Hallo,
wenn zwei Parteien einen gemeinsamen Haueingang nutzen, aber jeder noch eine
eigene Wohnungstür hat.
Darf oder muss man dann die Haustür beim verlassen abschliessen?
a. aus versicherungstechnischen Gruünden? und
b. wenn es nfängt zu brennen und man raus will…
Danke für Rat und ggf. Gesetzestexte…
Grüße