Hallo!
Die Antwort war: Jenachdem, wie groß der Eigenanteil ist.
Und das ist sie nach wie vor.
Ist der Eigenanteil durch das Malen denn nicht schon groß
genug?
Es geht um den kreativen Eigenanteil. Und der lässt sich, ohne Vorlage und Kunstwerk gesehen zu haben, nicht beantworten - letztendlich hängt es davon ab, wie ähnlich sich Vorlage und Kunstwerk sind.
Hier zwei Beispiele von Kunstwerken, die sich wohl eindeutig auf die gleiche Fotografie zurückführen lassen:
http://home.datacomm.ch/parti/GKB/Che.JPG
http://kulpol.ffm-info.net/images/Che.gif
Meiner Meinung handelt es sich in diesem Beispiel um keine freie Benutzung, sondern eine Bearbeitung - aber ich bin kein Urheberechtsexperte. Da der Schattenriß aber eindeutig nach der berühmten Fotografie enstanden ist, liegt mE keine eigenständige kreative Leistung vor.
Selbst in diesem dritten Beispiel ist die Vorlage noch erkennbar - wie es da ist, bin ich mir aber nicht sicher.