Hallo Stefan,
Das sind dann Betriebszustände die nur schlecht oder gar nicht getestet sind.
Das stimmt defintiv nicht. Zunächst wird die Bremse ohne ABS
ausgelegt und erprobt. Dann kommt ABS als Add-on-Funktion.
Ich fürchte unsere Meinungen und Erfahrungen gehen da mächtig
auseinander.
Das trifft wohl zu.
Was Meinungen betrifft, da gibt es ja die unbestrittene Meinungsfreiheit.
Was Erfahrungen angeht : Ich blicke auf 25 Jahre Entwicklungstätigkeit in verantwortlicher Position beim führenden Hersteller von Nutzfahrzeugbremsen (Pneumatik+Hydraulik) zurück. Darin liegt bestimmt ein zwangsläufiger Unterschied in unserer beider Erfahrungen.
Immerhin sieht der TÜV es nicht so, denn er verweigert die Plakette,
das macht der TÜV, weil das betroffene Fahrzeug mit ABS zugelassen ist.
Bei dieser rein formalen Betrachtung findet keine „Würdigung“ der technischen Sachverhalte statt.
die Versicherung sieht es nicht so, denn man darf unter Umständen seinen Knaller selbst bezahlen
Klar, aber nur dann, wenn die Versicherung nachweisen kann, dass mit ABS der Unfall nicht passiert oder von geringerem Schaden gewesen wäre.
und nicht zuletzt sehen die Hersteller es nicht so (zumindest BMW und Daimler Betriebsanleitung) „Vorsichtig weiterfahren und sofort eine qualifizierte Werkstatt aufsuchen“.
Für die gelten - aus Produkthaftungsgründen - dieselben Argumente wie bei der Versicherung.
Gruß
Karl
P.S.: Es soll nicht der Eindruck entstehen, ich propagiere sorglos mit ausgefallenem ABS durch die Gegend zu fahren. Vielmehr gilt es festzuhalten, dass bei Ausfall des ABS zwar dessen unbestreitbarer Sicherheitsgewinn nicht mehr vorhanden ist. Jedoch bleibt die „normale“ Bremswirkung uneingeschränkt erhalten.