Hallo,
als Versicherungsonkel folgendes:
Seitens der Hausratversicherung sollte die Wohnungsabschlußtür bei Verlassen der Wohnung ordnungsgemäß abgeschlossen sein (verkneife mir hier jetzt Interpretationsspielraum bzgl. Grad der Fahrlässigkeit wg. Dauer der Abwesenheit usw.). Aber nicht die gemeinsame Haustüre.
Seitens der Fluchtmöglichkeiten sollte die Haustür ge- aber nicht verschlossen sein, d.h. nicht zugeschlossen. Auch bei Anwesenheit in der eigenen Wohnung reicht immer eine geschlossene Tür. Wenn man auch die gemeinsame Haustüre unbedingt abschließen will, sollte diese ein Panikschloß haben.
Gruß
Andreas