Abmeldung beim Wegzug ins Ausland

Angenommen, jemand möchte ins Ausland reisen und dort einen Antrag auf Einbürgerung stellen, reist also ab, und weiss dabei mit 90%iger Sicherheit dass er nicht wieder zurück kommen wird (es sei denn als ausländischer Tourist).
Wie muss er sich vor der Abreise gegenüber den deutschen Behörden, insbesondere der Meldebehörde, verhalten - muss er sich ABMELDEN, und muss er die neue Adresse im Ausland als neue Adresse angeben?
Oder kann er einfach abreisen und nach einem halben Jahr ist er dann Ausländer?
Was wenn die 10% zutreffen und er kommt DOCH innerhalb eines halben Jahres wieder zurück, weil die Einbürgerung nicht innerhalb der 6 Monate geklappt hat?

Bitte um Aufklärung.

Michael

Hallo Karl Michael,

nein so einfach wirst du die „Deutsche Staatsbürgerschaft“ nicht los…:smile:))
(Würde ich mir in Hinblick auf soziale Systeme im Ausland auch dreimal überlegen…)

denn in den meisten Staaten gibt es nur eine sogenannte „Doppel-Staatsbürgerschaft“…d.h. du bist vornehmlich Deutscher aber auch „Italiener“,„Franzose“,„Amerikaner“ usw.
Die genauen Regelungen kann dir aber im Moment nur das Konsulat deines
„zukünftigen Heimatlandes“ sagen…

mfg

Frank

Hallo Frank, danke für die schnelle Antwort.

Es geht in dem angenommenen Fall aber gar nicht darum, dass der Betreffende seine Deutsche Staatsbürgerschaft loswerden will - die Fragen gehen wirklich nur um die Abmeldung bei der Meldebehörde!

Michael

Hi!

Du kannst Dich üblicherweise über das Internet abmelden. Kein Mensch zwingt Dich, Dich vor der Abreise abzumelden.
Eine Meldepflicht gibt es üblicherweise nur in D und A.
Also was juckt es Dich, wenn Du hier weg bist?

Grüße,

Mathias

Wo ist das Problem?
Hallo!

Also eigentlich ist das ganz einfach: wenn der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben wird, dann muss man sich in Deutschland beim Meldeamt abmelden. Wenn man dann wieder zurückkommt, dann muss man sich binnen 3 Tagen wieder anmelden. Wo ist das Problem?

Mit der Staatsangehörigkeit hat das Problem jedenfalls überhaupt nichts zu tun.

Gruß
Tom

Hallo!

Also du hast gefragt, ob du dann in 6 Monaten Ausländer bist. Das impliziert, dass du die deutsche Staatsbürgerschaft, loswerden willst, denn sonst bist du kein Ausländer. Stell also bitte die Frage, die du gerne beantwortet haben möchtest.

Gruß
Tom

Hallo!

Die meisten europäischen Länder lehnen die Doppelstaatsbürgerschaft ab. Diese gibt es üblicherweise in den klassischen Einwanderungsländern, wie USA oder Australien.

D.h. erstens bekommst du keine Staatsbürgerschaft, solange du nciht aus der ursprünglichen augeschieden bist. Zweitens, solltest du dennoch eine weitere annehmen (zB in einem Land, welches die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennt), dann bist du die deutsche automatisch los.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

Die meisten europäischen Länder lehnen die
Doppelstaatsbürgerschaft ab. Diese gibt es üblicherweise in
den klassischen Einwanderungsländern, wie USA oder Australien.

D.h. erstens bekommst du keine Staatsbürgerschaft, solange du
nciht aus der ursprünglichen augeschieden bist. Zweitens,
solltest du dennoch eine weitere annehmen (zB in einem Land,
welches die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennt), dann bist
du die deutsche automatisch los.

Bist du dir da so sicher? Ich hab nämlich gelesen, dass man seine deutsche Staatsbürgerschaft neuerdings behalten kann. Ok, der Artikel war nunmehr auch schon fünf Jahre alt, aber dennoch. Hat sich das inzwischen wieder verändert?

„Seit dem 1. Januar 2000 ist es Wahrheit geworden. Wer dauerhaft im Ausland lebt, kann nun – aus
Sicht der deutschen Gesetzgebung (mögliche Beschränkungen Ihres ‚Gastlandes‘ beachten!) – die
ausländische Staatsbürgerschaft erworben, und dabei die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten
werden. Um das zu bewerkstelligen, muß vom Antragsteller halbwegs plausibel eine gewisse Bin-
dung an die alte Heimat deutlich ge-macht werden.“
http://www.auswandern-aktuell.de/beratungsdienst/ber…

Kel

Hallo Tom!

„Das Problem“ ist auch nicht die Staatsbürgerschaft, sondern die Abmeldungs-Fragestellung:

Angenommen, jemand fährt z.B. in die USA - erst mal mit Visum als Tourist -, muss er sich ja nicht in Deutschland abmelden.

Wenn er dann in den USA sich entschließt einen Antrag auf GreenCard zu stellen, und der wird innerhalb von weniger als 6 Monaten ( so lange darf man meines Wissens mit Touristenvisum maximal bleiben) angenommen, darf derjenige ja in den USA bleiben.

Wenn er sich nun nicht bei der Abreise vor 6 Monaten am Wohnort in Deutschland abgemeldet hat, kann er sich rechtsgültig auch von den USA aus in Deutschland abmelden mit Bestätigung die in Deutschland (für Behörden, für Eltern und Verwandte) gültig ist?

Alternativ: Derjenige meldet sich bereits bei der Abreise in die USA daheim ab, ohne oder auch mit künftiger Adresse in den USA, gibt es dann ein Problem wenn er doch wieder schon nach ein paar Wochen nach Deutschland zurückkommt? Und würde die Abmeldung in Deutschland rechtsgültig für Behörden, Eltern und Verwandte sein, auch wenn er keine Adresse in den USA angegeben hat - weil er dort erst eine Wohnung finden muss z.B?

Hallo!

Jedenfalls ist es so, dass man eine Genehmigung für die Beibehaltung benötigt.

Gruß
Tom

Hallo Karl,

„Das Problem“ ist auch nicht die Staatsbürgerschaft, sondern
die Abmeldungs-Fragestellung:

Angenommen, jemand fährt z.B. in die USA - erst mal mit Visum
als Tourist -, muss er sich ja nicht in Deutschland abmelden.

Wenn er dann in den USA sich entschließt einen Antrag auf
GreenCard zu stellen, und der wird innerhalb von weniger als 6
Monaten ( so lange darf man meines Wissens mit Touristenvisum
maximal bleiben) angenommen, darf derjenige ja in den USA
bleiben.

Wenn er sich nun nicht bei der Abreise vor 6 Monaten am
Wohnort in Deutschland abgemeldet hat, kann er sich
rechtsgültig auch von den USA aus in Deutschland
abmelden mit Bestätigung die in Deutschland (für
Behörden, für Eltern und Verwandte) gültig ist?

Also, ich hatte damals bei uns auf der Gemeinde angerufen und die gefragt ob sie mir die Abmeldeunterlagen nicht auch ins Ausland schicken könnten. Die Antwort war „ja, schon…aber du bist doch die Tochter von Frau Blabla…schick doch einfach deine Mama mal vorbei, die kann die Sachen auch ausfüllen.“ Keine Ahnung, ob das überall so geht. *grins* Ansonsten kannst du dich auch später noch abmelden. Wenn du also jetzt noch nicht sicher bist, musst du es nicht unbedingt machen.

Alternativ: Derjenige meldet sich bereits bei der Abreise in
die USA daheim ab, ohne oder auch mit künftiger Adresse in den
USA, gibt es dann ein Problem wenn er doch wieder schon nach
ein paar Wochen nach Deutschland zurückkommt? Und würde die
Abmeldung in Deutschland rechtsgültig für Behörden,
Eltern und Verwandte sein, auch wenn er keine Adresse in den
USA angegeben hat - weil er dort erst eine Wohnung finden muss
z.B?

Soweit ich weiß gelten Wohnsitze nicht länderübergreifend. Will heissen, die geht deine Adresse in den USA nicht wirklich was an, ausser wenn du dich dort vielleicht bei der Botschaft meldest. Aber sonst musst du nicht unbedingt schon ne Adresse angeben, wenn du keine hast. Alternativ kannst du auch erstmal gemeldet bleiben und dich eben später in Deutschland abmelden, wenn du deine Adresse hast und weisst, dass du in den USA bleiben willst/darfst.

Schönen Gruß
Kel

Hallo Tom,

in den Voll-Mitgliedsländern der Europäischen Union kann es natürlich keine „Doppel-Staatsbürgerschaft“ geben,weil du ja als Angehöriger eines EU-Staates (z.B.Franzose) das Recht hast,dich überall niederzulassen und zu arbeiten.
Alle übrigen Länder fallen dagegen in den Begriff „Ausland“.
Dort gibt es dann wieder zwei Möglichkeiten der Handhabung:
1.Länder mit nur einer "Staatsbürgerschaft und
2.Länder mit „Doppel-Staatsbürgerschten“

mfg

Frank

Hallo Karl Michael,

da würde ich an deiner Stelle erst einmal mit dem Abmelden hier warten,bis Du sicher die Aufenthaltsbewilligung E-1B hast.

Seit dem 11.September wird das ganze Immigration-Verfahren sehr
restrikiv gehandthabt.
Sofern du also nicht schon jetzt einen sicheren Arbeistplatz da drüben hast,bleib hier angemeldet.

Ach ja und für den Fall der Fälle ist das nächstgelegene Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in den USA der Ansprechpartner für Sachen in Bezug auf deutsche Behörden.

mfg

Frank

Hallo!

Da muss ich dir wieder widersprechen. Die EU hat mit dem Staatsangehörigkeitsrecht überhaupt nichts zu tun und ich kann auch gleich ein konkretes Gegenbeispiel bringen:

Deutschland hat mit Italien ein Abkommen über die doppelte Staatsangehörigkeit, diese Doppelstaatsangehörigkeit ist somit kein Problem.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

in der REU ist die Staatsbürgerschaft aber mittlerweile für das normale Leben Uninteressant geworden…
Theoretisch kannst Du als Niederländer in Frankreich arbeiten und in Spanien wohnen und im Falle der Arbeitslosigkeit sogar nach Deutschland umziehen und hier ALG beziehen…so sehen es zumindest die EU-Richtlinien vor…Praktisch ist das alles aber noch längst nicht soweit…

mfg

Frank

Hallo Kel,

danke. Heisst also, der Betreffende kann mit der Abmeldung so lange warten bis er sich SICHER ist im Ausland zu bleiben, und kann diese Abmeldung dann rechtsgültig für Behörden, Eltern und Verwandte vom Ausland aus machen!?

Michael

Danke Frank,

aber ICH will ja gar nicht weg.
Und der Betroffene will in die USA, dort zum Militär und hat den Antrag auf die Greencard dabei, den er sicher bekommen wird (er ist zwar Deutscher, aber die Hälfte der Eltern und Großeltern sind Amerikaner).

Michael

Hallo!

Das ist aber gefährlich, denn allgemein gilt, dass man die Staatsangehörigkeit verliert, sobald man in den Militärdienst eines anderen Staates eintritt. Ich weiß nicht, ob es da vielleicht ein Ausnahmeabkommen mit den USA gibt, aber da muss man sehr aufpassen.

Gruß
Tom

Hallo!

Da gebe ich dir zwar Recht, weil im Anwendungsbereich des EG-Vertrages jede Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit verboten ist, dennoch ändert das nichts an der Staatsbürgerschaft selbst.

In manchen Bereichen ist sie jedenfalls auch im Alltag relevant. Mir fällt da zB ein:
politische Mitbestimmung auf legislativer Ebene
Arbeitstätigkeiten im Kernbereich der Hoheitsverwaltung
Militärdienst -> praktisch sehr wichtig, denn davon hängt ja nicht nur ab, wo man zum Militär muss, sondern ob man überhaupt muss
etc.

Ein paar Dinge gibt es schon noch, wobei du sonst durchaus Recht hast.

Gruß
Tom

Gefährlich, Tom?

Für wen - den „Bösen Feind“? (:wink:

Falls bezügl. Staatsbürgerschaft -
Der Betreffende will doch gar nicht Deutscher bleiben, da käme es ihm doch eher zu Pass.

Michael