Abfindung und Arbeitslosengeld

Hallo Experten,

es gibt das Angebot für einen Aufhebungvertrag - wenn man sich auf diesen einlässt, wird man meines Wissens für 3 Monate gesperrt für das Arbeitslosengeld.

Wie sieht das mit einer angebotenen Abfindung aus? Wird die irgendwie mit dem Arbeitslosengeld verrechnet? Wie sieht hier die Rechtslage bzw. Praxis in den Arbeitsämtern aus? Oder wird man 3 Monate gesperrt - und die Abfindung aber dann auch nicht angetastet vom Arbetsamt?

Habt ihr das Quellen?

Vielen Dank für eure Hilfe,

Barbara

Auch hallo.

es gibt das Angebot für einen Aufhebungvertrag - wenn man sich
auf diesen einlässt, wird man meines Wissens für 3 Monate
gesperrt für das Arbeitslosengeld.

stimmt.

Wie sieht das mit einer angebotenen Abfindung aus? Wird die
irgendwie mit dem Arbeitslosengeld verrechnet? Wie sieht hier
die Rechtslage bzw. Praxis in den Arbeitsämtern aus? Oder wird
man 3 Monate gesperrt - und die Abfindung aber dann auch nicht
angetastet vom Arbeitsamt?

Nur bei einem Aufhebungsvertrag wird man f. 3 Monate gesperrt.
Und erstmal schlägt der Fiskus bei einer evtl. Abfindung zu (=Steuern…)
Vom restlichen Geld muss man dann leben (entw. Rente oder Aufnahme einer neuen Arbeit). Und weil es sich bei dem Geld schliesslich um Vermögen handelt, wird dieses auch für ALG angerechnet.
Zu deutsch: wer zuviel hat bekommt kein ALG (ob I oder II ist hierbei egal)

Habt ihr da Quellen?

Die Debatte um die Abfindungen bei Opel…

HTH
mfg M.L.

siehe ‚Berechnung des Arbeitslosengeldes‘

es gibt das Angebot für einen Aufhebungvertrag - wenn man sich
auf diesen einlässt, wird man meines Wissens für 3 Monate
gesperrt für das Arbeitslosengeld.

Wie sieht das mit einer angebotenen Abfindung aus? Wird die
irgendwie mit dem Arbeitslosengeld verrechnet? Wie sieht hier
die Rechtslage bzw. Praxis in den Arbeitsämtern aus? Oder wird
man 3 Monate gesperrt - und die Abfindung aber dann auch nicht
angetastet vom Arbetsamt?

Hallo!

Siehe mein Posting vom 23.02.05 „Berechnung des Arbeitlosengeld“, ein bisschen weiter unten. Wenn du sonst noch Frage hast: Sag Bescheid!

Gruß, Liza

Hallo Markus,

Danke schonmal.

Zu deutsch: wer zuviel hat bekommt kein ALG (ob I oder II ist
hierbei egal)

Und was heißt das konkret? Über welche Summen sprechen wir da? Gibt es hier einsehbare Berechnungstabellen?

Das wäre toll,

Danke und Gruß,

Barbara

Und weil es sich bei dem Geld schliesslich um Vermögen handelt, wird :dieses auch für ALG angerechnet.
Zu deutsch: wer zuviel hat bekommt kein ALG (ob I oder II ist
hierbei egal)

Falsch!
Alg (I) ist eine Beitragsleistung, d.h., du hast jahrelang dafür einbezahlt. D.h. auch, dass du soviel Vermögen haben kannst, wie du willst. Du kannst Millionär sein, und es hat die Agentur nicht zu interessieren.
Die Abfindung wird auch nicht deswegen angerechnet - wenn sie denn angerechnet wird-, weil es Vermögen ist, sondern weil sie unmittelbar mit dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängt.

Nur bei Alg II, das eine Steuerleistung ist, d.h. eine Leistung, die von der Allgemeinheit getragen wird, wird Vermögen, das gewisse Freibetragsgrenzen überschreitet auf die Leistung angerechnet.

Liza

Hallo nochmal.

Entschuldigung, falls ich einen Fehler gemacht haben sollte.
Bin auch nicht unfehlbar… (noch nicht :smiley: )

Alg (I) ist eine Beitragsleistung, d.h., du hast jahrelang
dafür einbezahlt. D.h. auch, dass du soviel Vermögen haben
kannst, wie du willst. Du kannst Millionär sein, und es hat
die Agentur nicht zu interessieren.

Stimmt zwar, aber ein Millionär (oder jemand mit etwas ‚weniger Kröten auf der hohen Kante‘) wird sich wohl kaum arbeitslos melden. Oder ALG beantragen…

Die Abfindung wird auch nicht deswegen angerechnet - wenn sie
denn angerechnet wird-, weil es Vermögen ist, sondern weil sie
unmittelbar mit dem Ausscheiden aus dem
Beschäftigungsverhältnis zusammenhängt.

Von dem man eine (un)gewisse Zeit leben muss…

Nur bei Alg II, das eine Steuerleistung ist, d.h. eine
Leistung, die von der Allgemeinheit getragen wird, wird
Vermögen, das gewisse Freibetragsgrenzen überschreitet, auf :die
Leistung angerechnet.

Ok, kann ich unterschreiben :smile:

mfg M.L.

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Stimmt zwar, aber ein Millionär (oder jemand mit etwas
‚weniger Kröten auf der hohen Kante‘) wird sich wohl kaum
arbeitslos melden. Oder ALG beantragen…

Hast du ‚ne Ahnung… Da hab‘ ich mit „meinen“ Akademikern ganz andere Erfahrungen gemacht (wenn auch nicht häufig).