Abmalen/Stencils von Bildern aus dem Internet

Ich stelle die Frage hier nochmal, weil mir dazu noch was eingefallen ist, der Thread aber bereits im Archiv gelandet ist.

Darf ein Künstler Bilder und Motive, wie Persönlichkeiten
(Schauspieler, Regisseure, Künstler, Musiker…) aus dem
Internet laden, um daraus - durch Malerei oder anhand
erstellter Schablonen - eigene Bilder zu kreieren?

Die Antwort war: Jenachdem, wie groß der Eigenanteil ist.

Ist der Eigenanteil durch das Malen denn nicht schon groß genug? Wenn der Künstler eine Schablone (sog. „stencil“) aus dem Portrait eines Schauspielers herstellt, wird dessen Gesicht nur noch in Schwarzweißtönen dargestellt, die dann aus einer Folie ausgeschnitten werden:

Beispiel: „stencil“ bei google-bildersuche eingeben.

Da erscheinen zig Bilder von Persönlichkeiten, die auf diese Weise entstanden sind. Der Künstler möchte nun solche selbsthergestellten Stencils aus der Vorlage von Internetbildern nehmen und daraus ein neues Kunstwerk auf Leinwand in Ölfarben schaffen. Es wird also eigentlich nur der Schwarzweißkontrast und die Kontur des Gesichts übernommen. Darüber sollen dann Farben verlaufen oder der Hintergrund wird sonstwie neu gestaltet. Ist das bereits verboten?

Vielen Dank für Antworten.

Hallo Plattenspieler,

ich würde spontan erstmal fragen, was denn der Künstler mit seinen Kunstwerken anstellen will. Wenn er sich die Dinger an die Wand hängen will, kann ihm wohl keiner was… ansonsten müsste ich mein selbstgepinseltes Heath-Ledger-/Joker-Stencil-Bild wohl vernichten.

Und selbst wenn er die Dinger verkaufen will… es handelt sich ja um ein selbstgeschaffenes Kunstwerk… ich bin juristisch nicht ausgebildet, aber es würde mich arg wundern, wenn es da zu Problemen kommen sollte. Wer sollte da auch Kläger sein?

Bei einem großen Auktionshaus mit 4 Buchstaben gibt es einen Künstler, der diese Stencil-/Pop-Art-Bilder von Promis verkauft… vielleicht wäre eine Nachfrage dort erfolgreich.

LG,
Sasy

Hallo!

Die Antwort war: Jenachdem, wie groß der Eigenanteil ist.

Und das ist sie nach wie vor.

Ist der Eigenanteil durch das Malen denn nicht schon groß
genug?

Es geht um den kreativen Eigenanteil. Und der lässt sich, ohne Vorlage und Kunstwerk gesehen zu haben, nicht beantworten - letztendlich hängt es davon ab, wie ähnlich sich Vorlage und Kunstwerk sind.

Hier zwei Beispiele von Kunstwerken, die sich wohl eindeutig auf die gleiche Fotografie zurückführen lassen:

http://home.datacomm.ch/parti/GKB/Che.JPG
http://kulpol.ffm-info.net/images/Che.gif

Meiner Meinung handelt es sich in diesem Beispiel um keine freie Benutzung, sondern eine Bearbeitung - aber ich bin kein Urheberechtsexperte. Da der Schattenriß aber eindeutig nach der berühmten Fotografie enstanden ist, liegt mE keine eigenständige kreative Leistung vor.

Selbst in diesem dritten Beispiel ist die Vorlage noch erkennbar - wie es da ist, bin ich mir aber nicht sicher.

http://www.kultur-kubus.ch/Fotos/Che-Guevara-Logos-1…

Hallo!

Und selbst wenn er die Dinger verkaufen will… es handelt
sich ja um ein selbstgeschaffenes Kunstwerk… ich bin
juristisch nicht ausgebildet, aber es würde mich arg wundern,
wenn es da zu Problemen kommen sollte. Wer sollte da auch
Kläger sein?

Der Urheber der Vorlage, der am Gewinn beteiligt werden möchte.

Gruß,
Max

Hallo alle!

Ja dann scheint das ja so eine richtige Grauzone zu sein… Hängt wohl letztendlich davon ab, wie das ein Richter beurteilen würde und wie gut der Anwalt des Künstlers ist.

Also: Diejenigen Künstler, die vielleicht noch nicht so viel Kohle verdient haben und sich nicht so einen Anwalt leisten können, werden da wieder ausgebremst. Nur wer sich schon einen guten Anwalt leisten kann, braucht sich da keine Gedanken zu machen.

Gilt Warhol eigentlich auch als Plagiator? Und was ist, wenn ein anderer Künstler sein berühmtes Marilynbild abmalen würde :smile:

Gute Nacht liebe Community :wink:
Der Plattenspieler.

hä?

warum wurde denn meine antwort denn jetzt oben im artikelbaum unter meiner frage abgespeichert? wieso kann ich das nicht ändern… *confused*

Hallo alle!

Ja dann scheint das ja so eine richtige Grauzone zu sein… Hängt wohl letztendlich davon ab, wie das ein Richter beurteilen würde und wie gut der Anwalt des Künstlers ist.

Also: Diejenigen Künstler, die vielleicht noch nicht so viel Kohle verdient haben und sich nicht so einen Anwalt leisten können, werden da wieder ausgebremst. Nur wer sich schon einen guten Anwalt leisten kann, braucht sich da keine Gedanken zu machen.

Gilt Warhol eigentlich auch als Plagiator? Und was ist, wenn ein anderer Künstler sein berühmtes Marilynbild abmalen würde :smile:

Gute Nacht liebe Community :wink:
Der Plattenspieler.

Ich glaube, weil ich gestern versehentlich die Antwort irgendwie oben im Artikelbaum gespeichert habe (und das nicht mehr ändern konnte…) hat keiner was von meiner letzten Antwort mitbekommen. Also habe ich das dann nochmal hier unten gepostet. Irgendwie komm ich hier mit der Struktur des Forums nicht ganz klar, es ist schon anders hier als in das was man sonst so kennt… Man muss doch seine Artikel korrigieren, Artikel dürfen doch nicht nach wenigen Tagen schon im Archiv landen und es muss doch automatisch der neueste Beitrag nach unten… so bin ich es zumindest gewohnt.