Hallo!
Folgende Annahme:
Das Ehepaar Mustermann mit 2 Kindern hat bei einer Pflichtveranlagung wegen Kapitalerträgen versäumt die Einkommenssteuererklärung fristgerecht bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt abzugeben.
In den vergangen Jahren erhielt die Familie immer eine Erstattung. Wird das Finanzamt bei einer Überschreitung der Frist von ca. 4-6 Wochen einen „Säumniszuschlag“ verlangen? Würde dieser dann vom Erstattungsbetrag in Abzug gebracht werden?
Als Begründung könnte angeführt werden, dass das Ehepaar mit der Betreuung der beiden Kinder (1 Jahr und 3 Jahre alt) derart ausgelastet ist, und die Abgabe versäumt hat. Der Ehemann ist zusätzlich von früh bis spät damit beschäftigt die „Brötchen zu verdienen“.
Solle die Familie jetzt einfach schleunigst die Erklärung mit einem netten Entschuldigungsschreiben einreichen?
Oder sollte sich die Familie lieber im Vorfeld einen Steuerberater suchen, der seinen Stempel in die Erklärung macht? Dies wäre allerdings zur Erstellung nicht unbedingt notwendig.
Grüße
