Neue Mitbewohner lässt Haustüre offen

Guten Tag,

angenommen eine neue Mitbewohnerin ist eingezogen, die die Angewohnheit hat, die Haustür (auch nachts!) offen zu lassen. Gibt es eine Möglichkeit, den Vermieter in die Pflicht zu nehmen - z.B. mit Mietminderung? Oder sonst hilfreiche Maßnahmen?

Danke für Ihre Hinweise im Voraus!

Hallo,

angenommen eine neue Mitbewohnerin ist eingezogen, die die
Angewohnheit hat, die Haustür (auch nachts!) offen zu lassen.

Bitte definiere „offen“. Die Tür steht auf?
Oder ist nicht abgeschlossen?

LG Jasmin

wenn sie neu ist, wie wärs denn, wenn ihr erstmal mit ihr redet bevor da ein Zenober gestartet wird?
Kommunikation ist meist alles.

Hallo Jasmin,

die Haustüre wird mit einem Keil offen gehalten - also jeder kann ohne Schlüssel reinkommen.

LG Kathrin

Wurde bereits getan! Aber Danke für den Hinweis - Du hast Recht, dass man erst darauf ansprechen muss.

Hallo,

Gibt es eine Möglichkeit, den Vermieter in die Pflicht zu
nehmen - z.B. mit Mietminderung? Oder sonst hilfreiche
Maßnahmen?

Um vielleicht mal folgendes klarzustellen, eine Mietminderung soll kein Druckmittel gegen den Vermieter sein, sondern vielmehr ein Ausgleich für die Reduzierung des Nutzwertes darstellen.
Deshalb gilt auch :Kein Anspruch auf Minderung solange der Grund nicht erheblich ist.
Wie schon die Vorposterin erwähnt hat, reden hilft in den meisten Fällen.

Gruß

Joschi

Hallo,

da mit der neuen Mieterin schon gesprochen wurde: Was ist denn ihre Begründung für diese Tat? Und geht sie - sozusagen vorsätzlich - hin, wenn alle schon schlafen und öffnet die Tür, oder lässt sie sie zu, wenn jemand anderes sie schließt?

Abgesehen von der Beantwortung dieser Fragen (nur Neugier meinerseits), kann man dann nur dem VM ansprechen und um Abhilfe bitten, wenn wirklich keinerlei Einsicht bei der „Täterin“ zu erreichen ist. Aller Wahrscheinlichkeit nach steht ja auch in einer Hausordnung drin, dass die Haustür zu schließen ist.

Gruß
Nita

Hallo Joschi,

danke für Deine Antwort. Geredet wurde auch schon.

Gruß
Kabra

Hallo Nita,

vielen Dank v.a. für den Hinweis mit der Hausordnung. Drücken wir es mal so aus: stell Dir vor, jemand lässt die Haustüre sperrangelweit offen und ebenso seine Wohnungstür (die mir pers. egal ist) und das mitten in der Nacht in der Großstadt! Weiter ins Detail möchte ich nicht gehen, aber vielleicht kannst Du Dir vorstellen, dass jemand der sich so verhält nicht unbedingt mehr wahrnimmt oder verstehen kann, dass andere Personen dies nicht in Ordnung finden oder sogar Angst um die Sicherheit haben.

Gruß
Kathrin

wenn sie neu ist, wie wärs denn, wenn ihr erstmal mit ihr
redet bevor da ein Zenober gestartet wird?

http://de.wikipedia.org/wiki/Zinnober_(Redensart)

Bitte definiere „offen“. Die Tür steht auf?
Oder ist nicht abgeschlossen?

LG Jasmin

Welchen Unterschied macht es, wenn die Tür offen steht oder nur nicht abgeschlossen ist. Es zahlt bei Einbruch keine Versicherung (Info aus TV) wenn die Tür nicht nachweislich abgeschlossen wurde!!

Bei uns wurde erst von den Mitmietern die Tür durch einen Türstopper offen gehalten. Den hat der Vermieter bereits abgebaut. Nun wird die Tür angelehnt oder durch den Schnapper im Türschloß „offen“ gehalten! Wir haben dies auch schon dem Vermieter gemeldet, der auch dagegen vorgehen wird!

LG Teddy

Hallo,

Welchen Unterschied macht es, wenn die Tür offen steht oder
nur nicht abgeschlossen ist. Es zahlt bei Einbruch keine
Versicherung (Info aus TV) wenn die Tür nicht nachweislich
abgeschlossen wurde!!

Jaja, das liebe TV…
Hier wurde sich bezüglich des Versicherungsschutzes auch schon mal ausgelassen und zwar wie folgt:
/t/abschliessen-wohnung/5409746/3

Gruß

Joschi

2 Like

Hallo,

na ja, vorstellen kann ich mir das schon. Das ist aber nicht die Frage. Du fragst nach Abhilfemöglichkeiten.

Rein rechtlich gesehen: Die Hausordnung ist einzuhalten. Wenn die Person nicht davon direkt überzeugt werden kann, muss der VM Einfluss nehmen, da ja ein Sicherheitsrisiko vorliegt.

Bei evtl. Diebstahl werden noch nicht einmal Versicherungen eintreten, da nicht für ausreichend „Hindernis“ gesorgt wurde.

Hier sollte man sich mal um das Thema Verantwortlichkeit, Schadensersatz im Fall des Falles etc. erkundigen. Das wäre aber eher was für allgmeines Recht oder Versicherungen.

Wenn eine Person, eine Mieterin, nicht aus psychischen, sondern rein eigennützigen Gründen so handelt, werden evtl. aufgezeigte Konsequenzen ihres Verhaltens sie zu einer Änderung bewegen. Handelt sie aus z.B. Panik, Paranoia oder sonstwas heraus, wird sie wahrscheinlich nicht zu einem Umdenken zu bewegen sein. Da hilft dann aber auch kein Mietrecht.

Gruß
Nita

Jaja, das liebe TV…
Hier wurde sich bezüglich des Versicherungsschutzes auch schon
mal ausgelassen und zwar wie folgt:
/t/abschliessen-wohnung/5409746/3

Diesem Artikel kann ich mich anschließen! Mehr würd ich auch nicht erwarten! Hauptsache, die Haustür ist zu (nicht abgesperrt) und kann von Aussen ohne Schlüssel nicht geöffnet werden!

Hallo Nita,

nochmals vielen Dank für Deine Hinweise. Diese helfen mir schon sehr weiter.

Schönes Wochenende wünscht Dir
Kathrin

Hallo Teddy,

Danke für den Hinweis - stimme ich auch zu! Leider ist die Haustüre wirklich offen! Von Nita habe ich einen nützlichen Hinweis erhalten bzgl. Hausordnung.

Schönes WE wünscht Dir
Kathrin