Abhöraktionen

Hallo,

bekanntlich nehmen die Telefonabhöraktionen immer mehr zu.
Hat man Anspruch zu erfahren, ob man abgehört oder sonstwie bespitzelt wird ? In aller Regel erfährt man davon ja nichts, auch nicht, wenn die Bespitzelung eingestellt wurde.

Gruss
Jade

Hallo,

wenn derjenige, der abgehört wird weiß daß er abgehört wird bringt die Bespitzelung nichts mehr. Insofern wäre es widersinnig wenn er das Recht hätte informiert zu werden.

Nachher informiert zu werden hat ebenfalls wenig Sinn, erstens weil es dann auch nüscht mehr ändert und andererseits weil auch dann, wenn sich zu dem Zeitpunkt keine Tatvorwürfe etc. erhärten lassen, vielleicht später neue Ansatzpunkte für Ermittlungen ergeben. Dann würde sich die Polizei selber im Weg stehen wenn ein Verdächtiger durch frühere, bekannte Aktionen aufmerksam gemacht worden wäre…

Gruß,

MecFleih

Hallo!

Vor ca. 2 Wochen wurde in verschiedenen Medien berichtet, dass das Abhören von privaten Räumen und Telefonen deutlich erschwert werden wird.
Ein Richtewr muss jeden Einzelfall explizit anordnen und die Durchführung überwachen.

Soweit ich mich erinnern kann, resultiert dies aus einer Überprüfung der aktuellen Rechtslage durch das BVG.

Von einer weiteren Zunahme von Telefonabhöraktionen kann also keine Rede sein.

Vielleicht hat ja jemand hier noch Details dazu.

Grüße,

Mathias

bekanntlich nehmen die Telefonabhöraktionen immer mehr zu.
Hat man Anspruch zu erfahren, ob man abgehört oder sonstwie
bespitzelt wird ? In aller Regel erfährt man davon ja nichts,
auch nicht, wenn die Bespitzelung eingestellt wurde.

Gruss
Jade

Hi Jade,
unser WG-Telefon wurde Anfang der 70er Jahre abgehört und die Post gelesen.
Beim Telefonieren hat man es gemerkt wegen ständiger Störungen, bei der Post an deutlich verspäteten und schlampig wieder verschlossenen Sendungen.
Und das war keine Paranoia.
Irgendwann wurde einer von uns vorgeladen und hieltem demjenigen Passagen aus Telefonaten und Briefen vor.
Bei der heutigen Technik allerdings gehe ich davon aus, dass man davon nichts mehr mitkriegt.
Gruß,
Anja

Hallo,
die Aktionen sind ohnehin schwachsinning. Wer würde rechtswidriges allgemeinverständlich am Telephon besprechen ? Ich weiß nicht, ob es zugenommen hat aber ich würde es für sinnlose Geldverschwendung halten.

Gruss
Enno

Von einer weiteren Zunahme von Telefonabhöraktionen kann also
keine Rede sein.

Das stimmt nicht. Jedes Jahr wurden mehr Abhöraktion bei gleichzeitigen sinkenden Erfolg durchgeführt.

Aktuelle Statistiken findet man auf der Website des BKA.

Chris


www.schlechte-doku-hasser.de

Nachher informiert zu werden hat ebenfalls wenig Sinn, erstens
weil es dann auch nüscht mehr ändert und andererseits weil
auch dann, wenn sich zu dem Zeitpunkt keine Tatvorwürfe etc.
erhärten lassen, vielleicht später neue Ansatzpunkte für
Ermittlungen ergeben. Dann würde sich die Polizei selber im
Weg stehen wenn ein Verdächtiger durch frühere, bekannte
Aktionen aufmerksam gemacht worden wäre…

Unschön, wie manche auf elementare Grundrechte verzichten wollen. Ich möchte es nicht.

Chris

hallo,
hast doch internet, dann ließ bitte in den entsprechenden §§ in der stpo mal nach, auch bis jetzt durfte nur ein richter über die überwachung von wohnungen entscheiden, ebenso wie jetzt richter darüber entschieden haben, wann abgehört wird in zukunft. da hat ein richter über den anderen entschieden, obgleich sie ja in D. unabhängig und niemandem rechenschaftspflichtig sind außer dem gesetz verpflichtet.
da kann also nicht einfach so ein kleiner kommissar, der mal langeweile schiebt, seine nachbarin überwachen.
auch bis jetzt waren bestimmte verdachtsgründe dafür notwendig, im straftatbereich. im übrigen kenne ich keinen fall, wo dies angewandt wurde bei erpressung, bestechung oder ähnlicher delikte, die nun ausgeschlossen wurden. bei anderen straftaten wie hochverrat, mord, geldwäsche, menschenhandel, etc. ist gerade im zeitalter der organisierten kriminalität in zusammenhang mit ausländ. banden wohl dieses mittel geboten, oder?
im übrigen § 100 c stpo

mfg

hallo,

ich möchte auf mein grundrecht auf eine sichere umgebung ohne angst vor mord und totschlag, falschgeld, bandendiebstahl, bedrohung durch waffen, durch junkies etc. auch nicht verzichten.
ich glaube hier wird vergessen, das dies keine willkür- bzw. freizeit-aufgabe der polizei ist, sondern von richtern gegen beschuldigte angeordnete maßnahmen.
den beschuldigtenstatus bekommt man nicht geschenkt, dringender tatverdacht ist hierfür die voraussetzung.
klar das keiner gern überwacht wird, das geht schon zu hause bei den eltern los, aber man sollte auch die übel gegeneinander aufwiegen, und in den oben aufgezeigten grenzen der inanspruchnahme dieser maßnahme durch die justiz als anordnende behörde ist dies doch wohl das kleinere übel, oder?

mfg

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Hallo,
wenn’s kein kleiner Kommisar ist, dann halt ein kleiner Amtsrichter. Ich würde das richterlich abgesegnet nicht unbedingt als Qualitätssiegel betrachten.

Gruss
Enno

Hi,

naja, abgehört werden ja auch jede Menge unbeschuldigte Personen, z.B. Personen, die in der gleichen Wohnung mit einem Beschuldigten leben, Personen, die einen Beschuldigten besuchen oder mit ihm telefonieren… Lies doch einfach mal die Reportage im Spiegel vor einigen Ausgaben, wie sie eine bäuerliche Familie ewig lang abgehört haben.

Aber insgesamt empfehle ich einfach folgenden Vergleich: Betrachte Staaten, in denen polizeiliche Maßnahmen sehr weitgehend und einfach möglich sind (Türkei, Ukraine, China…) und betrachte Staaten, die die polizeilichen Maßnahmen stark reglementieren (die westeuropäischen Demokratien, USA…). Dann schau auf die Kriminalitätsstatistik, und - BINGO - in der Türkei lebt es sich nicht sicherer, obwohl die Polizei da sogar foltern darf. Oder überleg einfach mal subjektiv, willst du lieber in China leben oder in Holland?

Gruß

Yoyi

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hallo,

ich möchte auf mein grundrecht auf eine sichere umgebung ohne
angst vor mord und totschlag, falschgeld, bandendiebstahl,
bedrohung durch waffen, durch junkies etc. auch nicht
verzichten.

Geht mir auch so. Aber ich möchte auch nicht Willkühr und Diktatur unterworfen sein.

ich glaube hier wird vergessen, das dies keine willkür- bzw.
freizeit-aufgabe der polizei ist, sondern von richtern gegen
beschuldigte angeordnete maßnahmen.

Keine Frage.
Aber MEHR Abhöhren ohne Verdacht - einfach nur weil es technisch Möglich ist schafft nicht mehr Sicherheit. Sondern mehr kosten und ein System das irgendwann nicht mehr kontrollierbar ist.

den beschuldigtenstatus bekommt man nicht geschenkt,
dringender tatverdacht ist hierfür die voraussetzung.

Sicher?
Wie willst Du es überprüfen, wenn Du nichteinmal davon weisst? Das man VOR einer Überwachung nicht informiert wird - leuchtet ein.

klar das keiner gern überwacht wird, das geht schon zu hause
bei den eltern los, aber man sollte auch die übel
gegeneinander aufwiegen, und in den oben aufgezeigten grenzen
der inanspruchnahme dieser maßnahme durch die justiz als
anordnende behörde ist dies doch wohl das kleinere übel, oder?

Ich höhre immer Behörder … auch das sind Menschen und machen Fehler. Nicht umsonst ist die Informelle Selbstbestimmung ein Grundrecht. zeitweilige Einschränkungen sollten immer bekannt sein und einen Grund haben - oder?

Chris


www.schlechte-doku-hasser.de

Ich finde das eh das allerletzte unehrenvollste hintervotzigste was sich die Regierung udn der BND da vorstellt.
Für mich gilt immer noch die Provatsphäre der Bürger ist unantastbar.
Ebhören solte nur bei einen kriminellen Beweis vdiekt von eien hohen Richter (Über Landesgericht) im auftrag des Volkes genehmigt werden.
Das ganze nur von eine Befugten Staatsanwalt unter Einhaltung jeglicher Schweigepflicht ausgewertet und falls es zu keiner Anklage kommt inerhalb 6 Monaten restlos vernichtet wird.
Im gegenzug sollte ein Kriminelle Handlung nachgewisen werden die eine Bespitzelung erlaubt und hieraus stichhaltige Beweise gefunden werden diese 100% Beweislast haben.

Auch wenn das Abhören und Bespitzeln zu unseren Schut ist udn wir haben ja eh nichts zu verstecken, aber wir demokratischen Freien udn sozial denkneden Bürger wollen unsere Freiheit und freie Meinungsäusserung und keine Stasi und SS bespitzelungs mentalität. Wenn ich etwas zu meine Nachbarn sage geht das mich etwas an und meinen Nachbarn und egal was es ist sonst niemanden. Daten udn egsagtes über mich gehen mich etwas an und den Personen denen ich diese Daten geben will und sonst niemanden. Wenn mein Nachbar irgendetwas betrunken im Wirtshaus erzählt, geht das uns zuhöreren an udn wenn er mist erzählt wird er von uns gerügt oder ihm nicht mehr zugehört, jamend anderen geht das nichts an. Und wenn hier jemand meint da ist ein verdacht und meldet das irgendwohin damit diese Person abgehört udn bespitzelt wird dann ist dies absolut Charackterlos!, Unehrenhaft!, Unsozial! und in keinster weise im sinne des Volkes. Diese wieder aufkomenden Stasi und SS Bespitzelungs- und Überwachungsmethoden gehören gleich wieder im Keim erstickt.
Zum glück sehen wir das unser freier Bundesgerichtshof diese Aufassung teilt.

PS: Bevor jetzt wieder durch meien Schreibweise betitelungen wie Nazi oder Linker, armer Schlucker kommen, ich bin Ultrademekrat aus den Mittelstand.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

PS: Bevor jetzt wieder durch meien Schreibweise betitelungen
wie Nazi oder Linker, armer Schlucker kommen, ich bin
Ultrademekrat aus den Mittelstand.

Also ich würde das eher mit Legastheniker betiteln, wobei das auch arme Leute sind.

Gruß
Tom

4 Like

Nicht nur das…
Hallo Enno,

die Aktionen sind ohnehin schwachsinning. Wer würde
rechtswidriges allgemeinverständlich am Telephon besprechen ?
Ich weiß nicht, ob es zugenommen hat aber ich würde es für
sinnlose Geldverschwendung halten.

Du hast vollkommen Recht. Noch schwachsinniger ist allerdings das lesen von Emails, da man dort mit Hilfe von Steganographieprogrammen (http://de.wikipedia.org/wiki/Steganographie) sich beliebig austauschen kann, ohne dass außenstehende auch nur mitbekommen, das dort etwas versteckt ist (was der wesentliche Vorteil der Steganographie im gegensatz zur Kryptographie ist).

Grüße,

Anwar

Hmm,

(http://de.wikipedia.org/wiki/Steganographie)

ich red’ nur so am Telephon *g*.

Gruss
Enno

Hallo eyk,

hast doch internet, dann ließ bitte in den entsprechenden §§
in der stpo mal nach, auch bis jetzt durfte nur ein richter
über die überwachung von wohnungen entscheiden, ebenso wie
jetzt richter darüber entschieden haben, wann abgehört wird in
zukunft.

Soweit ich informiert bin, liegt der Unterschied daran, dass, wie ich ja auch schrieb (soviel zum Thema lesen…:wink:), ein Richter eine abhöraktion nicht nur anordnen, sondern nun auch überwachen muss.

da hat ein richter über den anderen entschieden,
obgleich sie ja in D. unabhängig und niemandem
rechenschaftspflichtig sind außer dem gesetz verpflichtet.

Das entzieht sich meiner Kenntnis.

da kann also nicht einfach so ein kleiner kommissar, der mal
langeweile schiebt, seine nachbarin überwachen.

Schade. Ich wollte schon meinen Job wechseln. Ihr solltet meine Nachbarin mal sehen…

auch bis jetzt waren bestimmte verdachtsgründe dafür
notwendig, im straftatbereich. im übrigen kenne ich keinen
fall, wo dies angewandt wurde bei erpressung, bestechung oder
ähnlicher delikte, die nun ausgeschlossen wurden.

Ich auch nicht. Dürfte wohl daran liegen, dass ich überhaupt keinen Fall kenne.
In meiner Welt wird einem höchstens mal das auto geknackt…

bei anderen
straftaten wie hochverrat, mord, geldwäsche, menschenhandel,
etc. ist gerade im zeitalter der organisierten kriminalität in
zusammenhang mit ausländ. banden wohl dieses mittel geboten,
oder?

…und genau hier liegt der Fehler im Grundgedanken Deines Postings.
Wenn Du noch einmal nachliest wirst Du feststellen, dass in meinem letzten Posting keine Bewertung liegt.

Ich bin generell der Meinung, dass zur Verbrechensbekämpfung in Deutschland die mittel der Staatsorgange nicht ausreichend und die Urteile für Kapitalverbrechen zu sanft sind.
In bezug auf Abhöraktionen: wer nichts zu verbergen hat, der bietet schlimmstenfalls ein paar Polizisten und einem Richter ein schmuddeliges Vergnügen.
Wichtige geschäftliche Telefonate, die wirklich keinen etwas angehen, bleiben auf das wesentlichste beschränkt und man trifft sich irgendwo.
Mir ist das also wurscht, was meinen persönlichen bereich betrifft. Mir will jemand beim Sex zuhören? Bitte. Kann er noch was bei lernen…

Hauptsache man greift sich die Hintermänner der Typen, die an unseren Schulen Drogen verkaufen. Dafür ist mir fast jedes Mittel recht.

So, nun wart´s ab, was hier passieren wird.

im übrigen § 100 c stpo

…was soll uns dieses Kryptum sagen…? :wink:

Grüße,

Mathias

Hallo Jade,

die Geheimdienste BND, MAD und der Verfassungsschutz agieren mit Telefonabhöraktionen nach wie vor ohne Rücksicht auf die aktuelle Rechtslage und auf die demokratische Rechtsordnung.
Sie nehmen keine Rücksicht auf Gerichtsurteile und öffentliche Meinung.

Dazu kommt noch, dass z.B. alle Gespräche über Handys aufgezeichnet werden und nach Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden können. Hier bedarf es also keines Lauschangriffes, sondern hier kann bei einem Verdacht auch später recherchiert und abgehört werden.

Gruß,
Francesco

Aber insgesamt empfehle ich einfach folgenden Vergleich:
Betrachte Staaten, in denen polizeiliche Maßnahmen sehr
weitgehend und einfach möglich sind (Türkei, Ukraine,
China…) und betrachte Staaten, die die polizeilichen
Maßnahmen stark reglementieren (die westeuropäischen
Demokratien, USA…). Dann schau auf die
Kriminalitätsstatistik, und - BINGO - in der Türkei lebt es
sich nicht sicherer, obwohl die Polizei da sogar foltern darf.
Oder überleg einfach mal subjektiv, willst du lieber in China
leben oder in Holland?

Gruß

Yoyi

Hallo Yogi,

nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Die Situation, wie sie sich in den von Dir genanten Staaten darstellt, hängt wohl mit sehr viel mehr Faktoren zusammen, als nur mit den Möglichkeiten der Polizei. Somit ist es als Argumentation ungeeignet.

Grundsätzlich ist das wie immer sehr schwierig zu entscheiden. Natürlich will man seine Privatsphäre geschützt haben. Ich auch. Andererseits will ich keine Anschläge wie in Madrid erleben.

Man kann meiner Ansicht sehr viel erlauben, wenn es der Sicherheit dient. Der Knackpunkt ist die Kontrolle der entsprechenden Behörden. Ich habe kein Problem damit, dass meine Gespräche aufgezeichnet werde. Ich habe ein Problem damit, wenn diese Aufzeichnungen missbraucht werden. Also gilt es das zu verhindern.

Und wenn ich hier eine Lösung finden würde, die uns einerseits einen größtmöglichen Schutz bietet und andererseits die Privatsphäre komplett unberührt lässt, dann melde ich das zum Patent an und gewinne den Nobelpreis.

Liegen eigentlich verlässliche Daten darüber vor, wie viele Verbrechen aufgeklärt wurden aufgrund entsprechender Abhöraktionen? Ist es wirklich ein probates Mittel der Verbrechensbekämpfung.

Gruß

ALex (dem das ganze zu sehr nach „Wasch mich aber mach mich nicht an“ klingt)

Deutschlands Paranoia…
Allgemein, ist das wohl typisch für Deutschland.

Alle machen sich große Gedanken, nach dem Motto:„Oh Gott ich könnte ja unberechtigt abgehört werden.“ Jetzt sollen die Rechtsgrundglagen trotz immer flexibler werdender Kommunikation der Krimminellen, insbesondere der organisierten Kriminalität, und trotz ansteigender Terrorgefahr auch noch eingeschränkt werden.
Das ist absolut paranoid!
Ich weiß ja nich wer von den Leuten, die hier was zum Thema geschrieben haben überhaupt praktische Erfahrungen mit dem Thema hat, aber anscheinend ist das NIEMAND? Anscheinend kommen daher sie paranoiden Vorstellungen? Zuviel Staatsfeind Nr 1 gesehen?
Fakt ist nämlich, das - zumindest im Strafverfahren - jedes geführte Gespräch, von MENSCHEN gehört werden muss und auf Sinn und Inhalt geprüft werden muss. Handelt es sich um Ausländer, braucht man auch noch einen Übersetzer. Wenn man jetzt bedenkt, das auch kriminelle nicht nur über ihre „Arbeit“ am Telefon reden, kann man sich vielleicht auch als Außenstehender vorstellen, das allein dies ein riesiger Arbeitsaufwand ist, der sehr viel Personal kostet, das Dank unserer Finanzlage auch bei der Polizei eingespart wird. Jeder Ermittler überlegt sich also schon aus diesen Gründen ganz genau, ob es sich überhaupt lohnt und Personell möglich und sinnvoll ist jemanden abzuhören. Ganz sicher wird niemand Eure Telefone nur so zum Spaß abhören, dafür hat wohl keine Behörde ausreichend Personal. Sowas gabs wohl in der DDR, wo es einen riesen Stasi - Aparat gab, hier und heute habe ich überhaupt keine Befürchtung jemals unberechtigt abgehört zu werden - und ich hab zumindest etwas Einblick in die Sache. Abgesehen davon, dass ich eh nix am Telefon zu bestrechen habe, das mich in den Knast bringen könnte.

Auch ist es unsinn zu glauben, die Personen um die es sich dreht - Drogenhändler, etc. - reden nicht am Telefon über ihr „Geschäft“, deshalb ist abhören sinnlos. Natürlich tun sie das, teilweise sogar im Klartext.

Also macht euch nicht so viel sinnlose Gedanken aus Angst vor dem bösen Staat, macht Euch lieber Gedanken über die Typen die die Personalknappheit der Polizei und unser Täterschutzsystem ausnutzen.

Hat man Anspruch zu erfahren, ob man abgehört oder sonstwie
bespitzelt wird ?

Bei Straftaten:

§ 101 StPO
[Benachrichtigung der Beteiligten]
(1) Von den getroffenen Maßnahmen (§§ 81e, 99, 100a, 100b, 100c Abs.1 Nr.1 Buchstabe b, Nr.2 und 3, 100d) sind die Beteiligten zu benachrichtigen, sobald dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks, der öffentlichen Sicherheit, von Leib oder Leben einer Person sowie der Möglichkeit der weiteren Verwendung eines eingesetzten nicht offen ermittelnden Beamten geschehen kann. Erfolgt in den Fällen des § 100c Abs.1 Nr.3 die Benachrichtigung nicht binnen sechs Monaten nach Beendigung der Maßnahme, bedarf die weitere Zurückstellung der Benachrichtigung der richterlichen Zustimmung. Vor Erhebung der öffentlichen Klage entscheidet das in § 100d Abs.2 Satz 1 genannte, danach das mit der Sache befaßte Gericht.

Bei der Gefahrenabwehr (Landesgesetze, hier das von Berlin):

§ 25 ASOG
[Datenerhebung durch längerfristige Observation und Einsatz technischer Mittel]

  1. Nach Abschluß der Maßnahme ist diejenige Person, gegen die die Maßnahme angewandt worden ist, zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung des Zwecks der Maßnahme geschehen kann. Die Unterrichtung ist dann nicht geboten, wenn keine Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten erstellt oder sie und Unterlagen über hieraus gewonnene Erkenntnisse unverzüglich nach Beendigung der Maßnahme vernichtet worden sind. Wenn sich an den auslösenden Sachverhalt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die betroffene Person anschließt, entscheidet die Staatsanwaltschaft über den Zeitpunkt der Unterrichtung.

Weitere, ähnliche Regeleungen bestehen in den die „Geheimdienste“ betreffenden Gesetzen.

M.