Abgestelltes Fahrzeug

Hallo Zusammen,

folgender Hintergrund. Meine ehemalige Mitbewohnerin ist im März ausgezogen. Seitdem steht ihre Mercededs A-Klasse auf dem Privatgrundstück meines Vermieters.
Nun muss ich das Abschleppen des Fahrzeuges veranlassen. Ich war bei der Polizei und hab das Kennzeichen prüfen lassen. Ergebins = Das Kennzeichen ist nicht gemeldet (sprich das Fahrzeug wurde abgemeldet). Meine Mitbewohnerin hat auf meine SMS und Anrufe nie geantwortet. Ich vermute sie will sich den entsorgungskosten entziehen. Ein Bekannter sage mir nun ich kann beim Kraftfahrzeugbundesamt anhand der Fahrgestellnummer prüfen lassen ob das Fahrzeug geklaut bzw angemeldet ist. Wenn nicht kann ich mit diesem Schreiben, bei der Zulassungststelle neue Papiere beantragen und mit diesen dann bei einem Vertragshändler neue Schlüssel anfertigen. Ist sowas Rechtens?

Hi, Dein Bekannter hat verschwiegen, dass Du eine eidesstattliche Versicherung abgeben musst, dass d. KFZ Dir gehört um neue Papiere zu bekommen.
Da es aber nicht Dir gehört, wäre das wahrscheinlich als eine betrügerische Absicht um in den Besitz d. KFZ zu kommen einzustufen.
Von den Folgen der falschen eidesstattlichen Versicherung ganz zu schweigen!
Der richtige Weg wäre, der rechtmässigen Besitzerin schriftlich mit Fristsetzung mitzuteilen, dass d. KFZ vom derzeitigen Privatgrund entfernt wird.
MfG ramses90

hi,

Ist sowas Rechtens?

nein

gruß

t.

ganz dumme Idee…
… kann man das Auto zur Fundsache machen?

Bei Fundsachen hat man doch - wenn sich der Besitzer nicht innerhalb einer gewissen Zeit meldet - die Möglichkeit, das Besitzrecht zu bekommen?

Nur mal so als Überlegung
Guido

verweis …
… auf ne ähnliche frage von neulich
/t/besitzerloser-roller-steht-rum-was-tun/5260969/4

gruß

t.

Naja, die Sache geht Dich doch eigentlich gar nichts an: Eine Person stellt ihr Auto auf einem fremden Grundstück ab. Auch wenn diese Person Deine frühere Mitbewohnerin war, ist das meiner Ansicht nach eine Sache zwischen dem Vermieter und ihr, Du hast damit nichts zu tun und solltest Dich deshalb auch nicht auf juristisches Glatteis begeben.
Deine Frage wäre eher besser im Brett „Recht“ aufgehoben, da es ja weniger um eine technische Fragestellung geht.

Gruß
hps

Hallo Tiger,

der Beitrag war mir nicht bekannt. Bei so wenigen Rädern lese ich nicht mit :wink:
Wirklich hilfreiches steht da aber auch nicht drin. Noch mal zum Verständnis: Ich meinte auch nicht, dass man sich das Ding einfach unter den Nagel reißen sollte.

Wenn ich einen fremden Gegenstand finde und beim Fundbüro abgebe, bekomme ich einen Finderlohn. Bzw. wenn die Fundsache nicht abgeholt wird, habe ich nach einer gewissen Zeit ein Besitzrecht darauf.
Ich denke mal, bei einem Auto müsste das ähnlich gehen, oder? OK, zum Fundbüro würde ich das Auto nicht bringen :wink:

Wobei - wie schon angemerkt - ist das hier wohl das falsche Brett für solche rechtlichen Geschichten.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Ramses hat es am besten ausgedrückt: Fristsetzung per Einschreiben an die Tante, ansonsten muß der VErmieter auf eigene Kosten den Wagen „entsorgen“.

Allerdings besteht die Möglichkeit, wenn mehrere Fristsetzungs und Kontaktversuche erfolglos geblieben sind, dem Wagen über die Zulassungsstelle und das KBA einen neuen Brief zu verpassen und nach angemessener Fristverstreichung den Besitz des Wagens in Deine Hand übergehen zu lassen.

Würde das aber nochmals mit einem RA klären zum Thema Besitzstandsrecht !

MfG

nun …
wenn es nicht hilfreich ist verstehst du da scheinbar etwas nicht richtig.

Wenn ich einen fremden Gegenstand finde und beim Fundbüro
abgebe, bekomme ich einen Finderlohn.

nein. einen finderlohn bekommst du nur vom verlierer. vom fundbüro bekommst du genau gar nichts.

Bzw. wenn die Fundsache
nicht abgeholt wird, habe ich nach einer gewissen Zeit ein
Besitzrecht darauf.
Ich denke mal, bei einem Auto müsste das ähnlich gehen, oder?

eben nicht.

Wobei - wie schon angemerkt - ist das hier wohl das falsche
Brett für solche rechtlichen Geschichten.

genau

gruß

t.

Hallo noch mal,

nein. einen finderlohn bekommst du nur vom verlierer. vom
fundbüro bekommst du genau gar nichts.

Ja, logisch. Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Wenn der Besitzer sein Eigentum vom Fundbüro abholt bekomme ich einen Finderlohn. Holt er es nicht innerhalb einer gewissen Frist ab, gehört mir die Sache. Dass das bei einem Auto anders ist als bei anderen Sachen, ist mir nicht bekannt.

Beste Grüße
Guido

hi,

Dass das bei einem Auto anders ist
als bei anderen Sachen, ist mir nicht bekannt.

eine brieftasche (ohne ausweis drinnen) oder eine armbanduhr oder ein schlüsselbund hat keinen eingetragenen eigentümer. ein auto z.b. (auch ein roller oder ein motorrad) schon.

gruß

t.