stellt euch einmal vor da gibt es ein Mehrfamilienhaus. Alle Wohnungen sind durch eine Tür abgeschlossen - das Haus wird durch eine Haustür abgeschlossen. Eigentlich sollte die Haustür wenn nniemand im Hause ist abgeschlosssen werden. und nach 22:00.
Jetzt ist der Rat im Umlauf - NIEMALS die Haustür abschliessen.
es könnte brennen und man findet den Schlüssel nicht.
dannn würde man elendiglich verbrennen.
Ist dem so? Nie abschließen?
Wenn man sich - als Vermeiter - nicht um die ordnungsgemäße Funktion der Haustür kümmert und diese permanent aufspringt, Luftzüge erzeugt oder schlecht schliesst *und* das mit Abschliessen gewürdigt wird anstatt mit fachgerechter Reparatur *und dann noch* die Mieter sich angewöhnt haben, Hausflurräume (bauordnungsrechtlich widerrechtlich und hochgradig gefährlich) mit hübschen Brandfallen wie ggf. auch noch brennbaren, mindestens aber den Fluchtweg versperrenden Gegenständen wie Kinderwagen, Fahrrädern oder Bergen von Zeitungen oder Schuhen vollzustopfen, kann man in einem solchen Haus bei einer abgeschlossenen Haustür in der Tat in eine ziemlich üble Lage geraten … aber es gibt sicher noch einen zweiten Fluchtweg
Im Ernst? Das steht in der Hausordnung.
Gruß vom
Schnabel
kann man in einem
solchen Haus bei einer abgeschlossenen Haustür in der Tat in
eine ziemlich üble Lage geraten
Stimmt.
… aber es gibt sicher
noch einen zweiten Fluchtweg
Der zweite Fluchtweg sollte aber von der Wohnung aus erreichbar sein. Der erste Fluchtweg ist die Treppe und die Haustür. Wenn man aber innen vor der verschlossenen Haustür steht, nützt der zweite Fluchtweg nichts mehr. Der theoretisch vorhanden sein müssende zweite Fluchtweg erlaubt aber nicht die Unwirksammachung des ersten. Der zweite Fluchtweg kann auch das Fenster an der Straße sein, an das eine Drehleiter anfahren kann. In manch zugeparkter Straße möchte ich mich auf das Durchkommen der DL aber nicht verlassen müssen.
Im Ernst? Das steht in der Hausordnung.
Kann ja sein, daß in der Hausordnung steht, es muß abgeschlossen werden. Kann sein, daß ein Panikschloß drin ist. Das kann dann ja von innen allein mit der Türklinke geöffnet werden. In dem Fall ist Abschließen in Ordnung.
Kann auch sein - was in der mir bekannten Mehrzahl der Haustüren der Fall ist - daß kein Panikschloß eingebaut ist. In dem Fall würde doch eben durch das Abschließen eine erhebliche Gefahr hervorgerufen. Ohne genaue Gesetzestexte zu kennen:
Der gesunde Menschenverstand sagt mir, daß ein Fluchtweg (=Haustür) NICHT abgesperrt sein darf. Ob in einer Hausordnung oder an der Haustür was anderes steht, wird mich persönlich nicht dazu bringen, diese Tür abzusperren. Ich bin sogar der Meinung, daß eine Fluchttür gar nicht abgesperrt werden KÖNNEN dürfte, im Endeffekt also ein Panikschloß absolut Pflicht ist, sobald ein Schließzylinder in der Tür ist - also immer.
Wie oft sind Menschen schon vor verschlossenen Notausgängen gestanden? Muß das sein?
Sool die allgemeine Haustür abgeschlossen werden, oder die Tür von der Wohnung zum Treppenhaus?
Letztere sollte IMMER abgeschlossen sein, auch wenn jemand zu Hause ist. Um den Schlüssel nicht zu verlieren, kann man den ja stecken lassen oder ein Schloss mit Drehriegel nutzen (da brauvht man von innen gar keinen Schlüssel). Versicherungen sagen gern. Eine nur zugezogene Tür ist eine offene Tür. was bei profis in Sachen Einbruch auch stimmt.
Die Haustür abzuschließen, das kann man machen, ist am Tag aber schwierig, je nachdem , ob viele Leute ein- und ausgehen.
Es ist eine häufig übliche Klausel der Hausordnung, diese nach 22 Uhr zu verschließen.
Es hat Vorteile, wenn diese versperrt ist, genauso, wenn sie nicht verschlossen ist.