Abmahnung wegen angebl. Arbeitsverweigerung?

Hi zusammen,

ein Arbeitgeber (AG) betreibt ein Ladenbauunternehmen. Geschäftszweck ist die handwerkliche Ausgestaltung von Läden und Messeständen. Zu diesem Zweck werden diverse Handwerker der unterschiedlichsten Fachrichtungen wie Maurer, Schreiner, Elektriker etc. beschäftigt. Insgesamt sind 19 AN angestellt.

Bei einem Auftrag wird der vor Ort eingesetzte Schreiner krank. Der AG beordert einen seiner Maurer zum vertretungsweisen Einsatz, der die Schreinerarbeiten erledigen soll. Der Maurer weist darauf hin, dass er die Schreinerarbeiten nicht professionell erledigen könne, weil dies nicht sein Gebiet sei. Der AG wiegelt und ab und vertröstet mit den Worten „Du schaffst das schon, sreng Dich an. Sag aber keinem, dass Du Maurer bist“.

Als der Maurer einige Tage vor Ort mehr schlecht als recht gearbeitet hat, kommt der Auftraggeber des neuen Ladengeschäfts zu ihm und will einige geplante Änderungen am Holzgewerk besprechen. Der Maurer weist darauf hin, dass er dazu keine qualifizierte Aussage treffen könne, weil er nur Maurer, aber nicht Schreiner sei. Der Auftraggeber des neuen Ladengeschäfts ist erstaunt, hat ihm der AG doch im Vorfeld versichert, einen Schreiner zu senden. Der Maurer verweist an den AG. Er beschwert sich daraufhin beim AG und als dieser sich herausreden will, entzieht er dem Unternehmen den Auftrag.

Der Maurer wird daraufhin zum persönlichen Gespräch mit dem AG eingeladen und erhält eine Abmahnung. Inhalt: Er habe sich kundenunfreundlich verhalten und habe die Arbeit verweigert. Er habe zudem Firmeninterna an Dritte herausgeplaudert. Er habe dadurch dem Unternehmen immens geschadet. Im übrigen ist die Abmahnung formell vollständig.

Welche Chance hat der Maurer auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte?

das kommt auf sein einfühlungsvermögen an, dass er dem chef gaaaaanz vorsichtig beibringen kann, dass dieser es war, der bockmist gebaut hat/man halt keinen schreiner verkaufen kann, den man nicht hat.

argumentation: chef hättest du gewußt, was mit dem holz los wäre, siehste ich auch nicht. hät ich dem kunden quatsch erzählen sollen?
also die situation noch mal von der anderen seite aus vorführen

der maurer sollte sich darüber bewußt sein, dass der chef sauer ist und auch warum, dem ging die aktion wohl tief in den geldbeutel.

sonst rechtsweg gegen den arbeitgeber :rolleyes:

mfg christian

Wozu?
Hi!

Welche Chance hat der Maurer auf Entfernung der Abmahnung aus
seiner Personalakte?

Wozu das?
Der regelmäßig früheste sinnvolle Termin zum Vorgehen gegen eine Abmahnung ist vor Gericht, wenn es um die Kündigung geht!

Dass die fiktive Abmahnung völliger Unsinn ist, sollte der fiktive Arbeitnehmer in einer sachlich formulierten Gegendarstellung zu Papier bringen und der Akte beifügen - mehr ist nicht sinnvoll!

LG
Guido

Na dazu!


Dass die fiktive Abmahnung völliger Unsinn ist, sollte der
fiktive Arbeitnehmer in einer sachlich formulierten
Gegendarstellung zu Papier bringen und der Akte beifügen…

…und sich selbst eine Ausfertigung vom fiktiven Chef unterschreiben lassen, dass dieser die Gegendarstellung auch erhalten hat.

Ich würde aber ehrlich gesagt an Stelle des fiktiven Arbeitnehmers auch zusehen, dass die Abmahnung sofort wieder aus der Akte verschwindet. Wer weiss ob, wenn es in ein paar Jahren dann evt. leider doch noch erforderlich werden sollte, man noch alle Beweise und sich gut erinnernde Zeugen zusammenkriegt…

wölfin

Hintergrund
Hi!

…und sich selbst eine Ausfertigung vom fiktiven Chef
unterschreiben lassen, dass dieser die Gegendarstellung auch
erhalten hat.

Und wenn der Chef nicht unterzeichnet?
Klar sollte man den Empfang nachweisen können - wie eigentlich immer bei rechtlichen Dingen!

Ich würde aber ehrlich gesagt an Stelle des fiktiven
Arbeitnehmers auch zusehen, dass die Abmahnung sofort wieder
aus der Akte verschwindet.

Hintergrund, warum man NICHT den Weg vor Gericht (daruaf läuft es ja letztendlich hinaus):
Ca. 75 % aller Abmahnungen sind unbrauchbar, würden also im Zweifel beim Prozess der Feststellungsklage zerfetzt, was auch auf die Kündigungswirksamkeit entscheidenden Einfluss hat.

Klage ich VORHER gegen eine Abmahnung, bekommt der Arbeitgeber vom Vorsitzenden eine maßgenaue Anleitung, wie eine brauchbare Abmahnung im Detail auszusehen hat.
Das Resultat wird dann eine brauchbare Abmahnung in der Akte sein, die statt der unbrauchbaren in der Akte abgelegt wird (und sei es wegen eines anderen Grunds - dem hier würde ich eher gelassen entgegen sehen).

Genau DESHALB macht man NICHTS gegen eine Abmahnung, außer viellicht die Sache mit der Gegendarstellung!

Und ja, ich weiß, dass Betriebsrattenräte und Gewerkschaften regelmäßig dazu raten, Abmahnungen entfernen zu lassen…

Wer weiss ob, wenn es in ein paar
Jahren dann evt. leider doch noch erforderlich werden sollte,
man noch alle Beweise und sich gut erinnernde Zeugen
zusammenkriegt…

Deshalb die sachliche Gegendarstellung, wo man solche Dinge festhält!

LG
Guido

Hallo,

ich weiß nicht, wie oft ich es noch schreiben soll: Gegen Abmahnungen macht man gar nichts. Die Dinger sind vielfach aus einem Momentsärgernis entstanden, und dies verfliegt am schnellsten, wenn man einfach Gras über die Sache wachsen lässt. Es gibt genug Personalakten, in denen sich die ein oder andere uralte Abmahnung befindet, die längst in Vergessenheit geraten ist. Wer hingegen großes Aufheben um die Sache macht und gar den Rechtsweg beschreitet, darf sich nicht wundern, dass Cheffe ganz schnell dafür sorgen wird, sich von dem entsprechenden Mitarbeiter zu befreien.

Nur dann, wenn es zu einer Kündigung kommt, die sich auf Abmahnungen stützt, wird die Sache ausnahmsweise mal interessant. Dann muss nämlich der Arbeitgeber beweisen, dass die Abmahnung zurecht erfolgt ist und auch den sonstigen Erfordernissen Genüge tut. Je weniger dann zu der Sache in der Akte zu finden ist, um so besser für den AN, denn je mehr Wasser inzwischen geflossen ist, um so schwerer wird es Cheffe fallen, die Sache wasserfest vor Gericht darstellen zu können.

AN die sich sofort gegen eine einzelne Abmahnung wehren spielen regelmäßig mit dem Feuer, denn aus mancher vollkommen irrelavanten Geschichte wird dann im Verlauf der nachfolgenden Streitereien ein Genickbruch. Kein Vorgesetzter wird sich ungestraft als dummer Junge darstellen lassen, und wird alles tun, seine Autorität dadurch zu wahren, dass er dann eben rechtswirksam nachlegt.

Gruß vom Wiz

Und ja, ich weiß, dass Betriebsrattenräte und
Gewerkschaften regelmäßig dazu raten, Abmahnungen entfernen zu
lassen…

Hallo Guido,

Du kannst es wohl von Zeit zu Zeit einfach nicht lassen, Deinen Vorurteilen die Zügel schießen zu lassen ?
Woher Du obige Weisheit hast, ist mir vollkommen schleierhaft, der mir bekannten Praxis entspricht diese Verallgemeinerung jedenfalls nicht.
Dein Tip, eine Gegendarstellung zur PA geben zu lassen, ist auch nicht so doll, denn dann kann der AG ja auch merken, daß die Abmahnung auf schwachen Füssen steht.
Zwar sollte man die Gegendarstellung verfassen (mit allen nötigen Angaben wie Sachverhalt, Datum, evtl. Zeugen etc.), aber solange für sich behalten, bis der AG die Abmahnung verwenden will.

LG
Guido

&Tschüß

Wolfgang

Huhu!

Du kannst es wohl von Zeit zu Zeit einfach nicht lassen,
Deinen Vorurteilen die Zügel schießen zu lassen ?

Öhm - nö!
Eigentlich schieße ich nicht nur von Zeit zu Zeit gegen Betriebsräte und Gewerkschaften, sondern dauernd :wink:

Woher Du obige Weisheit hast, ist mir vollkommen schleierhaft,
der mir bekannten Praxis entspricht diese Verallgemeinerung
jedenfalls nicht.

OK - es sind MEINE Erfahrungen.
Zwei große Konzerne, dummerweise beide Montanindustrie - sehr viele Betriebsräte, von denen vielleicht 10 % brauchbar waren. Blöde war, dass die restlichen 90 % die Lautsprecher waren.

Über meinen momentanen BR sage ich nix, der könnte mitlesen :smile:

Gewerkschaften:
Rechtsbeistand von ver.di auf die Frage meiner Frau, was sie gegen ihre (ungerechtfertigte und dazu formal falsche!) Abmahnung machen sollte: Klagen! Und zwar sofort!

Das ging übrigens auch damals im Bergbau und bei ThyssenKrupp (also IGBCE und IG Metall) wirklich regelmäßig über die Bühne - dort in der Regel nach Anraten des BR (die erwähnten 90 %)

Natürlich kann ich nur von meinen Erfahrungen berichten, so, wie Du es von den Deinen machst.
Aber schau mal: Ich bin wenigstens so offen und schreibe „in der Regel“ statt „immer“ *g*

Dein Tip, eine Gegendarstellung zur PA geben zu lassen, ist
auch nicht so doll, denn dann kann der AG ja auch merken, daß
die Abmahnung auf schwachen Füssen steht.
Zwar sollte man die Gegendarstellung verfassen (mit allen
nötigen Angaben wie Sachverhalt, Datum, evtl. Zeugen etc.),
aber solange für sich behalten, bis der AG die Abmahnung
verwenden will.

Da stimme ich Dir absolut zu und muss mir den Vorwurf gefallen lassen, dass ich da ein Wörtchen vergessen habe - nämlich: Gegebenenfalls!
Das mache ich eigentlich sonst immer…

Deshalb ein fettes DANKE für die korrigierende Ergänzung!

LG
Guido

Sorry, hatte ursprünglich einen Vähler drin