Abschliessen NEIN !
Hallo
kann man in einem
solchen Haus bei einer abgeschlossenen Haustür in der Tat in
eine ziemlich üble Lage geraten 
Stimmt.
… aber es gibt sicher
noch einen zweiten Fluchtweg 
Der zweite Fluchtweg sollte aber von der Wohnung aus erreichbar sein. Der erste Fluchtweg ist die Treppe und die Haustür. Wenn man aber innen vor der verschlossenen Haustür steht, nützt der zweite Fluchtweg nichts mehr. Der theoretisch vorhanden sein müssende zweite Fluchtweg erlaubt aber nicht die Unwirksammachung des ersten. Der zweite Fluchtweg kann auch das Fenster an der Straße sein, an das eine Drehleiter anfahren kann. In manch zugeparkter Straße möchte ich mich auf das Durchkommen der DL aber nicht verlassen müssen.
Im Ernst? Das steht in der Hausordnung.
Kann ja sein, daß in der Hausordnung steht, es muß abgeschlossen werden. Kann sein, daß ein Panikschloß drin ist. Das kann dann ja von innen allein mit der Türklinke geöffnet werden. In dem Fall ist Abschließen in Ordnung.
Kann auch sein - was in der mir bekannten Mehrzahl der Haustüren der Fall ist - daß kein Panikschloß eingebaut ist. In dem Fall würde doch eben durch das Abschließen eine erhebliche Gefahr hervorgerufen. Ohne genaue Gesetzestexte zu kennen:
Der gesunde Menschenverstand sagt mir, daß ein Fluchtweg (=Haustür) NICHT abgesperrt sein darf. Ob in einer Hausordnung oder an der Haustür was anderes steht, wird mich persönlich nicht dazu bringen, diese Tür abzusperren. Ich bin sogar der Meinung, daß eine Fluchttür gar nicht abgesperrt werden KÖNNEN dürfte, im Endeffekt also ein Panikschloß absolut Pflicht ist, sobald ein Schließzylinder in der Tür ist - also immer.
Wie oft sind Menschen schon vor verschlossenen Notausgängen gestanden? Muß das sein?
Hans