Abgrabung Grenzwand eines alten Gebäudes

Das Grundstück neben einer Stadtvilla mit Gartenpavillion aus dem Jahr 1927 wurde in NRW verkauft. Der neue Eigentümer möchte den Zugang zu seiner modernen Villa gradlinig mit einer Betontreppe gestalten und gräbt das Erdreich neben dem alten Gartenpavillion ab. Die Wand des Pavillions grenzt an sein Grundstück, ist also eine Art „Grenzwand“. Das Gartenpavillion ist unterkellert Durch die Erd-Abgrabung des Nachbarn liegt jetzt der untere, unverputzte Teil des Pavillions (Keller des Pavillions) frei. Muss der Nachbar diesen von ihm blossgelegten Teil der Pavillion-Fassade auf seine Kosten statisch verstärken, verputzen und streichen?
Der Zustand des Pavillions war vor der Bebauung des Nachbargrundstützes einwandfrei, also saniert, gestützt vom Erdreich und einer Stützmauer. Wer von Euch kann hier mit gutem Rat helfen?

Mein erster guter Rat wäre, mir die Decke des Kellers unter dem Pavillon anzusehen. Falls es sich um ein Gewölbe handelt, muss die Spannrichtung grenzparallel sein. Sonst besteht nämlich akute Einsturzgefahr. Alles weitere ist vergleichsweise unwichtig.

smalbop

Hallo,

erst einmal: Anreden und Absätze werden hier gerne gesehen.

Ferner bitte FAQ:1129 lesen (und beachten).

Ansonsten: http://dejure.org/gesetze/BGB/909.html, von Verputzen steht da nix.

Viele Grüße

Lumpi

ot: Wo siehst Du hier einen Verstoß gegen FAQ1129?
Hi!

erst einmal: Anreden und Absätze

… bzw. Leerzeilen …

werden hier gerne gesehen.

Hier stimme ich Dir voll zu. :smile:

Ferner bitte FAQ:1129 lesen (und beachten).

Einen Verstoß gegen FAQ:1129 kann ich allerdings beim besten Willen nicht erkennen.

LG
Jadzia