Mahlzeit!
Ich spiele mit dem Gedanken das Angebot meiner Firma anzunehmen und mit einer Abfindung aus dem Betrieb auszusteigen.
Im Infoblatt steht auch, wie man sich wann und wo melden muss, damit man keine Sprerre vom Arbeitsamt erhält.
Mein Problem: ich bin zur Zeit in Elternzeit (unser Sohn ist 1,5 Jahre) und möchte ja erst einmal gar nicht wieder arbeiten.
Wir würden mit dem Geld meines Mannes auskommen.
Ich will ja gar nichts vom Arbeitsamt.
Nun erfahre ich aber, dass ich mich krankenversichern muss, außer in der Zeit in der das Arbeitsamt zahlt…
Zahlt das Arbeitsamt bei mir denn überhaupt etwas?
(ich war bis zur Elternzeit 7 Jahre im Betrieb beschäftigt, bin heute 28 Jahre)
Ich müßte ja wohl „arbeitswillig“ sein.
Das bin ich aber wegen unseres Sohnes noch gar nicht.
Ich möchte frühstens in 1,5 Jahren wieder arbeiten - würde ich dann Geld vom Amt bekommen, solange sie mir nichts vermitteln?
Irgendwo ist hier der Wurm drin.
Könnt ihr mir helfen, wo mein Denkfehler liegt.
Danke schön
Miriam
Hallo!
Nun erfahre ich aber, dass ich mich krankenversichern muss,
außer in der Zeit in der das Arbeitsamt zahlt…
Ja, müsstest du, wenn du keine Leistungen vom Arbeitsamt bekommst (Zitat: „Ich will ja gar nichts vom Arbeitsamt.“) dürfte aber ja über die Familienversicherung deines Mannes gehen. Oder ist er nicht in der gesetzlichen Krankenkasse?
Zahlt das Arbeitsamt bei mir denn überhaupt etwas?
Nö, wenn du die nicht „behelligst“, dann „behelligen“ die dich auch nicht (weder mit alg noch mit Vermittlung 
Ich müßte ja wohl „arbeitswillig“ sein.
Um alg zu bekommen: Ja.
würde ich
dann Geld vom Amt bekommen, solange sie mir nichts vermitteln?
So lange du nicht der Vermittlung zur Verfügung stehst, gibts kein alg.
Irgendwo ist hier der Wurm drin.
Inwiefern?
MfG
Hallo!
Nun erfahre ich aber, dass ich mich krankenversichern muss,
außer in der Zeit in der das Arbeitsamt zahlt…
Ja, müsstest du, wenn du keine Leistungen vom Arbeitsamt
bekommst (Zitat: „Ich will ja gar nichts vom Arbeitsamt.“)
dürfte aber ja über die Familienversicherung deines Mannes
gehen. Oder ist er nicht in der gesetzlichen Krankenkasse?
Das Problem ist meine Abfindung. Die wird mir angerechnet und ich bin deshalb nicht familienversichert.
Zahlt das Arbeitsamt bei mir denn überhaupt etwas?
Nö, wenn du die nicht „behelligst“, dann „behelligen“ die dich
auch nicht (weder mit alg noch mit Vermittlung 
Jetzt muss ich sie aber behelligen, weil ich es blöd finde
wenn ich meine KV allein bezahlen muss bzw. weil wir dann doch nicht mit dem Geld klarkommen, so wie wir uns das gedacht hatten (175€ monatlich für 5 Jahre für die KV ist eine Menge zusätzlich)
Ich müßte ja wohl „arbeitswillig“ sein.
Um alg zu bekommen: Ja.
würde ich
dann Geld vom Amt bekommen, solange sie mir nichts vermitteln?
So lange du nicht der Vermittlung zur Verfügung stehst, gibts
kein alg.
Angenommen ich nehm die Abfindung und bleibe zu Hause bis mein Sohn mindestens 3 Jahre alt ist und in den Kindergarten gehen kann. Bis dahin zahlen wir die KV selbst und ich muss mich beim Arbeitsamt auch gar nicht melden (?)
Dann wäre ich arbeitswillig und melde mich arbeitslos - bekomm ich ab dann Geld und mir wird meine KV bezahlt?
Familienversichert bin ich dann nämlich immer noch nicht (laut meiner KK)
Gruß
Miriam
Hallo!
Das Problem ist meine Abfindung. Die wird mir angerechnet und
ich bin deshalb nicht familienversichert.
Aha. Ja, das kann schon sein. So umfassend bin ich im Sozialrecht nicht bewandert.
Angenommen ich nehm die Abfindung und bleibe zu Hause bis mein
Sohn mindestens 3 Jahre alt ist und in den Kindergarten gehen
kann. Bis dahin zahlen wir die KV selbst und ich muss mich
beim Arbeitsamt auch gar nicht melden (?)
Es ist niemand gezwungen sich bei der Arbeitsagentur zu melden.
Dann wäre ich arbeitswillig und melde mich arbeitslos - bekomm
ich ab dann Geld und mir wird meine KV bezahlt?
Gute Frage. Momentan kann man sich auch noch später dazu „entschließen“ sich doch noch zu melden und seine Leistungen in Anspruch zu nehmen. Wie lange das ist … keine Ahnung. Aber irgendwann verfällt auch das mal. Wie das in 3 Jahren aussehen wird, kann man heute aber noch nicht sagen, da die SGB* immer mal geändert werden. Könnte auch sein, dass man dann Ausnahmen macht für vorher entstandene Ansprüche, aber sicher bin ich nicht.
Familienversichert bin ich dann nämlich immer noch nicht (laut
meiner KK)
Kann sein, wenn du keine Leistungen bekommst von der Arbeitsagentur und in der Zwischenzeit auch keinen versicherungspflichtige Tätigkeit ausübst. Hier im Forum antwortet immer mal der Guenter Czauderna (einfach mal nach Antworten von ihm suchen bei den anderen Beiträgen), der ist - glaub ich - bei ner Krankenkasse. Vielleicht könntest du ihn mal direkt anmailen. Ob er Anfragen per mail beantwortet, weiß ich allerdings nicht. Aber nen Versuch ist es wert.
MfG
SGB = Sozialgesetzbuch/-bücher
Hi!
Nun erfahre ich aber, dass ich mich krankenversichern muss,
außer in der Zeit in der das Arbeitsamt zahlt…
Ja, müsstest du, wenn du keine Leistungen vom Arbeitsamt
bekommst (Zitat: „Ich will ja gar nichts vom Arbeitsamt.“)
dürfte aber ja über die Familienversicherung deines Mannes
gehen. Oder ist er nicht in der gesetzlichen Krankenkasse?
Das Problem ist meine Abfindung. Die wird mir angerechnet und
ich bin deshalb nicht familienversichert.
Die wird Dir bei der Arbeitsagentur auch angerechnet, wenn die für den Arbeitgeber maßgebliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde (auch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages!). Sprich: Während eines evtl. Ruhenszeitraumes wg. der Entlassungsentschädigung würde auch die AA nix zu Deiner KV beisteuern.
Mal ganz davon abgesehen, musst Du Dich mind. 15 Std./Wo. zur Verfügung stellen, um überhaupt als arbeitslos gelten zu können.
Gruß
Liza