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Hi!
Gehe gleich zum Arbeitsgericht!
Nimm alles mit und mache vielleicht vorher von allem 3 Kopien.
Beschriebe genau was vorgefallen ist und sage du willst dein
Geld haben, eine Weiterbeschäftigung, falls nicht zsutande
kommt deine Papiere und ein Qualifiziertes Arbeitszeugniss.
Vieleicht wenn du dort den Fall schilderst fällt euch noch
etwas wichtiges ein.
Wem? Euch? Die Rechtsantragsstelle beim ArbG ist keine Rechtsauskunft (darf sie überhaupt nicht!), sie hilft lediglich bei der Klageformulierung!
Wichtig: Biete den AG weiter deine Arbeitskraft an. Sicher
steht in deiner Kündigung der Passus falls nicht…
fristgerechte Kündigung.
Wurde ja schon gesagt! Was Du vergisst, ist das Wörtchen NACHWEISLICH!
Falls du urlaub oder Überstunden hast, stelle gleich
schriftlich einen Urlaubsantrag / Überstundenabfeiern. Da es
Anfang des Jahres ist hast du ja eh ca. 30 Tage Urlaub.
Wie kommst Du denn auf diesen Trichter?
Schon mal etwas von anteiligem Urlaub gehört?
Gehe gleich zum Arbeitsamt!
Melde dich vorsorglich gleich arbeitslos, gleich morgen! eh
Montag.
Also nicht lange rummahnen oder Zeit verstreichen lassen. Du
musst gleich aktiv werden. Lass dir nichts zu Schulden kommen
das du nicht Arbeitsbeeit bist. Nehm gleich 3 Wochen Urlaub,
da er wie er mit der falschen Kündigung zeigte deine
Arbeitskraft gerade nicht verplant hat kann er auch keine
Gründe aufführen den Urlaub nicht zu genemigen.
Wo kein Arbeitsverhältnis, da kein Urlaub! Wenn man Urlaub beantragt und die Arbeitsleistung nicht nachweislich anbietet, wird man den AG zwangsläufig nicht in Annahmeverzug bringen!
Besser: Hingehen, nach Hause schicken lassen, dann alles erledigen!
Abgesehen davon, dass sie die Urlaubsgenehmigung nachweisen müsste, was nur geht, wenn der AG das schriftlich oder vor Zeugen macht!
Solange dein Begeleiter nichts macht ausser zurhört und
anwesend ist und nur mit die spricht muss er dir dann
Hausverbot erteilen. Dann bietets du deien Arbeitskraft an,
aber er nimmt sie nicht an, sein Problem.
Ist niemand da, hast du einen Zeugen das du dort warst um
deien Arbeitskaft anzubieten und dafür das du den
Urlaunbsantrag eingeworfen hast.
Das Einreichen reicht nicht!
Also nicht warten, nicht lange mahnen etc. gleich aktiv
werden.
Mahnen ist etwas aktives! Außerdem ist eine nachgewiesene Mahnung bei einem Prozess hilfreich!
LG
Guido