Guten Tag Zusamenn,
ich möchte eine Immobilie (Eigentumswohnung) erwerben und gleich wieder veräußern.
Die Frage ist, ob ich bereits bei der ersten Immobilie als Händler eingestuft werde?
Oder erst wenn man es regelmäßg macht.
Hallo. Wenn die Wohnung nicht mindestens 2 Jahre selbst genutzt wurde, muss der Mehrerlös in jedem Fall versteuert werden. Letztendlich ist es immer eine steuerliche Frage. Hier sollte man in jedem Fall einen Steuerberater befragen. Ab Verkauf von 3 Immobilien, die nicht selbst genutzt oder vermietet wurden, geht man von einem gewerblichen Handel aus.
Den Gewinn aus der Veräußerung müssen Sie ziemlich sicher versteuern, aber Sie werden noch nicht als Händler eingestuft. Sollten Sie jedoch das mehr als 3 mal innerhalb von 5 Jahren machen, wird Sie eventuell das Finanzamt des Gewerbes verdächtigen.
Ich glaube, dass wenn du den verkauf über zum Beispiel Unternehmen wie http://www.immoankauf24.com machst, sieht die Sachlage wieder anders aus! Würde mal die verschiedenen stellen anfragen