Abschleppen

Hallo Rechtler,

wie sieht es aus, wenn Polizei oder Ordnungsamt einen Abschleppdienst für PKW bestellen.

Ein Extrem: Solange der Brummi nicht da ist, fährt Fahrer weg.
Anderes Extrem: Wenn PKW schon Huckepack auf der nächsten Kraftfahrstraße ist, darf Fahrer ihn irgendwo abholen.

Aber, wo ist die Grenze dazischen? Darf Fahrer verlangen, dass PKW vom Brummi wieder abgeladen wird, wenn dieser noch auflädt?

Kann Fahrer PKW - herausgabe auch ohne Zahlung erzwingen, wenn Abschleppen nicht von Polizei oder -tesse und ungerechtfertigt angeordnet wurde? (Oder gilt hier einfach das recht es stärken, „solange nicht bezahlt, kommt PKW hier nich vom Hoff“)

Gespannt verbleibt bis bald

achim

Hallo Achim,

Hallo Rechtler,

schade, … ach, ich schreib trotzdem :wink:

wie sieht es aus, wenn Polizei oder Ordnungsamt einen
Abschleppdienst für PKW bestellen.

Ein Extrem: Solange der Brummi nicht da ist, fährt Fahrer weg.

Nützt nix, wenn der bestellt ist, ist der auch unterwegs, die Kosten fallen an und die zahlt, … der Falschparker. Der hat die verursacht.

Anderes Extrem: Wenn PKW schon Huckepack auf der nächsten
Kraftfahrstraße ist, darf Fahrer ihn irgendwo abholen.

Klar, vom Hof des Abschleppdienstes, wenn er gezahlt hat. :wink:

Aber, wo ist die Grenze dazischen? Darf Fahrer verlangen, dass
PKW vom Brummi wieder abgeladen wird, wenn dieser noch
auflädt?

Nun wird’s kompliziert, da lege ich mich nicht fest, rate aber mal … nein. :wink:

Kann Fahrer PKW - herausgabe auch ohne Zahlung erzwingen, wenn
Abschleppen nicht von Polizei oder -tesse und ungerechtfertigt
angeordnet wurde?

Wer stellt fest, daß das ungerechtfertigt war? Der Fahrzeughalter mit Sicherheit nicht! Wo soll der so schnell einen Richter her nehmen?

(Oder gilt hier einfach das recht es
stärken, „solange nicht bezahlt, kommt PKW hier nich vom
Hoff“)

JA… oops, natürlich ist das nur meine unmaßgebliche Meinung. :wink:

cu Rainer

'n Abend,

Aber, wo ist die Grenze dazischen? Darf Fahrer verlangen, dass
PKW vom Brummi wieder abgeladen wird, wenn dieser noch
auflädt?

Wenn Du direkt bezahlst, dann sollte das kein Problem sein. Es gilt der Vehältnismäßigkeitsgrundsatz.

Kann Fahrer PKW - herausgabe auch ohne Zahlung erzwingen, wenn
Abschleppen nicht von Polizei oder -tesse und ungerechtfertigt
angeordnet wurde?

Wenn „irgendjemand“ ohne Rechtsgrundlage Deinen PKW abschleppt, kannst Du natürlich die Polizei rufen, wenn derjenige den Wagen nicht rausgibt. Aber ich weiss nicht, ob ich Dich da richtig verstanden habe.(?)

Grüße,

Anwar

Hallo Auch-Nicht-Rechtler, :smile:

Nützt nix, wenn der bestellt ist, ist der auch unterwegs, die
Kosten fallen an und die zahlt, … der Falschparker. Der hat
die verursacht.

Klar.

Aber, wo ist die Grenze dazischen? Darf Fahrer verlangen, dass
PKW vom Brummi wieder abgeladen wird, wenn dieser noch
auflädt?

Nun wird’s kompliziert, da lege ich mich nicht fest, rate aber
mal … nein. :wink:

Doch, glaube ich schon. Ich denke der Fahrer kann auch abkassieren und ein Abtranport ist in diesem Fall nicht notwendig. Gezahlt werden muss natürlich sowieso.

Wer stellt fest, daß das ungerechtfertigt war? Der
Fahrzeughalter mit Sicherheit nicht! Wo soll der so schnell
einen Richter her nehmen?

Ich ab’ die Frage auch nicht so richtig verstanden, aber wenn es tatsächlich offensichtlich ungerechtfertigt war, dann regelt sowas die Polizei.

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar,

Aber, wo ist die Grenze dazischen? Darf Fahrer verlangen, dass
PKW vom Brummi wieder abgeladen wird, wenn dieser noch
auflädt?

Nun wird’s kompliziert, da lege ich mich nicht fest, rate aber
mal … nein. :wink:

Doch, glaube ich schon. Ich denke der Fahrer kann auch
abkassieren und ein Abtranport ist in diesem Fall nicht
notwendig. Gezahlt werden muss natürlich sowieso.

Gut daß ich gleich dazu geschrieben habe, daß ich nur rate. :wink:
Deinen Beitrag konnte ich erst lesen, als meiner schon weg war. Den dann wieder zu löschen fand ich feige.
Ich konnte mir vorstellen, daß die Unannehmlichkeiten, die mit der Abholung verbunden sind, beabsichtigt sind und ‚erzieherisch‘ wirken sollen. Daher meine Vermutung, die auf nichts anderes gestützt war. Nur geraten, Deine Antwort klingt plausibel.

Wer stellt fest, daß das ungerechtfertigt war? Der
Fahrzeughalter mit Sicherheit nicht! Wo soll der so schnell
einen Richter her nehmen?

Ich hab’ die Frage auch nicht so richtig verstanden, aber wenn
es tatsächlich offensichtlich ungerechtfertigt war, dann
regelt sowas die Polizei.

Hmmm, ich bin davon ausgegangen, daß die, oder das Ordnungsamt hat abschleppen lassen. … Nun verlassen mich schon wieder meine Kenntnisse.
Beispiel.: ich habe einen Privatparkplatz mit dem schönen Schild ‚widerrechtlich …‘, kann ich selbst das Abschleppen veranlassen, oder soll, kann, muß ich Polizei oder Ordnungsamt einschalten?
Wenn Polizei oder Ordnungsamt das Abschleppen veranlaßt haben, ist wohl alles klar, meine ich. … Und Du auch, wenn ich Dich richtig verstehe.

cu Rainer

Hallo Rainer,

Ich konnte mir vorstellen, daß die Unannehmlichkeiten, die mit
der Abholung verbunden sind, beabsichtigt sind und
‚erzieherisch‘ wirken sollen.

Das mag sein. Juristisch ist das aber nicht so einfach durchsetzbar. Aber wie Christian (exc) in einem anderen Zusammenhang letzten gesagt hat: „Man versucht’s schon mal gerne“.

Daher meine Vermutung, die auf
nichts anderes gestützt war. Nur geraten, Deine Antwort klingt
plausibel.

Danke.

Hmmm, ich bin davon ausgegangen, daß die, oder das Ordnungsamt
hat abschleppen lassen. … Nun verlassen mich schon wieder
meine Kenntnisse.
Beispiel.: ich habe einen Privatparkplatz mit dem schönen
Schild ‚widerrechtlich …‘, kann ich selbst das Abschleppen
veranlassen, oder soll, kann, muß ich Polizei oder Ordnungsamt
einschalten?

Beim Privatparkplatz ist die Sachlage AFAIK ziemlich kompliziert, ich würde auch da die Polizei das machen lassen. Wenn Du’s selbst machen lässt, musst Du, glaube ich, für evt. Schäden am Fahrzeug aufkommen.

Wenn Polizei oder Ordnungsamt das Abschleppen veranlaßt haben,
ist wohl alles klar, meine ich. … Und Du auch, wenn ich Dich
richtig verstehe.

Ja. Wenn die Polizei oder das Ordnungsamt Mist gebaut haben, dann hilft dagegen nur eine Anfechtung. Und die gibt’s nur vor Gericht, da hilft nichts (außer die Beamten haben ein einsehen :smile: ).

Schönen Abend noch, ich geh’ jetzt ins Bett. Morgen früh hab’ ich eine Vorlesung in… Öffentlichem Recht! :smile:

Anwar

Hallo Anwar,

Beim Privatparkplatz ist die Sachlage AFAIK ziemlich
kompliziert, ich würde auch da die Polizei das machen lassen.

Kein Polizist würde auch nur einen Finger krumm machen, wenn es um Falschparker auf nem Privatgrundstück geht. Das einzige, was du tun kannst, ist die Abschleppmaßnahme selbst zu veranlassen und dir die Kohle über zivilrechtlichen Weg reinzuholen.
Die Polizei und das Ordnungsamt werden erst tätig, wenn ein berechtigtes öffentliches Interesse vorliegt. Das wäre im krassesten Fall, wenn eine Zufahrt zu einem Parkhaus zugeparkt ist.

Ja. Wenn die Polizei oder das Ordnungsamt Mist gebaut haben,
dann hilft dagegen nur eine Anfechtung. Und die gibt’s nur vor
Gericht, da hilft nichts (außer die Beamten haben ein einsehen

) ).

Eine Abschleppmaßnahme kostet einen ganzen Batzen Geld. Deshalb kannst du davon ausgehen, dass im Großteil aller Fälle korrekt entschieden wurde. Daher wirst du mit ner „Anfechtung“ (oder eher Widerspruch) nicht viel bewirken können. Zumal aus o.g. Kostenfrage nicht einfach das Verfahren und der damit verbundene Kostenbescheid eingestellt werden kann.
Als letzte Instanz entscheidet dann der Richter/die Richterin beim Verwaltungsgericht.

Grüßle und gute Nacht,

Bea

Hallo Rechtler,

Hallo Achim,

Ein Extrem: Solange der Brummi nicht da ist, fährt Fahrer weg.

Kommt immer auf das Abschleppunternehmen an. Manchmal lassen die Firmen mit sich reden, so dass keine Kosten entstehen. Ist der Schlepper schon ne ganze Weile unterwegs, kannst du davon ausgehen, dass du die Kosten als „Leerfahrt“ aufgebrummt bekommst.

Anderes Extrem: Wenn PKW schon Huckepack auf der nächsten
Kraftfahrstraße ist, darf Fahrer ihn irgendwo abholen.

Genau, das ist dann die komplette Versetzung des Fahrzeuges. Leider fallen dann auch die gesamten Kosten, angefangen vom Verwarngeld bis hin zum Kostenbescheid, an.

Aber, wo ist die Grenze dazischen? Darf Fahrer verlangen, dass
PKW vom Brummi wieder abgeladen wird, wenn dieser noch
auflädt?

Eigentlich laden die Leute vom Schlepper die Autos von sich aus wieder ab, sobald der Betroffene eintrifft. Ich meine, die sind dazu sogar verpflichtet. Die Abschleppmaßnahme dient ja dazu, eine „Störung“ zu beseitigen. Und so wie der Fahrer des Autos da ist, kann er das selbst tun. Ist ein Grundsatz im Verwaltungshandeln… immmer das „mildeste Mittel“.

Kann Fahrer PKW - herausgabe auch ohne Zahlung erzwingen, wenn
Abschleppen nicht von Polizei oder -tesse und ungerechtfertigt
angeordnet wurde? (Oder gilt hier einfach das recht es
stärken, „solange nicht bezahlt, kommt PKW hier nich vom
Hoff“)

Das „Geld gegen PKW“ nennt man Eigentumsvorbehalt. Es kommt dabei darauf an, wie das jeweilige Bundesland dies im eigenen Polizeigesetz/Verwaltungsvollstreckungsgesetz usw. geregelt hat. Hier in Dresden haben wir keinen Autohof, die Autos werden in die nächstbeste Straße gebracht. Dort kann der Fahrzeugführer problemlos sein Auto „entgegen nehmen“, die Kosten für die Versetzung werden ihm per Kostenbescheid in Rechnung gestellt.
Wie es in anderen Bundesländern aussieht - keine Ahnung?!

Grüßle,

Bea

Hallo Bea,

dann war ich doch mit …

Wo soll der so schnell einen Richter her nehmen?

gar nicht so weit daneben. :wink:
Sind wir uns also alle einig. Wenn eine Behörde das veranlasst hat sieht’s schlecht aus, wenn man versuchen will, etwas dagegen zu unternehmen, sonst läßt sich wenig dazu sagen.

cu Rainer

Hallo Bea,

Wie es in anderen Bundesländern aussieht - keine Ahnung?!

Ohne persönliche erfahrung, lt. TV-Bericht ist’s in Kölln so, daß das Auto erst herausgegeben wird, wenn alles bezahlt ist. … bar versteht sich. :wink: Das riecht nach Schikane. …
cu Rainer

Hallo Pixie,

Beim Privatparkplatz ist die Sachlage AFAIK ziemlich
kompliziert, ich würde auch da die Polizei das machen lassen.

Kein Polizist würde auch nur einen Finger krumm machen, wenn
es um Falschparker auf nem Privatgrundstück geht.

Hast Du aber ein schlechtes Bild von Polizisten (vielleicht beruflich bedingt?). Ob die Polizei tätig wird ist in diesem Fall eine Ermessensfrage. Und wenn ich mal ein Problem hatte, dann hat mir die Polizei eigentlich immer geholfen, auch wenn’s eine Zeit gedauert hat.

Das einzige,
was du tun kannst, ist die Abschleppmaßnahme selbst zu
veranlassen und dir die Kohle über zivilrechtlichen Weg
reinzuholen.

Viel einfacher geht’s wenn Du einfach das Nummernschild abmontierst und dann die Polizei holst. :smile: (Ich weiss, ist verboten)

Die Polizei und das Ordnungsamt werden erst tätig, wenn ein
berechtigtes öffentliches Interesse vorliegt. Das wäre im
krassesten Fall, wenn eine Zufahrt zu einem Parkhaus zugeparkt
ist.

Da Du Dich ja gut damit auszukennen scheinst, kannst Du mir sagen, was
damit gemeint ist?:
„Etwas anderes gilt, wenn die Voraussetzungen für die polizeiliche Zuständigkeit nach § 1 Abs.1 PolG vor liegen. Eine Notzuständigkeit ist im Falle des § 2 Abs.2 PolG gegeben. Erforderlich hierzu ist, daß der Berechtigte dies bei der Polizei beantragt und Voraussetzung, daß gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Gefahr besteht, daß die Verwirklichung des (privaten) Rechts vereitelt oder erschwert wird.
(http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschlepp…)

Eine Abschleppmaßnahme kostet einen ganzen Batzen Geld.
Deshalb kannst du davon ausgehen, dass im Großteil aller Fälle
korrekt entschieden wurde.

Ich schrieb ja explizit „wenn … Mist gebaut wurde“. Dass das unwahrscheinlich sein mag ist ein anderes Thema. Andererseits werden täglich Millionen Euros von Beamten verschleudert, dass da gerade bei solchen Peanuts keine Fehlentscheidungen dabei sein sollen halte ich für ein Gerücht.

Als letzte Instanz entscheidet dann der Richter/die Richterin
beim Verwaltungsgericht.

Schrieb ich ja schon so.

Grüße,

Anwar

Hallo Bea,

Hallo Rainer,

Wenn eine Behörde das veranlasst
hat sieht’s schlecht aus, wenn man versuchen will, etwas
dagegen zu unternehmen.

Dem kann ich nicht so zustimmen. Direkt vor Ort bei der Abschleppmaßnahme kannste nicht mehr viel machen, das stimmt. Aber dann direkt danach hast du schon Möglichkeiten über das Widerspruchsverfahren gegen die Maßnahme anzugehen. Ob das was bringt, steht dann natürlich auf nem anderen Blatt.

Grüßle,

Bea

Ohne persönliche erfahrung, lt. TV-Bericht ist’s in Kölln so,
daß das Auto erst herausgegeben wird, wenn alles bezahlt ist.
… bar versteht sich. :wink: Das riecht nach Schikane. …

Würd ich nicht unbedingt sagen. Ok, ich bin halt vorbelastet, weil ich auf der Seite der Behörde stehe.
Eine Abschleppmaßnahme wird von den Kosten her erstmal von der Behörde vorgestreckt. D.h. das Auto kommt weg, der Abschleppdienst schreibt seine Rechnung, die Stadt holt sich das Geld über nen Kostenbescheid rein. So ist es zumindest bei uns so.
Wenn die Stadt nun aber „Pech“ hat, geht der Betroffene in Widerspruch und zahlt erstmal nicht. Wenn der Widerspruch bis zum Regierungspräsidium zur Entscheidung geht, danach zur weiteren Entscheidung zum Verwaltungsgericht, vergehen teilweise bis zu 2 Jahre. Damit die Stadt/Behörde, die die Abschleppmaßnahmen angeordnet hat, nicht unbedingt auf den Kosten sitzen bleibt, treibt sie das Geld in Köln wohl erstmal vorsorglich ein.
Ein weiterer, aber nicht unerheblicher Aspekt ist auch, dass die Stadt an ihr Geld kommt, wenn ein ausländischer Pkw abgeschleppt wurde, d.h. ein Pkw mit ausländischem Kennzeichen. Ich möchte nicht alle über einen Kamm scheren, aber es gibt halt doch „Schlingel“, die wissen, dass Ordnungswidrigkeiten nicht weiterverfolgt werden können, wenn sie ein Auto mit ausländ. Kennzeichen betreffen. Wenn nun halt aber doch einer in der Feuerwehrzufahrt parkt und damit abgeschleppt werden muß, wird das zum „Minusgeschäft“ für die Stadt, die eigentlich nur die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gewährleisten soll.
Ich denke mal, dass daher in Köln die Verfahrensweise so ist - Geld gegen Auto.

Grüßle,

Bea

Grüß dich Anwar,

also…

"Etwas anderes gilt, wenn die Voraussetzungen für die
polizeiliche Zuständigkeit nach § 1 Abs.1 PolG vor liegen.

Dieser Paragraph sagt nix anderes aus, als ich geschrieben hatte… nämlich die Handlung der Polizei, soweit diese im öffentl. Interesse geboten ist http://dejure.org/gesetze/PolG/1.html

Das ist einfach für die Polizei ein „Schutz“, dass sie nicht ständig als Instrument für Nachbarschaftskriege z.B. benutzt wird. Das reicht mir schon im Ordnungsamt, wenn sich Leute gegenseitig verpfeifen.

Eine Notzuständigkeit ist im Falle des § 2 Abs.2 PolG gegeben…

Schutz privater Rechte… Das ist ein ziemlich dehnbarer Begriff. Ist es von Nöten, einen Pkw abschleppen zu lassen, weil auf dem Wäscheplatz von Lieschen Müller steht… es ist hier wie du schon sagtest, eine reine Ermessensfrage. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Polizei tätig wird, wenn eine Gefahr für Leib und Leben von dem Fahrzeug ausgeht (Gefahr im Verzug) oder wenn, wie schon aufgeführt, eine wichtige Ausfahrt zugeparkt wurde (Tatbestand Nötigung). Die polizeilichen Aufgaben sind im §1 Abs. 1 PolG genauenstes definiert, alles was außerhalb dieser Aufgaben anfällt, kann die Polizei machen, muß sie aber nicht.

Ich schrieb ja explizit „wenn … Mist gebaut wurde“. Dass das
unwahrscheinlich sein mag ist ein anderes Thema. Andererseits
werden täglich Millionen Euros von Beamten verschleudert, dass
da gerade bei solchen Peanuts keine Fehlentscheidungen dabei
sein sollen halte ich für ein Gerücht.

Scheinst ja keine guten Erfahrungen gemacht zu haben :smile: Und was die Beamten so tun und auch nicht lassen, soll hier nicht das Thema sein :smile:
Ich jedenfalls kann nur für meine Kollegen sprechen, überall… niemand ordnet so einfach mal eine Abschleppmaßnahme an. Das überlegt man sich schon dreimal, ob man das durchzieht. Weil es halt für den Bürger einen extremen Eingriff darstellt.
Von daher, es gibt viele schwarze Schafe überall, aber nicht von denen auf andere schließen.

Grüßle,

Bea

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Hallo,

D.h. das Auto kommt weg, der Abschleppdienst schreibt seine Rechnung,
die Stadt holt sich das Geld über nen Kostenbescheid rein. So ist es
zumindest bei uns so.

mal völlig leienhaft gefragt - heißt das im Falle des Abschleppens ist üblicherweise lediglich ein „Schreiben“ zu erwarten oder wird die Rechnung für das Abschleppen von der Behörde dem Abgeschleppten getrennt zu dem Bußgeldbescheid (oder wie man das auch immer nennt) geschickt ?

Gruss
Enno

Hallo Enno,

mal völlig leienhaft gefragt - heißt das im Falle des
Abschleppens ist üblicherweise lediglich ein „Schreiben“ zu
erwarten oder wird die Rechnung für das Abschleppen von der
Behörde dem Abgeschleppten getrennt zu dem Bußgeldbescheid
(oder wie man das auch immer nennt) geschickt ?

Die Betroffenen bekommen per Postzustellungsurkunde einen Kostenbescheid. Der sieht dann so aus, dass sie darüber informiert werden, was konkret zur Versetzung geführt hat, dann erfolgt eine Auflistung aller entstandenen Kosten. Desweiteren bekommen sie ihre übliche Rechtsbehelfsbelehrung…
Das heißt also, die Behörde schmeißt alles (Zustellungskosten, Verwarngeld, Abschleppkosten) zusammen und schickt die „Gesamtrechnung“ in Form des o.g. Kostenbescheides an den Betroffenen. Aber wie gesagt, das ist nur hier in Dresden so. Wie es sich woanders verhält, weiß ich nicht.

Grüßle,

Bea

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Zum letzten
Hallo Bea,

Dieser Paragraph sagt nix anderes aus, als ich geschrieben
hatte… nämlich die Handlung der Polizei, soweit diese im
öffentl. Interesse geboten ist
http://dejure.org/gesetze/PolG/1.html

Ja, das war soweit noch klar. :smile:

es ist
hier wie du schon sagtest, eine reine Ermessensfrage. Ich kann
mir nur vorstellen, dass die Polizei tätig wird, wenn eine
Gefahr für Leib und Leben von dem Fahrzeug ausgeht (Gefahr im
Verzug) oder wenn, wie schon aufgeführt, eine wichtige
Ausfahrt zugeparkt wurde (Tatbestand Nötigung).

Danke, so eine Antwort hatte ich mir vorgestellt.

Scheinst ja keine guten Erfahrungen gemacht zu haben :smile:

Eigentlich ganz im Gegenteil. Ich schrieb ja, dass mir meistens (zumindest von der Polizei) weitergeholfen wurde. Aber es ist nunmal so ein schwarzes Schaf fällt mehr auf, als 100 weiße.

Von daher, es gibt viele schwarze Schafe überall, aber nicht
von denen auf andere schließen.

Tue ich nicht, aber die Möglichkeit gehört zu einer Gesamtbetrachtung mit dazu.

Grüße,

Anwar

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Danke (owT)
.

Was ist denn mit dem Düsseldorfer Urteil?
Moin

http://www.radarfalle.de/news/2000/192.php

http://www.ra-kotz.de/abschleppkosten1.htm

Hilft das weiter?

MFG

heavyfuel

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Moin

Auch Moin,

ich find dieses Urteil sehr interessant. Für die Autofahrer ist es auf jeden Fall besser. Allerdings greift es dann auch wirklich nur, wenn die Firma die Betroffenen anschreibt. Und das kommt hier nicht vor. Die Rechnung der vom Ordnungsamt beauftragten Firma geht an die Stadtverwaltung - logisch. Und das Ordnungsamt holt sich das Geld dafür zusammen mit den anfallenden Verwaltungsgebühren + Verwarngeld wieder beim Betroffenen.
Das Düsseldorfer Urteil bezieht wahrscheinlich auf die Autohöfe und die Verwahrung der abgeschleppten Fahrzeuge bei den selben.

Grüßle,

Bea