Ab wann zählt die arbeitslos-meldung?

hallo,

ich würde gerne wissen ab wann die arbeitslos-meldung beim arbeitsamt gültig ist und wofür dann leistungen ausgezahlt werden.

beispiel: man ist seit 20.5. arbeitslos, meldet sich aber erst am 8.6. beim a-amt offiziell als arbeitslos. ab wann gilt man dann offiziell als arbeitslos und erhält leistungen?

gilt es rückwirkend ab 20.5. und bekommt man noch anteilige leistungen für die 10 tage des märz oder gilt es immer ab monatsanfang, also dann ab 1.6. oder bekommt man anteilige leistungen für den zeitraum vom 8.6. bis ende juni oder gilt es gar erst ab 1.7.??

zweite frage: werden die leistungen des a-amt als monatliche vorauszahlung oder nachträglich oder mitte des monats gezahlt?

vielen dank!

grüße, marco

Hallo,

also wenn du dich erst am 08.06.10 arbeitslos meldest, kannst du ab diesem Datum/Tag auch erst Leistungen beziehen. Nix mit Rückwirkend u.U. bekommst du auch noch eine Sperrzeit, wegen verspäteter Meldung.

ALG I wird Ende des Monats für den Monat gezahlt und ALG II wird Anfang des Monats für den laufenden Monat gezahlt.

LG
Stere0

hallo,

vielen dank für die schnelle rückmeldung. wie lang wäre denn so eine sperrzeit. ich sags jetzt einfach mal ganz direkt. ich habe vor mich ab sofort arbeitslos zu melden, war bisher selbständig und beende nun meine gewerbliche tätigkeit, wahrscheinlich nächste woche. es ist auch spontaner als gedacht, daher fällt jetzt noch ein schon gebuchter urlaub bis 6.8. in diese zeit. deshalb war meine überlegung ob ich mich dann erst am 7.8. arbeitslos melde.

welche leistungen stehen mir nun eigentlich zu? habe eine abgeschlossene lehre mit 1 1/2 jahren berufspraxis, dann 1/2 jahr arbeitslos, darauf 5 jahre selbständigkeit. kann man das irgendwie einschätzen?

danke.

gruß marco

Hallo Marco,

rückwirkend gilt es nicht! Du bist dann offiziell als arbeitslos gemeldet, ab dem Tag, an dem du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldest, also in deinem Fall ab dem 8.6.
Arbeitslosengeld wird gegen Ende des Monats gezahlt.
Gruß
Dalmos

Hallo Markus,
die Meldung gilt ab dem Tag, an welchem man beim Arbeitsamt den Antrag abgibt. Da gibt es keine Nachzahlungen etc.
März?
Du schreibst nichts von MÄrz. Ich kann dir nur anraten, dich so schnell als möglich auf dem Arbeitsamt zu melden - sonst wartest du ja ewig auf Hilfe! Normal erfolgt die Zahung zum Ende des Monats - nachträglich.
Viele Grüße

hallo,

vielen dank für die schnelle rückmeldung. ich sags jetzt einfach mal ganz direkt. ich habe vor mich ab sofort arbeitslos zu melden, war bisher selbständig und beende nun meine gewerbliche tätigkeit, wahrscheinlich nächste woche. es ist auch spontaner als gedacht, daher fällt jetzt noch ein schon gebuchter urlaub bis 6.8. in diese zeit. deshalb war meine überlegung ob ich mich dann erst am 7.8. arbeitslos melde.

welche leistungen stehen mir nun eigentlich zu? habe eine abgeschlossene lehre mit 1 1/2 jahren berufspraxis, dann 1/2 jahr arbeitslos, darauf 5 jahre selbständigkeit. kann man das irgendwie einschätzen?

danke.

gruß marco

hallo,

vielen dank für die schnelle rückmeldung. ich sags jetzt einfach mal ganz direkt. ich habe vor mich ab sofort arbeitslos zu melden, war bisher selbständig und beende nun meine gewerbliche tätigkeit, wahrscheinlich nächste woche. es ist auch spontaner als gedacht, daher fällt jetzt noch ein schon gebuchter urlaub bis 6.8. in diese zeit. deshalb war meine überlegung ob ich mich dann erst am 7.8. arbeitslos melde.

welche leistungen stehen mir nun eigentlich zu? habe eine abgeschlossene lehre mit 1 1/2 jahren berufspraxis, dann 1/2 jahr arbeitslos, darauf 5 jahre selbständigkeit. kann man das irgendwie einschätzen?

danke.

gruß marco.

arbeitslosmeldung ist erst gültig ab dem tag der anmeldung, kann zu großen ärger beim arbeitsamt führen, wenn die meldung nicht zum tag der arbeitslosigkeit beim amt abgegeben wird, kann bis zur sperre führen, unbedingt beachten, wenn man arbeitslos wird und die Kündigung in den Händen hält stehenden fußes zum aa, also es gibt geld ab em tag der meldung, aknn aber bis zu 6 wochen dauern bis die berechnung erfolgt ist, da man auch ein formular für den ehemaligen arbeitgeber bekommt und der das ausfüllen muß, wenn man pech hat lassen die sich zeit, dann muß man drängeln, ich bin nicht ganz sicher aber ich glaube arbeitslosengeld wird zum ende des monats für den monat bezahlt nicht wie bei hartz das anfang des monats gezahlt werden muss

Tja, jetzt sieht der Sachverhalt schon ganz anders aus. Wenn du selbständig warst und hast in den letzten 12 Monaten in die ALV Arbeitslosenversicherung eingezahlt, dann steht dir für sechs Monate ALG I zu, wenn du das nicht gemacht hast, dann bekommst du kein Arbeitslosengeld. Wahrscheinlich dann eher ALG II auch Hartz IV genannt. Wie hoch die Leistung ist, kann dir nur die Agentur ausrechnen. Da gibt es einen Schlüssel nach dem sie die Leistung berechnen.

Gruß
Dalmos

Hallo Marco,

um bei deinem Beispiel zu bleiben, muss ich als erstes sagen, dass du schon mal Probleme bekommén wirst. Du bist dazu verpflichtet, sofort nach bekannt werden einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit dies dem Arbeitsamt auch mitzuteilen. Du weißt mindestens 14 Tage vorher was Sache ist.
Leistungen werden erst ab dem Datum der Arbeitslosmeldung gezahlt. Rückwirkend gibt es nicht.
Wann das Geld ausgezahlt wird kommt darauf an, was du bekommst. Bei ALG I meines Wissens rückwirkend und bei Hartz IV monatlich im voraus. Das ALG wird auf den Tag genau berechnet.

Hallo Marco,

die Arbeitslosmeldung gilt ab dem Tag, an dem man sich arbeitslos meldet.
Wenn man sich also erst am 08.06. arbeitslos meldet, obwohl man eigentlich seit dem 20.05. arbeitslos ist, ist man erst ab 08.06. arbeitslos und hat daher erst ab diesem Tag Anspruch.
Arbeitslosengeld wird immer rückwirkend am Ende des Monats für den Monat gezahlt.

Gruß

„Die persönliche – zwingend vorgeschriebene - Arbeitslosmeldung kann bereits vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit erfolgen. Nach dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit gibt es aber keinen Spielraum. Wer sich also nicht spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich meldet, muss mit finanziellen Abzügen beim Arbeitslosengeld rechnen.“
Das heißt es zählt erst ab den Tag wo Du Dich arbeitslos gemeldet hast.
Deine eigene Schuld das Du den Staat soviel Geld schenks.

Gerhard

Markus, wie auch immer - eine weise Entscheidung, bevor finanzielle Engpässe entstehen, die Reißleine zu ziehen!
Ab dem Zeitpunkt deiner Arbeitslosmeldung verlangt man von dir, dass du dem Arbeitsmarkt „rund um die Uhr“ zur Verfügung stehst. Heisst: den Urlaub wirst knicken können! Beachte also genau, was du tust.
Gerade bei einer Neumeldung kannst du davon ausgehen, dass man dich mit mehreren Terminen „erfreuen“ wird! Also riskant, nicht da zu sein!
Denn dann kannst du gesperrt werden - und das tut aua!
Normalerweise wird als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld eine angestellten Position berücksichtig - wie auch dieses halbe Jahr der Arbeitslosigkeit.
Das heisst - ich habe da jetzt keinen Rechner für - gibt es aber im Internet aufzurufen… Und 5 Jahre Selbständig…
geh bitte davon aus, dass du nicht das dicke Geld bekommen wirst.
Wenn du mit deinem vorhandenem Kapital so über die Runden kommst, melde dich am 7.8. arbeitslos. Dann kan dir keiner etwas anhaben!
Aber man wird dich fragen, ob diese Entwicklung nicht absehbar war und warum du dich nicht schon früher gemeldet hast, als du den Trend absehen konntest? Also als „Arbeit suchend“. Lass dir dafür mal ne vernünftie „Ausrede“ einfallen. Die werden dich löchern!
Warum? Weil sie dich vielleicht zur Zeit der Arbeit suchend bereits in einen Job hätten vermitteln können und du so überhaupt nicht arbeitslos geworden wärest!
Knifflig…
Entscheide weise!
Viel Glück!
zaubermaus

Guten Tag.

Die Arbeitslosmeldung würden in Ihrem Fall ab 08.06. gelten. Das Arbeitslosengeld wird immer nachträglich am Ende eines Monates gezahlt werden.
In Ihrem Fall würden Sie wahrscheinlich auch noch eine Sperrzeit bekommen, weil Sie sich zu spät arbeitslos gemeldet haben.

Hallo, normaler weise muss mann sich gleich Arbeitslos melden wenn man es wird. Also z.b. gleich am 25.05. bzw. wenn es am Wochenende ist gleich an dein kommenden Montag. Die Zahlung ist immer vorraus gezahlt und ende des Monats gezahlt. Es kommt aber noch darauf an wie lange du Arbeiten warst bei 1 Jahr bekommst du Arbeitslosen geld 1. Aber ab bestens Frage mal bei dein Arbeitsamt nach weil die dir da besse helfen können.
Gruß Nicole

Hallo,

  1. arbeitslos zählst du ab dem Tag wo es beim Amt gemeldet ist, nicht rückwirkend oder so.

  2. Leistungen des Arbeitsamtes werden im voraus gezahlt, sprich am 31.7. erhälst du das Geld für August.

Gruß Jenny

Hallo, Marco! Der Reihe nach:

  1. Leistungen gibt es immer nur ab Antragsdatum, also in Deinem Falle frühestens ab dem 8.6.

  2. Du musst mit einer Sperrfrist von mindestens einer Woche rechnen, weil Du dich verspätet arbeitslos gemeldet hast…

  3. Wenn du ab 8.6. ALG I bekommst (wie gesagt, evtl. auch erst ab einer Sperrfrist), wird immer der Teilmonat (also 8. - 30.6.) gezahlt. Immer für „Kalendertage“, also im Juni (evtl.) für 23 Tage (8.-30.), im Juli für 31, im August für 31 usw.

  4. ALG I wird immer zum Ende des Monats für den abgelaufenen Monat gezahlt, also für Juni Anfang Juli usw.

Ich hoffe, ich konnte helfen, Gruß Klaus

Hallo Marco,

Du bekommst erst ab dem Tag an dem Du Dich arbeitslos meldest das Arbeitslosengeld bezahlt, sofern Du nicht in die 3 Monate Sperre fällst, weil du zb. selber gekündigt hast.

Das Arbeitslosengeld wird monatlich am Ende des Monats ausbezahlt.

Liebe Grüße
Momo

Hallo,

Hartz IV wird gem. § 37 SGB II erst ab Antragstellung gezahlt. Das heißt, wenn man sich am 08.06.10 dort meldet, bekommt man frühestens ab diesem Tag ALG II. Es sei denn, der Tag, an dem man sich melden will wäre ein Wochenende oder Feiertag und die Behörde hat geschlossen. Beispiel: Man wirft das Antragsformular am 30.04 in den Briefkasten. Dieser Tag wäre ein Samstag. Der 01.05. ist ein Feiertag. Somit kann die Behörde zum 29.04 sogar schon Leistungen gewähren. Hartz IV wird immer zum Monatsende für den Folgemonat gezahlt z.B. Ende Juni für den Monat Juli. Wie sich das Ganze bei ALG I im Arbeitsamt verhält weiß ich nicht, da ich Experte für ALG II und nicht für ALG I bin. Hier bitte ggf. nochmal jemand anderen Fragen.

Also bei Selbständigen gibt es keine Meldefristen, d.h. du kannst dich arbeitslos melden wann du willst wichtig dabei ist nur das du ein genaues Datum benennst ab wann du dein Gewerbe beendest. Ratenswert in die Zukunft. :wink:
Wenn du also bis 06.08.10 Urlaub machst wäre es anzuraten das du dein Gewerbe zum 06.08.10 erst beendest. Du kannst es auch direkt beenden und Morgen dann bei der Agentur dich alo melden. Das geht auch.

Ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) kann ich dir so genau nicht beantworten. Vorraussetzung ist auf jeden Fall das du innerhalb von 2 Jahren mind. 1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt gewesen bist. Da du Selbständig bist musst du eine freiwillige Arbeitslosenversicherung nach §28a bei der Agentur für Arbeit abgeschlossen haben. Hast du dies nicht und bis bereits über 1 Jahr selbständig hast du keinen Anspruch auf ALG, dann kannst du nur ALG II (Hartz 4) beantragen.

Wenn noch fragen sind stell sie einfach.

LG
Stere0