Hallo,
na ja, vorstellen kann ich mir das schon. Das ist aber nicht die Frage. Du fragst nach Abhilfemöglichkeiten.
Rein rechtlich gesehen: Die Hausordnung ist einzuhalten. Wenn die Person nicht davon direkt überzeugt werden kann, muss der VM Einfluss nehmen, da ja ein Sicherheitsrisiko vorliegt.
Bei evtl. Diebstahl werden noch nicht einmal Versicherungen eintreten, da nicht für ausreichend „Hindernis“ gesorgt wurde.
Hier sollte man sich mal um das Thema Verantwortlichkeit, Schadensersatz im Fall des Falles etc. erkundigen. Das wäre aber eher was für allgmeines Recht oder Versicherungen.
Wenn eine Person, eine Mieterin, nicht aus psychischen, sondern rein eigennützigen Gründen so handelt, werden evtl. aufgezeigte Konsequenzen ihres Verhaltens sie zu einer Änderung bewegen. Handelt sie aus z.B. Panik, Paranoia oder sonstwas heraus, wird sie wahrscheinlich nicht zu einem Umdenken zu bewegen sein. Da hilft dann aber auch kein Mietrecht.
Gruß
Nita