Deutschlands Paranoia…
Allgemein, ist das wohl typisch für Deutschland.
Alle machen sich große Gedanken, nach dem Motto:„Oh Gott ich könnte ja unberechtigt abgehört werden.“ Jetzt sollen die Rechtsgrundglagen trotz immer flexibler werdender Kommunikation der Krimminellen, insbesondere der organisierten Kriminalität, und trotz ansteigender Terrorgefahr auch noch eingeschränkt werden.
Das ist absolut paranoid!
Ich weiß ja nich wer von den Leuten, die hier was zum Thema geschrieben haben überhaupt praktische Erfahrungen mit dem Thema hat, aber anscheinend ist das NIEMAND? Anscheinend kommen daher sie paranoiden Vorstellungen? Zuviel Staatsfeind Nr 1 gesehen?
Fakt ist nämlich, das - zumindest im Strafverfahren - jedes geführte Gespräch, von MENSCHEN gehört werden muss und auf Sinn und Inhalt geprüft werden muss. Handelt es sich um Ausländer, braucht man auch noch einen Übersetzer. Wenn man jetzt bedenkt, das auch kriminelle nicht nur über ihre „Arbeit“ am Telefon reden, kann man sich vielleicht auch als Außenstehender vorstellen, das allein dies ein riesiger Arbeitsaufwand ist, der sehr viel Personal kostet, das Dank unserer Finanzlage auch bei der Polizei eingespart wird. Jeder Ermittler überlegt sich also schon aus diesen Gründen ganz genau, ob es sich überhaupt lohnt und Personell möglich und sinnvoll ist jemanden abzuhören. Ganz sicher wird niemand Eure Telefone nur so zum Spaß abhören, dafür hat wohl keine Behörde ausreichend Personal. Sowas gabs wohl in der DDR, wo es einen riesen Stasi - Aparat gab, hier und heute habe ich überhaupt keine Befürchtung jemals unberechtigt abgehört zu werden - und ich hab zumindest etwas Einblick in die Sache. Abgesehen davon, dass ich eh nix am Telefon zu bestrechen habe, das mich in den Knast bringen könnte.
Auch ist es unsinn zu glauben, die Personen um die es sich dreht - Drogenhändler, etc. - reden nicht am Telefon über ihr „Geschäft“, deshalb ist abhören sinnlos. Natürlich tun sie das, teilweise sogar im Klartext.
Also macht euch nicht so viel sinnlose Gedanken aus Angst vor dem bösen Staat, macht Euch lieber Gedanken über die Typen die die Personalknappheit der Polizei und unser Täterschutzsystem ausnutzen.
Hat man Anspruch zu erfahren, ob man abgehört oder sonstwie
bespitzelt wird ?
Bei Straftaten:
§ 101 StPO
[Benachrichtigung der Beteiligten]
(1) Von den getroffenen Maßnahmen (§§ 81e, 99, 100a, 100b, 100c Abs.1 Nr.1 Buchstabe b, Nr.2 und 3, 100d) sind die Beteiligten zu benachrichtigen, sobald dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks, der öffentlichen Sicherheit, von Leib oder Leben einer Person sowie der Möglichkeit der weiteren Verwendung eines eingesetzten nicht offen ermittelnden Beamten geschehen kann. Erfolgt in den Fällen des § 100c Abs.1 Nr.3 die Benachrichtigung nicht binnen sechs Monaten nach Beendigung der Maßnahme, bedarf die weitere Zurückstellung der Benachrichtigung der richterlichen Zustimmung. Vor Erhebung der öffentlichen Klage entscheidet das in § 100d Abs.2 Satz 1 genannte, danach das mit der Sache befaßte Gericht.
Bei der Gefahrenabwehr (Landesgesetze, hier das von Berlin):
§ 25 ASOG
[Datenerhebung durch längerfristige Observation und Einsatz technischer Mittel]
- Nach Abschluß der Maßnahme ist diejenige Person, gegen die die Maßnahme angewandt worden ist, zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung des Zwecks der Maßnahme geschehen kann. Die Unterrichtung ist dann nicht geboten, wenn keine Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten erstellt oder sie und Unterlagen über hieraus gewonnene Erkenntnisse unverzüglich nach Beendigung der Maßnahme vernichtet worden sind. Wenn sich an den auslösenden Sachverhalt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die betroffene Person anschließt, entscheidet die Staatsanwaltschaft über den Zeitpunkt der Unterrichtung.
Weitere, ähnliche Regeleungen bestehen in den die „Geheimdienste“ betreffenden Gesetzen.
M.