Guten Tag.
eine frage,wenn man 21 Jahre in einer Schlosserei Arbeitet und entlassen wird,ist dann eine Abfindung freiwillig oder vom gesetzgeber
vorgeschrieben?
Gruß Mücke
aus Hamburg
Guten Tag.
eine frage,wenn man 21 Jahre in einer Schlosserei Arbeitet und entlassen wird,ist dann eine Abfindung freiwillig oder vom gesetzgeber
vorgeschrieben?
Gruß Mücke
aus Hamburg
Hallo
wenn man 21 Jahre in einer Schlosserei Arbeitet und
entlassen wird,ist dann eine Abfindung freiwillig oder vom
gesetzgeber
vorgeschrieben?
Vgl. mit FAQ:2859
mfg M.L.
Das kommt darauf an. Grundsätzlich besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung. Es ist aber möglich, mit dem Arbeitgeber so eine Vereinbarung zu treffen. Auch bei Verzicht einer Kündigungsschutzklage ist es Praxis, sich mittels einer Abfindung „gütlich“ zu trennen. Andere Möglichkeiten: Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder über einen Sozialplan. Für die Besteuerung spielt sowohl das Lebensalter, wie auch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle.
Ich hoffe weitergeholfen zu haben.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Büdde`?
Hi!
Für die Besteuerung spielt sowohl das Lebensalter,
wie auch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle.
DAS müsstest Du mir bitte erläutern - ist nämlich falsch.
LG
Guido