Man mag es ja kaum glauben, aber es hat tatsächlich jemand sachlich auf die Frage geantwortet. Vielen Dank.
Der Fall eines Austritts ist auch nicht explizit geklärt.
Tja, dann warte ich mal bis Simon mir das Gegenteil beweist.
Jedoch ist anstelle des Art. 23 Satz 1 GG i.d.F. von 1949, in
dem die Bundesländer aufgezählt waren, nach dem
Zusammenschluss Satz 2 der Präambel getreten, welcher nun die
Bundesländer aufzählt. Ein Austritt wäre also nicht ohne eine
Änderung der Verfassung möglich, ist aber nicht explizit
erlaubt oder verboten.
Selbst hier erscheint es mir fraglich, ob die besagte Aufzählung einen bindenden Charakter hat, denn dort wird die Vergangenheitsform benutzt, es wird also aufgezählt, wer an der Entstehung des GG beteiligt war. Diese Tatsache würde sich ja durch einen Austritt nicht ändern.
Aber darüber müssen wir nicht diskutieren, wichtig war mir, dass es eben keine explizite (und eigentlich auch keine implizite) Regelung für einen Austritt gibt.
Also ich bin ja für Art. 79III. Der verbietet jeder Änderung
des GG, welche z.B. die Gliederung des Bundes in Länder
berührt und desweiten u.a. Änderungen des Art. 20 verbietet.
Nur weil ein Land austritt ist ja nicht die Ordnung von Bund und Ländern zerstört, die dieser Paragraph garantieren soll. Selbst wenn nur ein einziges Bundesland übrig bliebe, könnte man diese Trennung noch aufrechterhalten.
Der wiederum sagt ja, dass die BRD ein […] Bundesstaat ist.
Der Staat, der sie jetzt ist.
Das kann man IMHO so nicht sagen. Wäre dies der Fall, so könnten wir keine neuen Bundesländer aufnehmen, denn das wäre auch eine Veränderung des Status Quo. Das sollte mit diesem Artikel aer ausdrücklich nicht gemeint sein, denn eine Wiedervereinigung (mit der DDR) war ja eines der obersten Ziele der Verfassung.
Das alles natürlich - wie immer - nicht ohne Regeln. Aber lies
den Art. 29 ruhig selber mal nach!
Hatte ich schon, trotzdem Danke. Ich finde Art. 29 sagt nichts über die Integrität des Bundesgebietes aus, nur über eventuelle strukturelle Veränderungen der Bundesländer untereinander.
Ist schon ne Frechheit von dir. OK, stelle ich dich ab heute
als Nazi hin.
Hallo…
Schon klar, weil ich deine Sozialistischen Ideen für
Schwachsinn halte und Dir die Argumente ausgehen…
Ideen halte ich auch für Schwachsinn. Und wieso unterstellst
du Nazi mir, Sozialist zu sein?
Du hast Dich auch schon mal besser hingestellt…
Ich stelle mich überhaupt nicht hin sondern lege höchstens
Fakten offen, die ideologisch geprägte als solche offenbar
nicht erkennen.
Und dass ich damit nicht ganz falsch liegen kann, belegt wohl
spätestens ein Posting von mir von vor über 2,5 Jahren „in 15
Jahren gibts hier Krieg“ (guggst du Archiv)
Hallo, die sozialistischen ideen hefte ich Dir aufgrund Deiner marxistischen parolen an. Wie Du zu Deinen Unterstellungen kommst, kannst Du ja auch mal darlegen, vorausgesetzt, es geht mit INHALTLICHEN Aussagen und OHNE Gegenfragen oder „guggst-Du-hier“-Aufforderungen
Greetz, Bommel
Tja, dann warte ich mal bis Simon mir das Gegenteil beweist.
Na gut, will ich mal nicht so sein. Lies dir doch mal Art. 37 GG durch.
Bundespflicht ist für die Länder unter anderem die staatshoheitliche Souveränität dem Bund zu überlassen, genau das definiert nämlich den Bundesstaat, der wir nach Art. 20 Abs.1 GG sind.
Na gut, will ich mal nicht so sein. Lies dir doch mal Art. 37
GG durch.
Ist (zum wiederholten Male) geschehen.
Bundespflicht ist für die Länder unter anderem die
staatshoheitliche Souveränität dem Bund zu überlassen, genau
das definiert nämlich den Bundesstaat, der wir nach Art. 20
Abs.1 GG sind.
Das ist ja aber keine Regelung. Dort steht nur, dass in solchen Fragen der Bund zu entscheiden hat. Aber wie entschieden werden soll, ob es z.B. für ein Land/eine Bevölkerung möglich ist eine Petition an den Bundestag zu richten, die eine formale Entlassung aus dem Bund erbittet und wie der Bund/Bundestag diese Petition behandeln soll und ob eine Zustimmung zu dieser Petition nicht das gesamte GG implizit in Frage stellt (und somit quasi auflöst), das ist nirgendwo geregelt oder auch nur angedeutet.
Es
gibt allein in D drei Freistaaten, wohin sollen die sich noch
ausgliedern?
Was ist das wieder für ein Quatsch? Die Bezeichnung Freistaat
ist rein traditionieller Natur und hat keinerlei
(völker)rechtliche Bedeutung.
Naja, nicht ganz: http://www.landtag.sachsen.de/slt_online/de/infothek…
Sicherlich ist dieses „Freistaat“ eher rudimentärer Natur. Allerdings hat jedes Bundesland genügend Gestaltungsspielraum für eigene Interessen. Bliebe immer noch die Frage: wohin ausgliedern? Auf den Mond? Wozu?
(2) Die Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werden.
(3) Das Nähere regelt ein Gesetz über die Staatsangehörigkeit.
Artikel 7 Staatsbürger
(1) Staatsbürger ist ohne Unterschied der Geburt, der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens und des Berufs jeder Staatsangehörige, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Der Staatsbürger übt seine Rechte aus durch Teilnahme an Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie Volksbegehren und Volksentscheiden.
(3) Die Ausübung dieser Rechte kann von der Dauer eines Aufenthalts bis zu einem Jahr abhängig gemacht werden.
Wo sind diese Artikel niedergeschrieben??? wer weiss es???
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Also nochmal der Reihenfolge nach, vielleicht hast du mich auch einfach nur falsch verstanden:
-Die BRD ist ein Bundesstaat
-In einem Bundesstaat geht das Hoheitsrecht als Bundespflich vom Land auf den Bund über
-Wenn ein Land diese Bundespflicht bricht indem es beispielsweise sein Hoheitsrecht zurückfordert kann der Bund (Regierung + Bundesrat) jede Maßnahme treffen um das zu verhindern/zwingen.
Ich sehe dabei nicht die geringste Unklarheit außer man will zwanghaft etwas anderes herauslesen, aber so deutlich wie ausgerechnet dies im GG zu finden ist dürfte das schon einiges an Starrsinn voraussetzen.
Selbstverständlich ist im GG nicht jeder Einzelfall aufgegliedert, Staats- und Verfassungsrecht ist nun einmal absichtlich abstrakt gefasst damit möglichst viele Sachverhalte miterfasst werden, so ist dies auch hier der Fall.
Also nochmal der Reihenfolge nach, vielleicht hast du mich
auch einfach nur falsch verstanden:
Nein, hatte ich genauso verstanden, wie Du es aufgeführt hast. Aber es steht eben nicht drin, was passieren soll, wenn sich Bund und Land quasi einig sind die Mitgliedschaft zu beenden.
Sicherlich könnte man nun sagen, dass das gar kein Problem sei, quasi „wo kein Kläger, da kein Richter“. Aber das ist ja nicht ganz so. Wenn z.B. Bayern und der Bund sich einig sind, dass Bayern die BRD verlässt, so könnte doch ein anderes Bundesland zu Recht behaupten, dass dies das GG in Frage stellen würde.
Selbstverständlich ist im GG nicht jeder Einzelfall
aufgegliedert, Staats- und Verfassungsrecht ist nun einmal
absichtlich abstrakt gefasst damit möglichst viele
Sachverhalte miterfasst werden, so ist dies auch hier der
Fall.
Eine abstrakte Fassung ist sicherlich im Verfassungsrecht gewünscht und sinnvoll, aber das komplette Weglassen eines Kernpunktes (Mitgliedschaft in der BRD/ Austrittsregelung) halte ich für weniger sinnvoll.
Hallo,
das ist wirklich geistreich; schmoll ruhig… „Politische Gegner“, die die linke Einstellung nicht teilen, einfach auf unterstem Niveau beschimpfen.
Bleib ma locker…
Greetz, Bommel…
P.S.: was hat Dein o.g. „Argument“ jetzt mit der Ursprungsfrage zu tun??
Hallo,
das ist wirklich geistreich; schmoll ruhig… „Politische
Gegner“, die die linke Einstellung nicht teilen, einfach auf
unterstem Niveau beschimpfen.
Bleib ma locker…
Das habe ich mit Absicht provokativ gemacht, weil du mich als Sozialisten beschimpft hattest. Ich dachte schon, du kriegst das mit…
Ich lasse mich auch nicht als Marxist betiteln. Vielleicht solltest du mal Begriffe klären, bevor du damit um dich schmeisst.
Greetz, Bommel…
P.S.: was hat Dein o.g. „Argument“ jetzt mit der
Ursprungsfrage zu tun??