Abschliessen Wohnung?

Hallo,

wenn zwei Parteien einen gemeinsamen Haueingang nutzen, aber jeder noch eine
eigene Wohnungstür hat.
Darf oder muss man dann die Haustür beim verlassen abschliessen?
a. aus versicherungstechnischen Gruünden? und
b. wenn es nfängt zu brennen und man raus will…

Danke für Rat und ggf. Gesetzestexte…

Grüße

Hallo,

da gibt es viele Meinungen aber keine verbindliche Aussage.

Auch schon mal hier diskutiert:

/t/abschliessen-des-einzigen-zugangs-eines-mietshaus…

unter anderem der Lösungsvorschlag Schloss von innen ohne Schlüssel zu öffnen und zu schließen über einen Knauf, von außen nur mit einem Schlüssel.

Gruß

Joschi

Hallo,
als Versicherungsonkel folgendes:

Seitens der Hausratversicherung sollte die Wohnungsabschlußtür bei Verlassen der Wohnung ordnungsgemäß abgeschlossen sein (verkneife mir hier jetzt Interpretationsspielraum bzgl. Grad der Fahrlässigkeit wg. Dauer der Abwesenheit usw.). Aber nicht die gemeinsame Haustüre.

Seitens der Fluchtmöglichkeiten sollte die Haustür ge- aber nicht verschlossen sein, d.h. nicht zugeschlossen. Auch bei Anwesenheit in der eigenen Wohnung reicht immer eine geschlossene Tür. Wenn man auch die gemeinsame Haustüre unbedingt abschließen will, sollte diese ein Panikschloß haben.

Gruß
Andreas