Abschleppen auf bundesstraßen?

ist das abschleppen auf bundesstraßen erlaubt oder genauso wie auf autobahnen untersagt? vielleicht weiß es ja jemand

ist das abschleppen auf bundesstraßen erlaubt oder genauso wie
auf autobahnen untersagt? vielleicht weiß es ja jemand

Das Abschleppen auf/ über Bundesstraßen ist erlaubt. Auch das Abschleppen auf der Autobahn ist erlaubt. Nur muss die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen werden.

Gruß
Holger

Grundsätzlich muß aber immer zwischen Abschleppen und Schleppen unterschieden werden.

ist das abschleppen auf bundesstraßen erlaubt oder genauso wie
auf autobahnen untersagt? vielleicht weiß es ja jemand

Ja, das abzuschleppende Fahrzeug muß aber angemeldet und Verkehrssicher sein !

gruß
dennis

Hallo Dennis,

Ja, das abzuschleppende Fahrzeug muß aber angemeldet und
Verkehrssicher sein !

Nur angemeldet, nicht verkehrssicher.

Quelle:
http://www.pp.wtal.de/verkehr/sonst/abschleppen.htm

Grüße
Didi

Hallo

Nur angemeldet, nicht verkehrssicher.

Quelle:
http://www.pp.wtal.de/verkehr/sonst/abschleppen.htm

Ich wollte damit sagen, daß es untersagt ist, ausgebeinte rollende Karossen (ausgeschlachtete Omnibusse zB) über die Straßen zu zerren.

gruß
dennis

DANKE für die auskünfte! also mein auto ist angemeldet und auch verkehrssicher. er springt nur nicht mehr an und ich mus über die b36 etwa 5 km lang abschleppen um zu meiner werkstatt zu kommen da bei uns nur eine kleine überteuerte werkstatt im ort ist. das geht also auf der bundesstraße mit abschleppstange und wirklich verkehrssicheren und gutem fahrzeug!

Hi,

Zwei Sachen:

Ich finde, das hätte alles schon in der Frage stehen können.
Und falls du im ADAC bist, sollten die das kostenfrei für dich erledigen.

WoDi

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man kann auch mal dinge vergessen denn ich wollte nur wissen ob bundesstraßen generell erlaubt sind. habe einen schutzbrief aber nicht bei der adac. und der wagen steht ja in meiner garage und kommt nicht anders in die werkstatt

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Hi,

habe einen schutzbrief
aber nicht bei der adac. und der wagen steht ja in meiner
garage und kommt nicht anders in die werkstatt

Wenn du einen Schutzbrief hast, solltest du in dessen Bedingungen mal nachsehen, ob da das Abschleppen bzw. das Bringen des Autos mittels Transporter in die Werkstatt mit eingeschlossen ist. Meist ist das der Fall.
Dann kannst du dir die Abschlepperei mit all ihren möglichen Gefahren schenken und das Fachleute erledigen lassen. Dafür hast du doch einen Schutzbrief.

WoDi