Hallo,
Nun wohnt der Ersteigerer zufällig nur 5km entfernt und möchte
das Paket abholen (quasi Selbstabholer).
durchaus verständlich, auch wenn es höflich (und für viele auch selbstverständlich) gewesen wäre, vorher nachzufragen.
Rechtlich bin ich glaube ich auf der sicheren Seite, wenn ich
auf Überweisung des Geldes + Versandkosten bestehe (vorher
gabs auch keine Anfrage wegen Selbstabholung seinerseits).
Liege ich damit richtig?
Hast du die Abholung in der Auktion ausgeschlossen?
Für den klassischen Fall, dass nämlich lediglich ein Versand mit Versandkosten angeboten wird in der Artikelbeschreibung, eine Abholung jedoch nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, sieht das Amtsgericht Koblenz in einer Entscheidung vom 21.06.2006, Az: 151 C 624/06 ein Recht des Käufers, die Ware auch beim Verkäufer zu Hause abzuholen.
Quelle: http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/2…
Wenn dem so ist, kommt es da doof rüber wenn ich ihn das Paket
nicht selbst abholen lasse
Ein ganz klares JA. Ob es mir eine Negative wert wäre kann ich nicht sagen, aber negativ in die Bewertung einfließen würde es mit Sicherheit. Zum einen, weil es einfach unlogisch ist, der Post (oder wem auch immer) 7 Euro zu schenken, wenn man die Ware auch mal eben mit dem Fahrrad abholen könnte. Zum anderen, weil die Vermutung nahe liegt, dem Verkäufer war der Auktionsbetrag zu niedrig und über den Versand soll noch ein Euro reinkommen.
Gibt es Tipps wie man solche Leute besänftigt (z.B. Abholung
wäre zu umständlich, Ware ist schon verpackt und frankiert)?
Besänftigen … hmhm … da gibt es mE nichts zu besänftigen. Du könntest mit Engelszungen sprechen, trotzdem würde man 7 Euro zum Fenster rauswerfen und mich würde das ärgern.
Wenn es dir nur darum geht, die Ware nicht abholen lassen zu wollen wäre es eine Alternative, ihm die Ware zu bringen. Das würde mich besänftigen 
Gruß
Sue