Vielleicht hier von mir noch etwas ausführlicher:
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, was die Bewerbungsmodalitäten zu einem Studiengang betrifft:
1.) zulassungsfreie Studiengänge
2.) Studiengänge, die einer örtlichen Beschränkung unterliegen
3.) Studiengänge, die über die ZVS (http://www.zvs.de) vergeben werden
Ich fange mit Punkt 3 (ZVS) an:
Sämtliche Medizin-Studiengänge (Human-, Tier-, Zahnmedizin) und Lehramt NRW sowie ein Teil in Pharmazie, Jura, Psychologie (Diplom) und Biologie (Diplom) werden über die ZVS (Zentrale Vergabestelle für Studienplätze) vergeben. Hierzu ist der Abischnitt maßgebend. Du gehst auf die Seite der ZVS und folgst dort den weiteren Schritten.
Punkt 1 und Punkt 2 sind schwierig zu trennen, da die Hochschulen in allen anderen Studiengängen die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, welche Kriterien sie für die Zulassung voraussetzen. Und natürlich, ob sie überhaupt Kriterien ansetzen oder ihre Studiengänge zulassungsfrei machen.
Sollte ein Studiengang an einer Hochschule zulassungsfrei sein, kannst du dich einfach bis zum 30.9. für das Wintersemester einschreiben. Du benötigst dann keine anderen Voraussetzungen als die Hochschulzugangsberechtigung (Abi, Fachabi, FH-Reife etc.). Die nötigen Unterlagen für die Bewerbung findest du auf den Seiten der gewünschten Hochschule.
Aber Vorsicht! Da die Hochschulen selbst entscheiden, kann z.B. Physik an der einen Hochschule zulassungsfrei sein, während 30km weiter an der anderen Hochschule Physik einer Beschränkung unterliegt. Genauso kann es passieren, dass (konkretes und geschehenes Beispiel) im April Physik an der Uni Karlsruhe für das nächste Wintersemester noch zulassungsfrei ist, im Juni aber bereits eine Beschränkung darauf liegt und man im August wieder entscheidet, das Fach doch zulassungsfrei zu machen. Schau also bitte immer wieder nach, es kann sich innerhalb von wenigen Tagen vieles ändern.
Zulassungsbeschränkungen:
Für einen Studiengang, der zulassungsbeschränkt ist, können viele unterschiedliche Kriterien gelten (von denen oft auch mehrere zusammen zur Anwendung kommen). Eine kleine Auswahl der Kriterien findest du hier:
- HZB-Schnitt (HZB = Hochschulzugangsberechtigung)
- Schnitt nur aus bestimmten Noten aus HZB
- Vorpraktikum
- soziales Engagement
- bereits abgeschlossene Berufsausbildung
- Motivationsschreiben (warum will ich gerade das studieren)
- mündliches Auswahlgespräch
- schriftlicher Eignungstest
- praktische Prüfung (Sport, Kunst, Musik)
Die ersten beiden Punkte treten meist nur getrennt voneinander auf. Das heißt: Wird in einem Studiengang der HZB-Schnitt gefordert, wird nicht noch extra der Schnitt aus bestimmten Noten errechnet.
Möchtest du dich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, so denke daran, dass der Bewerbungsschluss für das Wintersemester bundesweit der 15. Juli ist! Bis dahin muss deine komplette Bewerbung bei der Hochschule eingegangen sein. Schick niemals dein Zeugnis im Original mit - es ist weg danach! Und schicke deine Bewerbung immer per Übergabe-Einschreiben, so kannst du halbwegs sicher sein, dass sie ankommt.
Etwa nach zwei oder drei Wochen bekommst du dann eine Zu- oder Absage (die Größe des Briefumschlags spielt hierbei keine Rolle!) und hast dann nochmal ein paar Wochen Zeit, dich einzuschreiben.
Vorsicht bitte bei Sport, Kunst/Design und Musik - hier gilt der 15. Juli nicht! Da bspw. in Sport eine sog. Sporteingangsprüfung erforderlich ist, liegt hier der Bewerbungsschluss oft schon im März. Informiere dich daher frühzeitig direkt bei den einzelnen Hochschulen.
Die Zulassung zum „Studium“ an einer Berufsakademie (seit 1. März: Duale Hochschule) in Baden-Württemberg erfolgt nicht über die Berusakademie, sondern hängt davon ab, ob man bei dem Betrieb, der die duale Ausbildung anbietet, den Ausbildungsplatz bekommt (man bewribt sich direkt beim Betrieb). Hierzu ist das übliche Bewerbungsverfahren zu absolvieren - Zeitpunkt für die Bewerbung: ein Jahr vorher.
Zudem werden an jeder Hochschule 10% der Plätze über Wartezeit vergeben, bei der ZVS sind es 20%. Als Wartezeit gilt alles außer ein Studium in Deutschland. Entgegen aller Gerüchte verbessert die Wartezeit die Abinote nicht! Bei jeder Bewerbung wird die Wartezeit individuell neu berechnet.
An die Jungs und an die Mädels, die auch einen der folgenden Dienste absolvieren wollen:
-
Wehrdienst
-
Zivildienst
-
FSJ, FÖJ, FKJ
-
Europ. Freiwilligendienst
-
2-jähriger Entwicklungshilfedienst
Wenn man sich vor Antritt eines solchen Dienstes bei einer Hochschule bewirbt und eine Zulassung erhält (obwohl man weiß, dass man in diesem Jahr das Studium nicht antreten kann), bleibt einem der Studienplatz erhalten.
Laut Grundgesetz dürfen einem durch die Wahrnehmung eines solchen Dienstes keine Nachteile entstehen, daher muss euch die Hochschule den Platz freihalten. Es kann ja sein, dass im Jahr vor eurem Dienst euer gewünschter Studiengang zulassungsfrei ist und im Jahr darauf plötzlich einer örtlichen Beschränkung unterliegt und ihr das Studium aufgrund eures Dienstes nicht mehr antreten könntet.
Also: Unbedingt so verfahren und vor Dienstantritt bewerben!! Das Studium muss dann aber spätestens zum zweiten Termin nach Dienstende angetreten werden. Hierzu ist allerdigs eine Neubewerbung an die Hochschule nötig mit entsprechendem Hinweis auf den geleisteten Dienst.
Ich hoffe, ich konnte etwa Licht ins Dunkel der Materie bringen.
Grüße
Sarah (Studienbotschafterin des Landes Baden-Württemberg, http://www.studieninfo-bw.de)