Abschreibung - Maschendraht - Verein

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unserem Hundeplatz nutzte ein Hundesportverein
eine Fläche zum Training.
Für die Fläche wurde vom Verein 200 m Maschendraht gekauft (März 2011, Preis 180,67 netto) Dieser wurde vor den schon vorhandenen Zaun und an neuen Pfeilern welche ich zur Verfügung stellte befestigt.

Nun hat der Verein den Platz verlassen und möchte den Maschendraht abbauen! Ich haben dem Verein 25,- € angeboten da der Maschendraht nach dem Abbau ja nicht mehr zu gebrauchen ist.

Das Angebot wurde so nicht angenommen da der Zaun laut Abschreibungstabelle aus dem Programm MEIN VEREIN derzeit noch einen Wert von 150,55 € haben soll.

Ist das so richtig?

Vielen Dank für Ihre Antwort schon im voraus.
Kerstin Oswald

Hallo Kerstin,

es handelt sich zwischen Euch (Hundesportverein und Dir) um eine privatrechtliche Vereinbarung. In einer solchen Vereinbarung (schriftlich/muendlich) kann man/Frau fast alles regeln und damit verbindlich festschreiben. So wurde von Dir die Nutzung Deiner Zaunpfaehle durch den Hundesportverein gestattet und das war wohl auch zum gegenseitigen Vorteil. Es besteht jetzt keine Verpflichtung des Vereins den Zaun an Dich zu verkaufen. Bei Deiner Gestattung der Nutzung Deiner Zaunpfaehle hattest Du eine Absprache treffen muessen ueber den Verbleib des Zaunes. Das ist wohl nicht geschehen. Was wurde aus dem alten Zaun? Wer hat ihn bezahlt? Wer hat die Zaunpfaehle bezahlt? Falls Du diese Aufwendungen getragen hast, hat der Hundesportverein zumindest eine moralische Verpflichtung die alten (Wert-)Verhaeltnisse wieder herzustellen bzw. einen Ausgleich zu zahlen bzw. auf den buchtechnischen Restwert anzurechnen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unserem Hundeplatz nutzte ein Hundesportvereplatz nutzte ein Hundesportverum Training.
Für die Fläche wurde vom Verein 200 m Maschendraht gekauft
(März 2011, Preis 180,67 netto) Dieser wurde vor den schon
vorhandenen Zaun und an neuen Pfeilern welche ich zur
Verfügung stellte befestigt.

Nun hat der Verein den Platz verlassen und möchte den
Maschendraht abbauen! Ich haben dem Verein 25,- € angeboten da
der Maschendraht nach dem Abbau ja nicht mehr zu gebrauchen
ist.

Das Angebot wurde so nicht angenommen da der Zaun laut
Abschreibungstabelle aus dem Programm MEIN VEREIN derzeit noch
einen Wert von 150,55 € haben soll.

Ist das so richtig?

Vielen Dank für Ihre Antwort schon im voraus.
Kerstin Oswald

Hallo Kerstin,

es handelt sich zwischen Euch (Hundesportverein und Dir) um eine privatrechtliche Vereinbarung. In einer solchen Vereinbarung (schriftlich/muendlich) kann man/Frau fast alles regeln und damit verbindlich festschreiben. So wurde von Dir die Nutzung Deiner Zaunpfaehle durch den Hundesportverein gestattet und das war wohl auch zum gegenseitigen Vorteil. Es besteht jetzt keine Verpflichtung des Vereins den Zaun an Dich zu verkaufen. Bei Deiner Gestattung der Nutzung Deiner Zaunpfaehle hattest Du eine Absprache treffen muessen ueber den Verbleib des Zaunes. Das ist wohl nicht geschehen. Was wurde aus dem alten Zaun? Wer hat ihn bezahlt? Wer hat die Zaunpfaehle bezahlt? Falls Du diese Aufwendungen getragen hast, hat der Hundesportverein zumindest eine moralische Verpflichtung die alten (Wert-)Verhaeltnisse wieder herzustellen bzw. einen Ausgleich zu zahlen bzw. auf den buchtechnischen Restwert anzurechnen.

Hallo,

vielen dank für die schnelle Antwort. Die Zaunpfähle haben wir zur Verfügung gestellt. Der alte Zaun (defekt) steht noch hinter dem neuen Zaun! Ist noch der Zaun von unserem Vorbesitzer.

Der Verein wäre ja mit einem Verkauf einverstanden, möchte aber von uns noch 115,- € haben!
Was wäre denn der Zaun nach den zwei Jahren laut Abschreibungstabelle noch wert?

Hallo Kerstin,

übliche Nutzungsdauer 5 Jahre - also pro Jahr 20 %. Gewerbetreibende und Freiberufler könnten die Kosten jedoch als sog. Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort absetzen, also im Jahr der Anschaffung voll abschreiben. Diese Abschreibungsregeln gelten aber nicht für einen Hundezuchtverein.