hallo zusammen,
mich würde die Lösung zu folgendem Fall interessieren.
Auf der Berufsschule konnten wir das kurz vor den Sommerferien nicht endgültig klären.
Fall:
Max ist Arbeitnehmer bei der Firma „Testverwaltung GmbH“ und als Bürokaufmann angestellt.
Die „Testverwaltung GmbH“ möchte den Arbeitsvertrag mit Max aus betriebsbedingten Gründen kündigen, hat ihm gegenüber auch diese Intention geäußert und ihm nahegelegt die Suche nach einer Arbeitsstelle aufzunehmen.
Max ist schockiert, bewirbt sich und bekommt auch nach neun Monaten kein Angebot für eine neue Arbeitsstelle.
Max ist unzufrieden mit dieser Situation, sein Job macht ihm keinen Spaß mehr, auch weil er sich auf der Arbeit extremst unterfordert fühlt.
Es fällt ihm ein seinen Arbeitgeber nach einem Aufhebungsvertrag zu fragen, der mit einer Abfindungssumme verbunden sein soll.
Welche Überlegungen muss Max anstellen, hinsichtlich Arbeitslosengeld, Abfindungshöhe, steuerliche Auswirkung der Abfindung und die Zahlung eines Arbeitslosengeldes.
Max arbeitet seit sechs Jahren ununterbrochen für die Testverwaltungs GmbH.
Meine Lösung:
Max steht es zu mit seinem Chef über einen Aufhebungsvertrag zu sprechen. Da ein Mitwirken zur Kündigung seitens Max vorhanden ist tritt eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit in Kraft.
Meine Fragen:
Kann die Agentur den Anspruch auf ALG ganz streichen oder tritt nur eine Sperrzeit ein, wenn ja in welchem Umfang?
Welche Optionen hat Max noch und worauf muss er bei diesem Schritt noch achten, um sich nicht ins eigene Fleisch zu schneiden.
ich freue mich auf die unterschiedlichen Sichtweisen und hoffe auf viele Anregungen; Arbeitsrecht finde ich spannend, komplex und sehr umfangreich…
danke & gruß
danny

