Darf ich als Taxi an dieser Ecke trotz roter Ampel nach rechts abbiegen? Vielen Dank!
http://img339.imageshack.us/i/040120111181.jpg/
Gruss Goetz
Darf ich als Taxi an dieser Ecke trotz roter Ampel nach rechts abbiegen? Vielen Dank!
http://img339.imageshack.us/i/040120111181.jpg/
Gruss Goetz
ich kann den text leider nciht lesen, da das vergrößern nciht funktioniert
Da steht Linienverkehr, Anlieger, Taxi und Radfahrer frei.
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dann erscheint ein + und da drücke ich dann drauf.
(mit Firefox-Browser)
nicht hupen
wenn vor dir einer steht!
Ansonsten darfst du fahren, denn rot gilt ja nur für Linksabbieger.
Was zeigt denn das grüne Signal?
Was steht denn auf dem Zusatzschild der Straße nach rechts?
Ist da zuerst noch ein schmaler (Rad-) weg zu dem Das vordere Schild gehört, dann ein breiterer, in den der Radfahrer abbiegt?
Warum ist das Zusatzzeichen nicht unter den Hauptzeichen angebracht, sondern versetzt?
Grün zeigt auch den Pfeil nach links. Ich war eigentlich auch der Ansicht, dort abbiegen zu dürfen. Nur habe ich jetzt vielfach gegenteiliges gehört, unter anderem von Polizeibeamten und wollte nun Klarheit.
Nur habe ich jetzt
vielfach gegenteiliges gehört, unter anderem von
Polizeibeamten und wollte nun Klarheit.
Mit welcher Begründung?
Von dem Linksabbiegegebot sind Taxen ja eindeutig ausgenommen (bleibt offen welche weiteren Beschilderungen die abgehende Straße hat).
Was die Beachtung der Ampel angeht ist sicher sehr unklar, ob diese Regelung zulässig ist bezweifle ich mal vorsichtig.
Darf ich als Taxi an dieser Ecke trotz roter Ampel nach rechts
abbiegen? Vielen Dank!
Hi,
weder als Taxi, noch als Taxifahrer.
Das Zusatzschild hängt unter dem hübschen blauen Zeichen, bezieht sich also darauf. Folglich muss die Ampel auch für Rechtsabbieger beachtet werden.
Dazu kommt noch der Schutzbereich der Fußgängerampel, wer da bei Rot rein fährt begeht einen Rotlichtverstoß.
Q-Gruß
Das Zusatzschild hängt unter dem hübschen blauen Zeichen,
bezieht sich also darauf. Folglich muss die Ampel auch für
Rechtsabbieger beachtet werden.
„Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.“ (STVO)
Auf dem Bild sieht man einen schwarzen Linkspfeil auf Rot.
Gruß,
Max
„Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil
auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung
an.“ (STVO)
Hi, sollte man meinen, ist aber nicht so.
Als Beispiel führe ich jetzt mal zwei Spuren an. Eine geradeaus, die andere nach links. Zeigt jetzt die Ampel geradeaus grün, und der auf der Linksabbiegerspur fährt auch geradeaus, hat er einen Rotlichtverstoß begangen. Er ist über eine rote Ampel in den Schutzbereich der Kreuzung gefahren.
Es kommt nicht auf die tatsächliche Fahrtrichtung an, nur auf die Richtung in die der schwarze Pfeil weist.
Auf dem Bild sieht man einen schwarzen Linkspfeil auf Rot.
Und um die Ampel für Rechtsabbieger freizugeben, müsste dort ein Grüner Pfeil sein.
Q-Gruß
Hallo!
Hi, sollte man meinen, ist aber nicht so.
Kannst Du das noch weiter belegen? Mir kommt das sehr merkwürdig vor.
Gruß,
Max
Unfug
Darf ich als Taxi an dieser Ecke trotz roter Ampel nach rechts
abbiegen? Vielen Dank!weder als Taxi, noch als Taxifahrer.
Das Zusatzschild hängt unter dem hübschen blauen Zeichen,
bezieht sich also darauf.
genau
Folglich muss die Ampel
die für Linksabbieger
auch für Rechtsabbieger beachtet werden.
nein, siehe Zitat von Denker zur StVO,
Welchen Zweck hätte auch sonst der Pfeil im Signalfeld?
Dazu kommt noch der Schutzbereich der Fußgängerampel,
Scheint dunkel zu sein, zeigt also nur die Rotphase an.
In Berlin wundert mich solcher Unfug nicht, gibts aber auch
anderswo.
Der Verkehrsteilnehmer soll sich eben an nichts gewöhnen!
Hallo,
„Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil
auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung
an.“ (STVO)Hi, sollte man meinen, ist aber nicht so.
Steht aber doch genau so in §37 der StVO.
die Richtung in die der schwarze Pfeil weist.
Eben, nur für die gilt die Ampel. Leider finde ich da aber nirgends, was gilt, falls es an einer ampelgeregelten Kreuzung (da hat die Ampel ja grundsätzlich Vorrang) für eine (erlaubte) Richtung keine Ampel gibt.
Ich hätte an der Stelle auch mindestens eine „Busampel“ erwartet, dann wäre einiges klarer.
Cu Rene
Kannst Du das noch weiter belegen? Mir kommt das sehr
merkwürdig vor.
Hi,
belegen könnte ich es durch Bußgeldbescheide mit der Konstellation, rote Ampel in falscher Richtung überfahren. Was anderes ist ja nicht. Denn die Fahrspur selber dürfte auch mit einem Pfeil nach links gekennzeichnet sein, und für die Fahrspur gilt die Ampel. Nur Taxis brauchen eben der Fahrspur nicht folgen.
Q-Gruß
auch für Rechtsabbieger beachtet werden.
nein, siehe Zitat von Denker zur StVO,
Hi,
dann zitiere ich eben auch
Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.
_Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an. Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, daß bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf. _
http://dejure.org/gesetze/StVO/37.html
Welchen Zweck hätte auch sonst der Pfeil im Signalfeld?
18
X.
Pfeile in Lichtzeichen
1.
Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden.
http://www.sicherestrassen.de/VwV/Frameaufbau.htm?ht…
Der sagt das derjenige wo abbiegt nicht mit kreuzendem Verkehr rechnen muss.
Scheint dunkel zu sein, zeigt also nur die Rotphase an.
In Berlin wundert mich solcher Unfug nicht, gibts aber auch
anderswo.
Der Verkehrsteilnehmer soll sich eben an nichts gewöhnen!
Es ändert aber nichts daran das der Fußgänger sich auf sein Grün verlassen können muss, gibt es ihm Vorrang vor den Kfz und Radfahrern. Da ein Kfz nur an einem „Zebrastreifen“ dem Fußgänger Vorrang geben muss käme es hier zu dem Konflikt, Fußgänger und Kfz hätten gleichzeitig Vorrang.
Q-Gruß
StVO: Grüner Pfeil: »Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben«.
Also darf ein Taxi bei grünem Pfeil nach links ausdrücklich nicht rechts abbiegen, oder?
Etwas versteckt, deine Frage.
StVO: Grüner Pfeil: »Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben«.
Also darf ein Taxi bei grünem Pfeil nach links ausdrücklich nicht rechts :abbiegen, oder?
Nein, wenn, das Abbiegen nach rechts nicht anders erlaubt ist.
In unserem Fall also dadurch, dass die Fahrspur auch für andere Fahrtrichtungen freigegeben ist (Zeichen 209 mit Ausnahmen) und diese Richtung(en) nicht auch rot haben.
Jetzt aber gute Nacht!
StVO: Grüner Pfeil: »Nur in Richtung des Pfeiles ist der
Verkehr freigegeben«.
Hi,
genauer gibt es den grünen Pfeil nur nach rechts.
Also darf ein Taxi bei grünem Pfeil nach links ausdrücklich
nicht rechts abbiegen, oder?
Nein, eben aus dem Grund weil kein grüner Pfeil vorhanden ist.
Q-Gruß
genauer gibt es den grünen Pfeil nur nach rechts.
Nicht den Blechpfeil, eine LZA mit Pfeilen hat doch als Grünsignal einen grünen Pfeil, und nicht nur nach rechts?!
Also darf ein Taxi bei grünem Pfeil nach links ausdrücklich
nicht rechts abbiegen, oder?Nein, eben aus dem Grund weil kein grüner Pfeil vorhanden ist.
Angenommen, er ist vorhanden!