Ablehnung des EU- Rentenantrages Was soll ich tun?

Erkrankungen sind Psyche,Alkoholkrankheit,Bandscheibe und Borderline.Bin Ausgesteuert.Habe keine Arbeitslosenversicherung.Bitte,kann jemand sagen, was ich machen soll.Bin Selbstständig und 50 Jahre alt.Danke an alle die mir weiterhelfen wollen.

http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129

Erkrankungen sind Psyche,Alkoholkrankheit,Bandscheibe und
Borderline.Bin Ausgesteuert.Habe keine
Arbeitslosenversicherung.Bitte,kann jemand sagen, was ich
machen soll.Bin Selbstständig und 50 Jahre alt.Danke an alle
die mir weiterhelfen wollen.

Das hört sich so an, als ob auf längere Sicht Arbeitsunfähigkeit besteht. Da fällt mir nur Hartz IV ein.

Grundsicherung beantragen
Hi!

Das hört sich so an, als ob auf längere Sicht Arbeitsunfähigkeit besteht. Da fällt mir nur Hartz IV ein.

„Hartz IV“ ist keine Leistungsart! Das ist hier besonders wichtig, da „Hartz IV“ in erster Linie (wenn auch fälschlicherweise) als Synonym für „ALG II“ verwendet wird, ALG II hier jedoch nicht infrage kommt, da eben keine Arbeitsfähigkeit besteht.
Infrage käme hier eventuell Grundsicherung; das meinst Du wahrscheinlich auch, ich möchte hier nur Missverständnisse vermeiden.

LG
Jadzia

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Moin,

Infrage käme hier eventuell Grundsicherung; das meinst
Du wahrscheinlich auch, ich möchte hier nur Missverständnisse

genau das meinte ich, ich dachte das wäre u.a. mit Hartz IV gemeint.

Gruß

Nordlicht

Hi!

Infrage käme hier eventuell Grundsicherung; das meinst Du wahrscheinlich auch, ich möchte hier nur Missverständnisse

genau das meinte ich, ich dachte das wäre u.a. mit Hartz IV gemeint.

In der Tat kann das unter anderem damit gemeint sein. Deswegen schrieb ich ja auch:

Das ist hier besonders wichtig, da „Hartz IV“ in erster Linie […] als Synonym für „ALG II“ verwendet wird

„In erster Linie“, nicht ausschließlich. :smile:
Genau die liegt ja eines der Probleme, die die Verwendung des Begriffs „Hartz IV“ mit sich bringt: Da er in der Praxis keinen eindeutigen Gegenpart (in Form einer (bestimmten) Leistungsart) hat, kann er alles oder nichts bedeuten – je nachdem, was der Benutzer des Begriffs für sich damit assoziiert. Und in den meisten Fällen ist das ALG II, nicht die Grusi.

LG
Jadzia

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