Abbuchung ohne Genehmigung

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall: angenommen Kunde K hat bei Lieferant L größere Beträge offen. L nimmt sich nun die Freiheit, einen Teil der Summe per Abbuchungsauftrag einzuziehen. L hat zwar die Kontodaten, aber keine Unterschrift von K auf dem Abbuchungsauftrag.
K hat nun etwas gegen diese Abbuchung (zurückholen kann er das Geld nicht, weil die Frist verstrichen ist) - was kann L schlimmstenfalls passieren (rechtlich gesehen)? Er hat ja ohne Genehmigung Geld eingezogen, das ihm allerdings zusteht.

Danke für Eure Meinungen

Gabi

Hallo,

zurückholen kann er das Geld nicht, weil die Frist verstrichen ist

Sicher? Die Frist beträgt imho 6Wochen nach Rechnungsstellung der Bank, also normalerweise 6Wochen nach Quartalsende.
Näheres erfährst Du von Deiner Bank oder hier im Brett ‚Elektronischer Zahlungsverkehr‘.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Loderunner,

gehen wir davon aus: so pünktlich wie K zahlt, überprüft er auch seine Kontostände - die Frist sei also verstrichen.

Die Frage ist auch eher, was L passieren kann.

Außerdem soll es angeblich einen Unterschied zwischen Einzugsermächtigung (6 Wochen rückbuchbar) und Abbuchungsauftrag (deutlich kürzere Rückbuchungsfrist und nur einmalig gültig) geben - aber da bin ich mir nicht sicher.

Danke und Grüße

Gabi

Hallo,

K hat nun etwas gegen diese Abbuchung (zurückholen kann er das
Geld nicht, weil die Frist verstrichen ist) - was kann L
schlimmstenfalls passieren (rechtlich gesehen)? Er hat ja ohne
Genehmigung Geld eingezogen, das ihm allerdings zusteht.

dazu habe ich schon mal umgefragt:
/t/lastschrift-ohne-einzugesermaechtigung-einziehen/…

Zu Lastschriften generell hat mal ein Kundiger einen FAQ-Eintrag verfaßt: FAQ;843

Fragen geklärt?

Gruß,
Christian

Hallo,

gehen wir davon aus: so pünktlich wie K zahlt, überprüft er
auch seine Kontostände - die Frist sei also verstrichen.

Okay. Das ist eine rechtliche Frage, da wissen andere mehr - ianal.

Außerdem soll es angeblich einen Unterschied zwischen
Einzugsermächtigung (6 Wochen rückbuchbar) und
Abbuchungsauftrag (deutlich kürzere Rückbuchungsfrist und nur
einmalig gültig) geben - aber da bin ich mir nicht sicher.

Das ist kein Unterschied und es sind keine 6Wochen. Siehe FAQ:843, wie auch schon im Post von exc.
Gruß
loderunner

Danke an euch beide!
jetzt ist vieles klarer :smile:

Danke und Grüße

Gabi

Abbuchungsauftrag (deutlich kürzere Rückbuchungsfrist und nur
einmalig gültig) geben - aber da bin ich mir nicht sicher.

Danke und Grüße

Gabi

Hallo

Ein Abbuchungsauftrag kann wenn er ausgeführt wurde überhaupt nicht zurück gegeben werden. Er ist die sicherste Zahlungsform und wird fast nur im Geschäftskundenverkehr eingesetzt und auch dort nur wo es Probleme im Zahlungsverkehr gibt, z.b: weil der Kunde des öfteren nicht zahlt oder die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners droht.

Der Abbuchungsauftrag bedeutet quasi vollen Zugriff auf das Konto, denn was abgebucht wird bestimmt der Abbucher durch seine Buchung. Es ist dem Zahlenden nachher nicht mehr möglich, den Betrag zurück zu holen, wenn er mit der Buchungssumme nicht einverstanden war.

Ciao
Wolfgang