wirklich bringt, wenn du gleich mit dem Strafgesetzbuch wedelst. Mir scheint eher, als lauerst du auf eine passende Gelegenheit, um dem Opa mal so richtig eins auszuwischen, weil er andere Ansichten hat als du.

Deinem Kind wäre auf jeden Fall mehr geholfen, wenn du ihm erklärst, dass es nicht überall seinen Willen durch Bockigkeit durchsetzen kann, und dass andere Leute vielleicht andere Maßstäbe haben, als die, die es von dir gewöhnt ist.

Gruß
Miss E. Tat

1 „Gefällt mir“

Ups! Sorry!

Hier ist das Eltern-Kind-Brett, nicht das Rechtsbrett.

Ich war wirklich dem Glauben, wir seien noch im Elternbrett, wo diese Diskussion ja ihren Anfang nahm. Mea culpa …

An meiner Aussage ändert das jedoch nichts: Dem Kind (und auch der Mutter-Opa-Beziehung!) ist es keine Hilfe, wenn man die Sache strafrechtlich angeht.

Gruß
Miss E. Tat

Bemerkenswert … (OT)
Hallo,

… wie man objektiv vorhandene Sachverhalte, auch in rechtlicher Sicht, verharmlosen und verquer reden kann. Selbstverständlich wurden hier psychische und physische Übergriffe und Verletzungen eines Kindes dargestellt. In rechtlicher, ethischer und moralischer Hinsicht.

Fazit: Es war keine Misshandlung, sondern wie schon erwähnt
eine medizinisch gebotene Hilfeleistung und erforderlicher
Selbstschutz.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang auch die große anonyme Zustimmung für diese Ansichten zum Thema Erziehung.

Grüße
Tommy

1 „Gefällt mir“

Dank Dir, Ivo -

ich hab schon geglaubt, es wäre schon wieder völlig normal, dass der Opa seinem Enkel den Freisler macht, und ich selber wäre ein völlig deplazierter Dino aus dem letzten Jahrhundert.

Ich wünsche mir, dass all diesen bestialischen Oberpädagogen, die die Forderung nach bedingungslosen Gehorsam, Ahndung von Verstößen mit Dunkelhaft und Abspritzen à la Mittelbau Dora fanfarenschmetternd für völlig legitime pädagogische Maßnahmen erklären, Neffen und Enkel erwachsen, die mit sechzehn oder siebzehn ordentlich mit einem Butterfly umgehen können und dann auf ihre Weise dieses oder jenes offene Konto ausgleichen: „Jedem das Seine“, genau wie es am Tor von Buchenwald zu lesen steht.

Schöne Grüße

MM

Hallo!
Werde die Sache auch nicht strafrechtlich verfolgen, jedoch brauch ich die Gewissheit, dass ich auf der Seite des objektiven Rechts stehe und brauche auch Material zur Argumentation, damit ich ihm klar machen kann, dass er eine Grenze überschritten hat. Ich will Einsicht und eine Entschuldigung. Die fordere ich ja auch von meinem Kind, wenn es Mist gebaut hat. Es hat übrigens seine eigene Bockigkeit von damals schon bereut und eingesehen und verstanden, was es falsch gemacht hat. Anders als der Großvater und der Rest der Familie. Deshalb muß ich das Recht auf meiner Seite wissen. Überlassen werde ich ihm mein Kind dennoch nicht mehr.
Grüße.