Ablehnung Vermittlungsvorschlag

Hallo zusammen!

weiss jemand, wie das aussieht, wenn man einen Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt ablehnt, auf den man sich beworben hat und wo man nach einem Vorstellungsgespräch weiss, dass man dort den Anforderungen nicht wirklich entspricht? Wird das Arbeitsamt über den Ausgang der Bewerbung informiert oder muss dies der Arbeitslose selber tun?

Gruß
Savannah

Hallo

weiss jemand, wie das aussieht, wenn man einen
Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt ablehnt, auf den man sich
beworben hat und wo man nach einem Vorstellungsgespräch weiss,
dass man dort den Anforderungen nicht wirklich entspricht?
Wird das Arbeitsamt über den Ausgang der Bewerbung informiert
oder muss dies der Arbeitslose selber tun?

Beides ist denkbar. Es kann sein, daß der AG auf die AfA
zugeht. Kommt drauf an.
Die Frage nach Sanktionen hängt unter anderm davon ab

  • ob die AfA von der Ablehnung erfährt,
  • ob es einen ausreichenden Grund des Arbeitssuchenden gab (
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html ),
  • wie der Arbeitsvermittler der AfA „drauf“ ist,
  • ob es eine konkrete Rechtsbelehrung mit Hinweis auf
    Sperrmöglichkeiten gab

Man könnte auch einfach erst mal abwarten, ob man eine Absage bekommt… Oder hat der AG eine Zusage gegeben?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

es geht um ein 2-tägiges Probearbeiten.
Das Problem ist, dass der AG ausdrücklich eine Arbeitskraft wünscht, die dauerhaft in der Firma bleibt. Die Arbeitskraft weiss aber jetzt schon, dass sie nach 8 Monaten wieder kündigen wird, da sie in die Schweiz ziehen wird.

Muss man dies auch dem Arbeitsamt mitteilen? Wie sieht es dann mit eienr Sperre aus?

Gruß
Savannah

Hallo

es geht um ein 2-tägiges Probearbeiten.
Das Problem ist, dass der AG ausdrücklich eine Arbeitskraft
wünscht, die dauerhaft in der Firma bleibt. Die Arbeitskraft
weiss aber jetzt schon, dass sie nach 8 Monaten wieder
kündigen wird, da sie in die Schweiz ziehen wird.

Mir scheint die Vorgehensweise der Arbeitssuchenden taktisch unklug. Wenn diese dem AG mitteilt, daß sie gerne den Job machen möchte, ihm der Fairness halber aber sagt, daß sie eventuell plane, in 8 Monaten in die Schweiz zu ziehen, lehnt sie den Job nicht ab. Genommen wird sie aber wohl auch nicht. Und wenn doch, ist sie bis zum Umzug in die Schweiz sozialversicherungspflichtig tätig und alles ist toll.

Muss man dies auch dem Arbeitsamt mitteilen? Wie sieht es dann
mit eienr Sperre aus?

Naja, die Agentur wird schon am Ball bleiben und nach dem Grund fragen, ggf auch beim AG direkt. Daß man in X Monaten irgendwohin ziehen will, stellt zumindest keinen sachlichen Grund i.S.d. SGB III dar, ein zumutbares Jobangebot abzulehnen. Eine Sperrfrist könnte die Folge sein. Aber, siehe oben, das hängt ggf auch vom zuständigen Vermittler der AfA ab.

Gruß,
LeoLo

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Hallo,

Das Problem ist, dass der AG ausdrücklich eine Arbeitskraft
wünscht, die dauerhaft in der Firma bleibt. Die Arbeitskraft
weiss aber jetzt schon, dass sie nach 8 Monaten wieder
kündigen wird, da sie in die Schweiz ziehen wird.

Und was spricht dagegen, diese 8 Monate bei dieser Firma zu arbeiten? Das Risiko, daß ein Arbeitnehmer die Firma irgendwann verläßt, ist wohl jedem Arbeitgeber bekannt. Klar kann der AG wünschen , daß der AN dauerhaft in der Firma bleibt, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß er eine „frühzeitige“ Kündigung in irgendeiner Weise ausschließen kann.

Ich bin nicht vom Fach, könnte mir aber vorstellen, daß es durchaus eine Sperre geben könnte , wenn der potentielle AN den Job nur deshalb nicht annimmt, weil er ihn nach 8 Monaten wieder kündigen will, und der potentielle AG das dem Arbeitsamt mitteilt.

Gruß
„Raven“

Hi!

Ich bin nicht vom Fach, könnte mir aber vorstellen, dass es durchaus eine Sperre geben könnte , wenn der potentielle AN den Job nur deshalb nicht annimmt, weil er ihn nach 8 Monaten wieder kündigen will, und der potentielle AG das dem Arbeitsamt mitteilt.

Wenn das die Erklärung gegenüber der AA ist, KÖNNTE nicht nur eine Sperrzeit eintreten, sondern sie WIRD!

Im Übrigen: Wenn der Vermittlungsvorschlag von der AA kam, dann hat der potentielle AG auch einen sog. Rückmeldeschein bekommen, wo er eintragen soll (er ist nicht dazu verpflichtet, soweit ich weiß, aber bei Nichtabgabe kann so ein Vermittler auch mal nerven :smile:, wie das Gespräch gelaufen ist bzw. ob der Arbeitslose überhaupt gekommen ist etc.

LG
Jadzia

Guten Tag,

Also ich bekomme auch immer Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt. Und muss das Arbeitsamt darüber informieren wie es ausging.

Hallo,

Also ich bekomme auch immer Vermittlungsvorschläge vom
Arbeitsamt. Und muss das Arbeitsamt darüber informieren wie es
ausging.

Dann freue dich!! Denn viele Arbeitslose bekommen gar keine Vermittlungsvorschläge, sondern nur andere „Schläge“ durch die Vermittler. Vor allem langzeitarbeitslose, haben es recht schwer und werden mit sinnlosen Berwerbungsauflagen geplagt. Wenn die aber einen Kurs oder sonstige F_Ö_rderung wollen, bleiben immer nur F_O_rderungen übrig.

ms

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