Hallo Rechtler,
wie sieht es aus, wenn Polizei oder Ordnungsamt einen Abschleppdienst für PKW bestellen.
Ein Extrem: Solange der Brummi nicht da ist, fährt Fahrer weg.
Anderes Extrem: Wenn PKW schon Huckepack auf der nächsten Kraftfahrstraße ist, darf Fahrer ihn irgendwo abholen.
Aber, wo ist die Grenze dazischen? Darf Fahrer verlangen, dass PKW vom Brummi wieder abgeladen wird, wenn dieser noch auflädt?
Kann Fahrer PKW - herausgabe auch ohne Zahlung erzwingen, wenn Abschleppen nicht von Polizei oder -tesse und ungerechtfertigt angeordnet wurde? (Oder gilt hier einfach das recht es stärken, „solange nicht bezahlt, kommt PKW hier nich vom Hoff“)
Gespannt verbleibt bis bald
achim

